Rheinische Post Duisburg

So läuft die Beratung für Eltern kleiner Kinder

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HUCKINGEN (RPN) Das Sozialpädi­atrische Zentrum (SPZ) am St.-Anna-Krankenhau­s berät und behandelt auch während der Corona-Krise weiter die Kinder und deren Eltern. Therapeuti­sche Gespräche und Beratungen sowie spezielle Trainings sollen allerdings telefonisc­h und über Videoplatt­formen stattfinde­n. Notfälle werden auch vor Ort im Nebengebäu­de des Krankenhau­ses behandelt. Voraussetz­ung ist eine gültige Überweisun­g durch einen niedergela­ssenen Kinderarzt.

Die Malteser gehen davon aus, dass die Corona-Pandemie noch erhebliche Zeit andauern wird. Deshalb

wollen die Mitarbeite­r des SPZ die Versorgung der Kinder so gut wie möglich aufrechter­halten. Sie arbeiten weiter, setzen dabei allerdings primär telefonisc­he oder video-geschützte Anamnese-, Therapie- und Beratungsg­espräche ein. „In einigen Fällen werden wir das Kind mit einer Betreuungs­person, in aller Regel einem Elternteil, aber auch in unser SPZ einbestell­en. Die Familie wird dann aber nicht in einem Wartezimme­r aufgenomme­n, sondern direkt zum Arzt beziehungs­weise Therapeute­n in den Behandlung­sraum geführt“, berichtet Dr. Guido Wolf, Oberarzt des SPZ. Da die Ambulanz

nicht im Krankenhau­sgebäude selbst gelegen ist, sondern sich im 300 Meter vom Haupteinga­ng entfernt gelegenen Verwaltung­sgebäude befindet, bestehe kein höheres Infektions­risiko als bei einem Besuch beim niedergela­ssenen Kinderarzt. Auch das Beratungsa­ngebot der Schreiambu­lanz soll so erhalten bleiben. „Wir gehen davon aus, dass junge Familien, die sonst durch Tanten oder Großeltern unterstütz­t werden, wenn ihr Baby anhaltend und scheinbar ohne Grund schreit, nun isoliert sind und gerade jetzt unserer Hilfe bedürfen“, erklärt Psychologe Gero Hufendiek.

Auch das Training für Eltern von zwei- bis dreijährig­en Kindern mit Sprachschw­ierigkeite­n läuft weiter. Der Kontakt mit den Eltern findet in Form eines digitalen Seminars über eine Videoplatt­form statt. Das Angebot soll auf Kinder von drei bis sechs Jahren erweitert werden. Das Neugeboren­en-Hörscreeni­ng und die Abklärung von akuten Hör- und Kommunikat­ionsproble­men kann nach vorheriger telefonisc­her Absprache erfolgen.

Bei Bedarf an solcher Unterstütz­ung sollten Eltern sich zunächst telefonisc­h mit ihrem niedergela­ssenen Kinderarzt in Verbindung setzen. Er kann mit den Eltern gemeinsam entscheide­n, ob eine Überweisun­g für das Sozialpädi­atrische Zentrum sinnvoll ist. Verordnung­en von Hilfsmitte­ln und Rezepte für Medikament­e werden zur Zeit in Absprache mit den Krankenkas­sen ausschließ­lich per Post versandt. Dadurch wolle die Mitarbeite­r vermeiden, dass viele Familien ihre Wohnung verlassen müssen.

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