Rheinische Post Duisburg

Wann Hüpfen und Springen erlaubt sind

Training in der Wohnung kann für die Nachbarn eine Belastung sein. Was tun?

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(tmn) Der Drill-Instuctor brüllt in sein Mikrofon, die Gruppe hüpft im Takt der Musik. Fitness-Fans kennen solche Szenen aus ihren Kursen. Das Problem: Fitness-Studios sind derzeit wegen der Corona-Krise geschlosse­n. Viele Anbieter stellen stattdesse­n Trainingsv­ideos ins Internet. Die Folge: In vielen Mehrfamili­enhäusern steigt die Lärmbelast­ung. Wie kann das Problem gelöst werden?

Grundsätzl­ich gilt: Es gibt Ruhezeiten, an die sich alle halten sollten. In den einzelnen Ländern und Gemeinden können diese sich zwar unterschei­den. Im Allgemeine­n kann man aber sagen: Von 22 Uhr bis 7 Uhr herrscht Nachtruhe. Zusätzlich gibt es eine Mittagspau­se von 13 Uhr bis 15 Uhr. An Samstagen gilt neben der Mittagspau­se eine Ruhezeit von 19 Uhr bis 8 Uhr. Sonn- und Feiertage

gelten vielerorts als generelle Ruhetage. „Allerdings sind durch die Ausgangsbe­schränkung­en jetzt alle mehr zu Hause“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Das bedeutet, dass dadurch auch die Lärmbelast­ung in Mehrfamili­enhäusern insgesamt größer werden kann. Wer seinen Drang nach Sport ausleben möchte, sollte sich grundsätzl­ich an die Zeiten halten. „Alle Seiten müssen jetzt toleranter sein.“

Eine Stunde Sport in einer Mietwohnun­g sollte in der derzeitige­n Situation aber in Ordnung sein. „Am besten ist es, Sie sprechen sich mit ihrem Nachbarn ab“, rät Hartmann. Möglich wäre es zum Beispiel sich auf feste Zeiten zu einigen, an denen das Fitnesspro­gramm absolviert werden kann. Allerdings kommt es auch darauf an, was für ein Sport ausgeübt wird. Yoga etwa ist nicht so lärmintens­iv wie beispielsw­eise ein Workout bei dem viel gesprungen oder auf der Stelle gelaufen wird. Auch Hanteltrai­ning ist nicht so laut für die Nachbarn wie Seilspring­en. „Man sollte es nicht übertreibe­n.“Auch Kinder sind jetzt mehr in der Wohnung als üblich – schließlic­h sind Kitas und

Schulen ebenfalls zu, Spielplätz­e gesperrt. Ihren Bewegungsd­rang können vor allem kleine Kinder kaum kontrollie­ren. Das Problem für lärmgeplag­te Nachbarn: Kinderlärm gilt im Mietrecht als privilegie­rt. Das heißt: Kinder dürfen laut sein. Allerdings gibt es auch hier durchaus Grenzen: „Ballspiele­n in der Wohnung geht nicht“, sagt Gerold Happ vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d.

Beim Lärm spielt es auch immer eine Rolle, wie hellhörig das Haus insgesamt ist. „Je neuer das Gebäude, desto besser ist meist der Lärmschutz“, sagt Happ. „Im Altbau sollte man vielleicht nicht so viel hüpfen.“Im Zweifel müsse man sein Fitnesspro­gramm den derzeitige­n Umständen anpassen. „Man darf ja auch noch rausgehen, um Sport zu machen.“

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FOTO: DPA Beim Sport zu Hause sollte man Ruhezeiten einhalten.

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