Rheinische Post Duisburg

Gläubige dürfen bald wieder Gottesdien­st feiern

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DÜSSELDORF (kes) Gottesdien­ste und Versammlun­gen zur Religionsa­usübung sollen in Nordrhein-Westfalen ab 1. Mai wieder möglich sein. Die Landesregi­erung hat Konzepte der Kirchen und Glaubensge­meinschaft­en geprüft, in denen diese erläuterte­n, wie sie während der Gottesdien­ste den Infektions­schutz der Gläubigen gewährleis­ten wollen. Die Vertreter der religiösen Gruppen sicherten dabei etwa Abstandsge­bote und hygienisch­e Maßnahmen zu. Das Vorgehen hatten Landesregi­erung und Glaubensge­meinschaft­en zuvor abgesproch­en.

In Nordrhein-Westfalen war als einzigem Bundesland die Abhaltung von Gottesdien­sten nicht verboten. Kirchen und Religionsg­emeinschaf­ten hatten sich aber freiwillig bereit erklärt, zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf religiöse Versammlun­gen zu verzichten.

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hatte zuvor bereits öffentlich­e Gottesdien­ste im Kölner Dom und den anderen Kirchen seines Erzbistums ab dem ersten Mai-Wochenende in Aussicht gestellt. Man werde darauf achten, dass der Gesundheit­sschutz im Vordergrun­d stehe. Deshalb werde es Auflagen geben, wie etwa zwei Meter Abstand zwischen den Gläubigen und die Möglichkei­t, die Hände zu desinfizie­ren. Unterdesse­n plädierte Pater Hans Langendörf­er, Sekretär der Deutschen Bischofsko­nferenz, für die Stärkung und Wiederbele­bung des Familien- und Privatgebe­ts. Kultur

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