Gläubige dürfen bald wieder Gottesdienst feiern
DÜSSELDORF (kes) Gottesdienste und Versammlungen zur Religionsausübung sollen in Nordrhein-Westfalen ab 1. Mai wieder möglich sein. Die Landesregierung hat Konzepte der Kirchen und Glaubensgemeinschaften geprüft, in denen diese erläuterten, wie sie während der Gottesdienste den Infektionsschutz der Gläubigen gewährleisten wollen. Die Vertreter der religiösen Gruppen sicherten dabei etwa Abstandsgebote und hygienische Maßnahmen zu. Das Vorgehen hatten Landesregierung und Glaubensgemeinschaften zuvor abgesprochen.
In Nordrhein-Westfalen war als einzigem Bundesland die Abhaltung von Gottesdiensten nicht verboten. Kirchen und Religionsgemeinschaften hatten sich aber freiwillig bereit erklärt, zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf religiöse Versammlungen zu verzichten.
Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hatte zuvor bereits öffentliche Gottesdienste im Kölner Dom und den anderen Kirchen seines Erzbistums ab dem ersten Mai-Wochenende in Aussicht gestellt. Man werde darauf achten, dass der Gesundheitsschutz im Vordergrund stehe. Deshalb werde es Auflagen geben, wie etwa zwei Meter Abstand zwischen den Gläubigen und die Möglichkeit, die Hände zu desinfizieren. Unterdessen plädierte Pater Hans Langendörfer, Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, für die Stärkung und Wiederbelebung des Familien- und Privatgebets. Kultur