Schimmel und Mäusekot in Bäckerei entdeckt
(bm) Den Lebensmittelkontrolleuren verging am 17. Januar des vergangenen Jahres der Appetit auf Brot. In einem Hamborner Backbetrieb blühte der Schwarzschimmel an den Wänden. Überall standen verdreckte Gerätschaften und Mäusekot lag herum. Nach einem ersten Urteil, verhandelte das Gericht nun über den Widerspruch. Die Mülltonnen des Betriebes liefen über. Tüten mit Müll lagen auf dem Boden herum. Gestelle, auf denen Backwaren transportiert wurden, trieften von altem Fett und Dreck. Dafür war der 38-jährige Betriebsleiter per Strafbefehl zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der legte jetzt Widerspruch dagegen ein.
Sein Verteidiger versuchte das jämmerliche Bild, das der Betrieb hinterlassen hatte, zu bagatellisieren. „Mäuse gibt es in jeder Bäckerei. Ein Schädlingsbekämpfer war schon eingeschaltet.“Und auch gegen den Schimmel sei schon eine Spezialfirma eingeschaltet gewesen. Der Richter verwies auf verdreckte und verschimmelte Stellagen: „So etwas entsteht auch nicht von heute auf morgen. Was hier produziert wurde, will doch niemand mehr essen.“
Am Ende blieb es bei der Geldstrafe von 60 Tagessätzen wegen Inverkehrbringens von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln. Allerdings wurde die Tagessatzhöhe von 50 auf 15 Euro gesenkt, so dass der Angeklagte nun nur noch 900 Euro Strafe zahlen muss. Das Gericht berücksichtigte dabei aber ausschließlich die verschlechterten Einkommensverhältnisse des 38-Jährigen: Nachdem der sich über Jahre vom Auslieferungsfahrer zum Betriebsleiter hochgerackert hatte, ist er wegen der Missstände in der Firma nun wieder zum Auslieferungsfahrer degradiert worden.