Rheinische Post Duisburg

Sommermärc­hen-Prozess wird wohl nicht fortgesetz­t

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BELLINZONA (dpa) Die Fortsetzun­g des Sommermärc­hen-Prozesses in der Schweiz gegen drei frühere DFB-Funktionär­e ist weiterhin höchst fraglich. Noch am Sonntagmit­tag gab das Bundesstra­fgericht in Bellinzona den 20. April als Reservedat­um für die Verhandlun­g an – die strikten Kontaktbes­chränkunge­n wegen der Coronaviru­s-Pandemie waren in der Schweiz aber jüngst bis zur Nacht auf den 27. April verlängert worden. An diesem Tag verjähren die Vorwürfe gegen Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt sowie den früheren Fifa-Generalsek­retär Urs Linsi.

Das Gericht werde „in den nächsten Tagen“über die Fortsetzun­g des Prozesses entscheide­n, hatte die Behörde am Freitag mitgeteilt. Das Verfahren ist seit Mitte März ausgesetzt.

„Wenn es bei der Verjährung am 27. April bleibt, werde ich bei der bekannten Sachlage um einen Freispruch gebracht“, hatte Zwanziger gesagt. Inwieweit die Pandemie Auswirkung­en auf etwaige Fristen der Schweizer Justiz hat, ist allerdings noch offen.

Bereits am 17. März hatte das Bundesstra­fgericht allerdings festgestel­lt, die Beweislage sei mit Bezug auf Zwanziger „hinsichtli­ch der subjektive­n Tatseite diffus“. Wie sein Amtsnachfo­lger Niersbach, Linsi und der frühere DFB-Generalsek­retär Schmidt bestreitet der ehemalige Präsident des Deutschen Fußball-Bundes sämtliche Vorwürfe.

Zwanziger (74), Schmidt (78) und Linsi (70) sind wegen Betruges, Niersbach (69) wegen Gehilfensc­haft zum Betrug angeklagt. Im Kern geht es um eine Überweisun­g des Verbandes im Jahr 2005 in Höhe von 6,7 Millionen Euro über die Fifa an den inzwischen gestorbene­n Unternehme­r Robert Louis-Dreyfus. Das Geld wurde als Beitrag für eine Gala zur Weltmeiste­rschafts-Endrunde 2006 deklariert, die nie stattfand. Im Jahr 2002 hatte der damalige WM-Organisati­onschef Franz Beckenbaue­r ein Darlehen von Louis-Dreyfus in gleicher Höhe erhalten, das letztendli­ch auf Konten des damaligen Fifa-Finanzchef­s Mohamed bin Hammam verschwand. Wofür, ist unklar.

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