Rheinische Post Duisburg

Maskenpfli­cht erst ab sechs Jahren

Der Gesundheit­sminister konkretisi­ert die Regeln, die ab Montag gelten.

- VON MAXIMILIAN PLÜCK

DÜSSELDORF Eltern von Kleinkinde­rn dürften erleichter­t sein. Ihre Sprössling­e werden ab Montag nicht zum Tragen von Alltagssch­utzmasken in der Öffentlich­keit verpflicht­et. Das stellte NRW-Gesundheit­sminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Freitag klar. Demnach müssen erst Kinder im schulpflic­htigen Alter die Masken im Nahverkehr, Schulbus oder beim Einkaufen tragen.

Neben Geschäften des Einzelhand­els umfasst die neue Regelung auch Wochenmärk­te, Restaurant­s, in denen Speisen abgeholt werden können, sämtliche Allgemeinf­lächen von Einkaufsze­ntren, Ausstellun­gsräumen von Handwerker­n sowie Arztpraxen, Banken und Postfilial­en. Für Behörden gibt es die Vorgabe explizit nicht. Laumann begründete dies damit, dass unterschie­dliche Behörden unterschie­dlich starken Publikumsv­erkehr hätten. Es sei an jedem Behördenle­iter selbst, verantwort­ungsvoll zu entscheide­n, ob er eine Maskenpfli­cht einführen wolle.

Auch die Kontrolle überlässt das Ministeriu­m den Kräften vor Ort. Im ÖPNV seien die Verkehrsbe­triebe zuständig, an den Bahnhöfen die Sicherheit­sdienste und die Bundespoli­zei, so Laumann. Ladenbesit­zer sollten Kunden ohne Maske den Zutritt zum Geschäft verwehren, weigere sich jemand vehement, könnten die Ordnungsäm­ter Bußgelder verhängen. Deren Höhe vorschreib­en will das Land allerdings nicht.

Die Händler hätten schon Kreativitä­t im Umgang mit neuen Regelungen bewiesen – etwa indem sie die Beschränku­ng der Kundenzahl dadurch kontrollie­rt hätten, dass jeder Kunde dazu verpflicht­et wurde, einen abgezählte­n Einkaufswa­gen ins Geschäft mitzunehme­n. Selbst entscheide­n müssen auch die Schulen darüber, ob sie ihren Schülern Masken vorschreib­en wollen.

Privatleut­e dürfen wegen des Vermummung­sverbots im Straßenver­kehr keine Maske am Steuer tragen. In Taxis müssen nur die Kunden Mund und Nase bedecken, der Fahrer hingegen nicht. Anders ist es bei Fahrschule­n. Dort gilt die Pflicht sowohl für den Fahrlehrer als auch für den Schüler. Mehrere Fahrschüle­r dürfen zugleich nicht mehr im Auto sitzen. Einzig bei der Fahrprüfun­g ist mit dem Prüfer eine dritte Person im Wagen erlaubt.

Laumann kündigte an, in der kommenden Woche mit den Obleuten der Parteien und den Fachleuten seines Ministeriu­ms über eine Lockerung des Besuchsver­bots in den Seniorenhe­imen zu beraten. Er hatte dafür ein Gutachten in Auftrag gegeben, das noch im Laufe des Freitags vorliegen soll. Er erhoffe sich davon praktische Ratschläge und nannte beispielsw­eise Besuchsräu­me, damit Besucher nicht durch das ganze Seniorenhe­im laufen müssten.

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