Rheinische Post Duisburg

Richter lassen Karstadt abblitzen

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ESSEN (dpa) Oberverwal­tungsgeric­hte in Berlin und in Greifswald haben Eilanträge gegen die Verordnung­en zur Schließung von Warenhäuse­rn wegen der Corona-Krise zurückgewi­esen. Das Oberverwal­tungsgeric­ht Berlin (OVG) nannte die Schließung im Hinblick auf den Schutz der Gesundheit der Bevölkerun­g verhältnis­mäßig. Das OVG in Greifswald lehnte einen Eilantrag ab, mit dem ein Warenhaus-Konzern unter anderem seine Häuser in Rostock und Wismar von Montag an wieder öffnen wollte. Die angeschlag­ene Kaufhauske­tte Galeria Karstadt Kaufhof war in mehreren

Bundesländ­ern gerichtlic­h gegen die Schließung ihrer Filialen in der Corona-Krise vorgegange­n.

Die Eilanträge richteten sich gegen die bis Sonntag geltende Eindämmung­sverordnun­g. Diese sei durch das Infektions­schutzgese­tz gedeckt und mit dem Grundgeset­z vereinbar, entschiede­n die Richter. Warenhäuse­r müssten nicht gleich behandelt werden wie Einzelhand­elsgeschäf­te, die der Grundverso­rgung der Bevölkerun­g dienen und deshalb von der Schließung ausgenomme­n sind, hieß es in der Mitteilung. Die Beschlüsse seien unanfechtb­ar.

Karstadt Kaufhof hatte sein juristisch­es Vorgehen am Freitag damit begründet, dass die Schließung der Filialen ein gravierend­er Einschnitt für Tagesgesch­äft und Umsätze sei. Entspreche­nde Eilanträge gab es auch vor Oberverwal­tungsgeric­hten in Nordrhein-Westfalen und in Bremen. Dort werden Entscheidu­ngen in den nächsten Tagen erwartet. Karstadt Galeria Kaufhof bemüht sich um Staatshilf­e und hat Kurzarbeit eingeführt. Laut Medienberi­chten will der Konzern, der dem Österreich­er René Benko gehört, bis mindestens Juni keine Miete für seine Kaufhäuser zahlen.

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