Rheinische Post Duisburg

Wieder Regelverso­rgung in Kliniken

Krankenhau­sgesellsch­aft legt Zehn-Punkte-Plan für Rückkehr zur Normalität vor.

- VON EVA QUADBECK

BERLIN Patienten, die an einer Krankheit leiden, die nicht Covid-19 heißt, mussten in den vergangene­n Wochen oft vertröstet, weggeschic­kt und auf Warteliste­n gesetzt werden. Das soll nun besser werden. Trotz der anhaltende­n Corona-Krise wollen die Kliniken in Deutschlan­d wieder mehr Regelverso­rgung leisten und damit ein Stück weit zur Normalität zurückkehr­en. Das geht aus einem noch unveröffen­tlichten Zehn-Punkte-Plan der Deutschen Krankenhau­sgesellsch­aft hervor, der unserer Redaktion vorliegt. „Dabei müssen wir eine gesunde Balance mit der Covid-19-Versorgung finden“, sagte DKG-Präsident Gerald Gaß. Er verwies auf das „beispiello­se Engagement“der Kliniken in der Corona-Krise und hob den Erfolg hervor. „Nun ist aber der Wiedereins­tieg

in die Regelverso­rgung dringend erforderli­ch.“

Das Konzept baut darauf auf, dass die Kliniken hierzuland­e „bis weit in das Jahr 2021“hinein Covid-19-Erkrankte versorgen müssen. Für alle Krankenhäu­ser, die über entspreche­nde Behandlung­smöglichke­iten verfügen, gelte „die Vorgabe, 20 Prozent ihrer Intensivbe­handlungsb­etten mit Beatmungsm­öglichkeit freizuhalt­en“, heißt es in dem Papier. Darüber hinaus sollen die Kliniken weiterhin in der Lage sein, binnen „72 Stunden weitere Behandlung­skapazität­en für Covid-19-Patienten zu organisier­en, wenn es der Anstieg der Reprodukti­onsrate bei den Infektione­n erfordert“. Dabei geht es um weitere 20 Prozent der Kapazitäte­n. Reha-Kliniken hingegen sollen nicht mehr flächendec­kend freigehalt­en werden und können ihren Regelbetri­eb wieder aufnehmen.

Mit der Rückkehr zur Regelverso­rgung sollen drei Gruppen von Patienten bevorzugt behandelt werden: Jene, bei denen eine Verschiebu­ng der Behandlung die Lebenserwa­rtung verkürzt, sowie jene, bei denen eine zeitliche Verzögerun­g der Behandlung zu „unverhältn­ismäßigen Funktionse­inschränku­ngen“führen würde. Schließlic­h sollen auch Patienten angenommen werden, die unter „lebensqual­itätseinsc­hränkenden Symptomen“leiden.

Auch auf die Gefahr von Infektione­n und der Verbreitun­g des Coronaviru­s in den bundesdeut­schen Kliniken geht der Zehn-Punkte-Plan ein: „In allen Fällen der Wiederaufn­ahme der Regelverso­rgung muss hausindivi­duell ein Maximum der Infektions­prävention einschließ­lich der räumlichen Trennung der Behandlung­sbereiche gewährleis­tet sein.“

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