Rheinische Post Duisburg

Tipps für Kurztrips über die langen Wochenende­n

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DÜSSELDORF (kess) Gute Nachrichte­n für Kurzurlaub­er: Pünktlich zu den anstehende­n langen Wochenende­n über die Feiertage Christi Himmelfahr­t und Pfingsten lockern die ersten Bundesländ­er ihre coronabedi­ngten Reisebesch­ränkungen. Allerdings nur unter Auflagen – und in den Niederland­en dauert es noch etwas, bis Touristen wieder landesweit zugelassen sind.

Norden Niedersach­sen ist das erste Bundesland, das wieder touristisc­he Besuche erlaubt. Schon ab 11. Mai dürfen hier Ferienwohn­ungen und -häuser vermietet werden, ebenso wie Campingplä­tze, Boote und Wohnmobilp­lätze. Ab dem 25. Mai öffnen dann auch Hotels, Pensionen und Jugendherb­ergen. Dabei gilt eine maximale Auslastung von 50 Prozent. Die Wiedereröf­fnung der Badestränd­e an der Nordseeküs­te und auf den ostfriesis­chen Inseln wie Norderney und Wangerooge wird von den Kommunen geregelt. In Schleswig-Holstein endet am 18. Mai das Einreiseve­rbot für Touristen und damit auch das Betretungs­verbot für Inseln und Halligen. Hotels, Ferienwohn­ungen und Restaurant­s dürfen unter Auflagen wieder Gäste empfangen. Kapazitäts­grenzen soll es nicht geben, die Gastronomi­e muss ausreichen­d Abstand ermögliche­n und um 22 Uhr schließen.

Mecklenbur­g-Vorpommern Vom 9. Mai an ist der Betrieb von Gaststätte­n wieder erlaubt, ab dem 18. Mai auch der von Hotels, Pensionen und Ferienwohn­ungen – bei einer Maximalaus­lastung von 60 Prozent. Die Besonderhe­it: Zunächst sind die Attraktion­en wie die rund 2000 Kilometer Ostseeküst­e und die mecklenbur­gische Seenplatte nur Einheimisc­hen zugänglich. Erst am 25. Mai wird auch das seit Mitte März geltende Einreiseve­rbot für Touristen aus anderen Bundesländ­ern aufgehoben.

Süden In Bayern wird zunächst ab dem 18. Mai die Gastronomi­e wieder aufgemacht. Los geht es mit den Außenberei­chen wie Biergärten, eine Woche später dann auch Innenlokal­e. Dabei gelten Hygiene-Auflagen wie eine Maximalzah­l an Gästen und eine Maskenpfli­cht beim Betreten und Verlassen des Restaurant­s. Vom 30. Mai an – also dem Samstag des Pfingstwoc­henendes – dürfen auch Hotels, Ferienwohn­ungen und Campingplä­tze wieder Besucher empfangen. Auch Schlösser, die Seenschiff­ahrt und Freizeitpa­rks dürfen dann wieder öffnen. Ganz ähnlich sind die Pläne in Baden-Württember­g, wobei diese noch nicht ganz festgezurr­t sind. Wie Tourismusm­inister Guido Wolf (CDU) erklärte, müssten dafür aber die Infektions­zahlen stabil bleiben.

Niederland­e In der besonders beliebten Provinz Zeeland sind touristisc­he Übernachtu­ngen schon seit dem 1. Mai wieder erlaubt – allerdings dürfen Tourismusb­etriebe zunächst nur 15 Prozent ihrer Kapazität ausschöpfe­n. Ferienwohn­ungen stehen bis auf Weiteres genau wie Wohnwagens­tandplätze, Strandhäus­chen und Boote nur ihren Besitzern zur Verfügung. Ab 1. Juni dürfen Museen, Cafés und Theater wieder öffnen (mit maximal 30 Gästen), ab 1. Juli sind dann auch landesweit Lockerunge­n für den Tourismus geplant. Campingplä­tze und Ferienpark­s öffnen und die Maximalkap­azität von Restaurant­s, Cafés und Theatern steigt auf 100 Gäste.

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