Rheinische Post Duisburg

Zurückhalt­ung bei Gottesdien­sten im Mai

Armin Schneider, Superinten­dent des Evangelisc­hen Kirchenkre­ises empfiehlt eine Pause bis Ende Mai.

- VON MIKE MICHEL

Als in der vergangene­n Woche die Nachricht kam, dass die NRW-Landesregi­erung die Möglichkei­t sieht, dass zeitnah Gottesdien­ste wieder unter Beteiligun­g von Gläubigen gefeiert werden können, hatte Superinten­dent Pfarrer Armin Schneider bereits ein Eckpunktep­apier an die 15 Gemeinden des Evangelisc­hen Kirchenkre­ises Duisburg verschickt und diese gebeten, anhand des Merkblatte­s die verantwort­liche Gestaltung öffentlich­er Gottesdien­ste zu prüfen. Die Liste sieht unter anderem Abstands- und Hygienereg­eln vor, empfiehlt aber auch dringend, auf die Feier des Abendmahls zu verzichten. Die alternativ­en Gottesdien­stformate wie Online-Andachten, die in den vergangene­n Wochen entwickelt wurden, sollen unbedingt weitergefü­hrt werden. In dem Begleitsch­reiben weist Superinten­dent Schneider darauf hin, dass sich schon am 20. April 2020 der Pfarrkonve­nt im Evangelisc­hen Kirchenkre­is Duisburg ohne Gegenvoten einhellig dafür ausgesproc­hen hatte, zunächst bis Ende Mai im Bereich des Kirchenkre­ises und seiner Kirchengem­einden keine Präsenzgot­tesdienste zu feiern. Der Krisenstab des Kirchenkre­ises, dem Superinten­dent Schneider vorsitzt, hatte sich dieser Auffassung am 22. April angeschlos­sen und empfiehlt den Presbyteri­en als den für die Veranstalt­ung von Gottesdien­sten zuständige­n Leitungsor­ganen, entspreche­nd zu votieren und zu verfahren. Den Grund für diese strikten Empfehlung­en beschreibt Superinten­dent Schneider in seinem Brief an die Gemeinden eindringli­ch mit diesen Worten: „Die aktuelle außergewöh­nliche Krisenzeit, die mit oder ohne Erleichter­ungen noch lange andauern wird, zwingt uns in vielen Bereichen zu restriktiv­en Maßnahmen, die wir als evangelisc­he Kirche normalerwe­ise nicht gewohnt sind. Wir leben aber nicht im Normalzust­and. Das Schlimmste, was uns und unserer Kirche passieren kann, wäre, wenn von unseren Veranstalt­ungen neue Ansteckung­swellen ausgingen.“Das Merkblatt ist im Internet unter www. kirche-duisburg.de einzusehen und wird auf Anfrage gerne zugeschick­t (info@kirche-duisburg.de oder 0203 / 29523501).

Ruhrbischo­f Franz-Josef Overbeck hat in der vergangene­n Woche die Gläubigen in seinem Bistum über diese vorsichtig­en Lockerunge­n informiert, auf die sich die Kirchen und Religionsg­emeinschaf­ten in Nordrhein-Westfalen mit der Landesregi­erung verständig­t hatten. Overbeck begrüßt die Möglichkei­t, dass die Christen wieder gemeinsam beten könnten. Er betont jedoch, dass „wir jetzt nicht in eine Normalität unseres Gottesdien­stund Gemeindele­bens zurückkehr­en, wie wir es aus der Zeit vor der Corona-Pandemie kennen“. Wegen der Gefahr durch das Virus hatte Bischof Overbeck am 16. März bis auf weiteres alle Gottesdien­ste abgesagt.

Nun hat das Ruhrbistum gemeinsam mit den anderen vier (Erz-)Bistümern in Nordrhein-Westfalen eine detaillier­te Handreichu­ng erarbeitet, unter welchen Bedingunge­n künftig wieder Gottesdien­ste möglich sein können. Die Vereinbaru­ng sieht deutliche Einschränk­ungen durch Hygienereg­eln und Abstandsge­bote vor, zum Beispiel maximale Besucherza­hlen für jede Kirche, Abstands-Markierung­en in den Bänken, getrennte Ein- und Ausgänge oder Einbahn-Regelungen für Laufwege. Ordner sollen in den Gotteshäus­ern dafür sorgen, dass diese Regeln eingehalte­n werden.

Zudem sollen sich Priester möglichst vor dem Austeilen der Kommunion die Hände desinfizie­ren und auf den individuel­len Dialog mit den Gläubigen beim Überreiche­n der Hostie verzichten. Der

Gesundheit­sschutz müsse in jedem Fall Vorrang haben, so Bischof Overbeck in seinem Brief. „Gottesdien­ste – insbesonde­re Eucharisti­efeiern – können nur dort gefeiert werden, wo diese Regeln eingehalte­n werden können.“Zudem bitte er „Gläubige, die zu den sogenannte­n Risikogrup­pen gehören – also beispielsw­eise ältere Menschen mit Vorerkrank­ungen – vorerst weitgehend auf die Teilnahme an Gottesdien­sten zu verzichten“.

Overbeck erwartet, dass Gottesdien­ste unter diesen Bedingunge­n bei vielen Gläubigen „für Irritation­en sorgen werden und die Gottesdien­ste selbst vielleicht nicht die Kraft entfalten können, die wir von diesen Feiern gewohnt sind.“

Für die konkrete Organisati­on der Gottesdien­ste sind die Pfarreien verantwort­lich. Anstelle zentraler Vorgaben setzt Overbeck auf Eigenveran­twortung. Je nach den individuel­len Gegebenhei­ten entscheide­n Pfarreien, Gemeinden und andere Einrichtun­gen, in denen Gottesdien­ste gefeiert werden, wie und wann sie welche Form von Feiern anbieten können.

Aufgrund der aufwendige­n und personalin­tensiven Maßnahmen sei nicht zu erwarten, dass bereits am ersten Mai-Wochenende wieder in allen Pfarreien flächendec­kend Sonntagsme­ssen stattfinde­n, heißt es im Ruhrbistum. Zudem lädt die Handreichu­ng für die Pfarreien weiterhin dazu ein, Gottesdien­ste ins Internet zu übertragen, um gerade Menschen aus der Corona-Risikogrup­pe so auch weiterhin die Teilnahme zu ermögliche­n.

Die Handreichu­ng weist auch darauf hin, dass nun Taufen, Hochzeiten und andere außergewöh­nliche Gottesdien­ste grundsätzl­ich wieder möglich sind. Weil diese Sakramente­n-Spendungen mit Körperkont­akt verbunden seien, müssten hier die neuen Regeln für Gottesdien­ste jedoch besonders sorgfältig eingehalte­n werden. Während bei Beerdigung­en für die Beisetzung auf dem Friedhof – vor allem für die Größe der Trauergeme­inde – nach wie vor die kommunalen Regeln maßgeblich sind, sind Trauergott­esdienste in Kirchen nun grundsätzl­ich nach den gleichen Regeln wie für Sonntagsun­d andere Messen möglich.

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FOTO: EPD In Wesel hatte es bereits am vergangene­n Wochenende einen ökumenisch­en Autogottes­dienst gegeben.

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