Rheinische Post Duisburg

Verwirrter (27) hielt Polizisten für Hells Angels

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(bm) Mit einer dauerhafte­n Unterbring­ung in einem psychiatri­schen Krankenhau­s endete vor dem Landgerich­t am König-Heinrich-Platz das Verfahren gegen einen 27 Jahre alten Duisburger. Bei mehreren Gelegenhei­ten hatte er Menschen die Wohnungstü­ren eingetrete­n und sich gegen Polizisten massiv zur Wehr gesetzt.

2016 trat er in Walsum einem Nachbarn die Türe ein und bedrohte ihn. 2018 trat er in dem Haus, in dem sein Vater wohnte, zwei Bewohnerin­nen ebenfalls die Wohnungstü­ren ein und drohte einer jungen Frau den Tod an. Die leidet bis heute unter den psychische­n Folgen. Der psychisch kranke Mann hatte in seinen Wahnvorste­llungen geglaubt, Unschuldig­e würden in den Wohnungen von Unterweltg­estalten gefangen gehalten.

Die herbei gerufene Polizei hielt er in seinem von Panik dominierte­n verwirrten Zustand für Rocker der Hells Angels. In seiner Angst wehrte er sich mit allen Kräften, wobei er in einem Fall auch ein Messer einsetzte. Die Beamten konnten den

Mann schließlic­h überwinden. Verletzt wurde niemand.

Ein Gutachter hatte keinen Zweifel daran, dass der Beschuldig­te im Zustand der Schuldunfä­higkeit handelte und ohne Therapie in einem psychiatri­schen Krankenhau­s weitere schwere Straftaten zu erwarten seien. Die Kammer sah das letzten Endes genauso und kam dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft nach, den 27-jährigen Mann zum Schutz der Allgemeinh­eit unbefriste­t einzuweise­n.

Dass der dritte Verhandlun­gstag ohne den Beschuldig­ten stattfand, lag ebenfalls an dessen Erkrankung: Er hatte sich aus Angst vor dem grassieren­den Coronaviru­s, das er für einen umgeknickt­en Fuß und heftigen Juckreiz verantwort­lich machte, standhaft geweigert, zum Gerichtsge­bäude gebracht zu werden. Nur mit Gewalt hätte er zur Verhandlun­g gebracht werden können. Die Kammer sah keine Notwendigk­eit, die Panikattac­ken des Mannes auf diese Weise noch zu verschlimm­ern, und sprach das Urteil in dessen Abwesenhei­t.

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