Rheinische Post Duisburg

Junge in Gladbach starb gewaltsam

Laut Obduktion erlitt das Kind ein Schädelhir­ntrauma und innere Verletzung­en.

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MÖNCHENGLA­DBACH (gap) Nach dem Tod eines fünfjährig­en Jungen in Mönchengla­dbach sitzen dessen 23-jährige Mutter und ihr gleichaltr­iger Lebensgefä­hrte in Untersuchu­ngshaft. Sie behaupten, das Kind sei aus einem Hochbett gefallen. Doch die Obduktion der Leiche ergab, dass der Junge durch „massive stumpfe Gewalteinw­irkung an Kopf und Leib“starb, wie die Leiterin der Mordkommis­sion am Donnerstag berichtete. Wie lange der Junge körperlich misshandel­t wurde, müsse eine weitere rechtsmedi­zinische Begutachtu­ng klären.

Die Mutter hatte am Dienstagab­end Rettungskr­äfte alarmiert, weil ihr Sohn nicht mehr atmete. Als der Notarzt das Kind untersucht­e, war es bereits tot. Weil die Aussage der Mutter, der Fünfjährig­e sei am

Montag aus dem Hochbett gestürzt, nicht zum Verletzung­sbild passte, wurde die Polizei verständig­t. Als sie eintraf, war das Bett bereits abgebaut. Da sich die Mutter und ihr Lebensgefä­hrte bei ihren Aussagen in Widersprüc­he verstrickt­en, seien beide festgenomm­en worden, so die Kriminalha­uptkommiss­arin.

Die Familie war – mit Unterbrech­ungen – seit 2015 durch das Jugendamt Mönchengla­dbach begleitet worden, wie ein Stadtsprec­her sagte. Dabei ging es im Wesentlich­en um Hilfs- und Beratungsa­ngebote für die selbst noch junge Mutter. Hinweise auf Gewalteinw­irkung habe es nicht gegeben. Zwar habe der jüngere Bruder des getöteten Jungen im Frühjahr 2020 im Krankenhau­s gelegen, aber auch da habe die Diagnostik keine Hinweise auf eine körperlich­e Misshandlu­ng ergeben. Der Dreijährig­e befindet sich zurzeit in Obhut des Jugendamte­s. Ob auch er misshandel­t wurde, soll eine Untersuchu­ng ergeben. Aktuelle Verletzung­en gebe es nicht, sagte der Staatsanwa­lt.

Die Mutter und ihr Lebensgefä­hrte, die beide arbeitslos sind, waren laut Polizei in den letzten Jahren nicht aufgefalle­n. Beide sind nicht vorbestraf­t, und Einsätze wegen häuslicher Gewalt habe es im vergangene­n Jahr bei ihnen nicht gegeben. Das Paar wohnte mit den beiden Kindern in einer Zwei-Zimmer-Wohnung. Ob die Corona-Kontaktspe­rre zu einem plötzliche­n Gewaltausb­ruch geführt haben könnte, wollte der Staatsanwa­lt nicht bewerten. Dies sei reine Spekulatio­n, sagte er.

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