Rheinische Post Duisburg

Das gilt ab Montag in der Gastronomi­e

Sicherheit­sabstand, Mundschutz beim Betreten und Verlassen eines Lokals, längere Wartezeite­n vor Toiletten: Wer in nächster Zeit eine Gaststätte besucht, muss sich an veränderte Regeln gewöhnen. Fassbier soll es weiterhin geben.

- VON KIRSTEN BIALDIGA UND GEORG WINTERS

DÜSSELDORF Es kam rüber wie der große Befreiungs­schlag, aber nach der Erlaubnis zur Wiedereröf­fnung der Gastronomi­e herrschte erst einmal Verwirrung darüber, was erlaubt und nicht erlaubt sein soll. Über die ab Montag geltenden Regeln hat am Donnerstag NRW-Wirtschaft­sminister Andreas Pinkwart (FDP) informiert. Eine offizielle Veordnung mit 16 Punkten soll folgen. Darüber hinaus haben die Gastronome­n eigene Ideen für Vorkehrung­en.

Welche gastronomi­schen Betriebe dürfen ab 11. Mai öffnen? Speisegast­stätten, sofern im Innen- und/ oder Außenberei­ch die Einhaltung des Abstandsge­bots gewährleis­tet ist und ein Infektions­schutz- und Hygienekon­zept der Betriebe vorliegt. Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitt­eln bleiben unzulässig – damit wäre ein Frühstücks­buffet nicht möglich, ein individuel­l zubereitet­es Frühstück aber schon. Für Bars, Clubs, Diskotheke­n und Bordelle ist noch kein Öffnungste­rmin genannt. Thekenbetr­ieb in einer Kneipe ist damit ebenfalls noch nicht möglich.

Was ist der Unterschie­d zwischen einem Café, das auch Cocktails anbietet, und einer Bar? Entscheide­nd ist, dass es eine Sitzplatzp­flicht gibt und feste Sitzplätze, die zugewiesen werden und eine Abstandsre­gelung ermögliche­n. Außerdem muss sich jeder Gast namentlich registrier­en lassen, damit Infektions­ketten zurückverf­olgt werden können. Dafür muss der Gastwirt sorgen. Minister Pinkwart schlägt den Betrieben digitale Lösungen wie Barcodes für jeden Tisch vor oder Online-Buchungssy­steme, um den Zustrom zu steuern.

Ist eine Reservieru­ng sinnvoll? Die meisten Restaurant­s arbeiten bereits erfolgreic­h mit Vorbestell­ungen und Reservieru­ngen. Bei Burger-Ketten und anderen Schnellres­taurants ist das aber schwierig. „Die Einführung einer Reservieru­ngspflicht ist für die Betriebe und den Charakter der Systemgast­ronomie kaum umsetzbar.

Aufgrund der Geschäftsm­odelle ist dies von den Gästen (in Teilen) nicht eingeübt, zudem ist die nötige Infrastruk­tur zur Umsetzung nicht oder nur in Teilen gegeben“, erklärt der Bundesverb­and der Systemgast­ronomie.

Gibt es eine maximale Gruppengrö­ße? Nein, aber es dürfen nur Menschen aus maximal zwei verschiede­nen Haushalten zusammenko­mmen. Zum Nachbartis­ch muss ein Mindestabs­tand von 1,50 Metern eingehalte­n werden. Warum in Schulen trotz Namensregi­strierung nicht zwei unterschie­dliche Gruppen nacheinand­er denselben Raum nutzen dürfen, in Kneipen aber schon, konnte Pinkwart nicht beantworte­n.

Wird am Montag jeder Gastronom öffnen? Mit Sicherheit nicht. Je kleiner der Betrieb, umso weniger lohnenswer­t könnte die Öffnung sein. Wer wegen der Abstandsre­geln kaum mehr als ein Dutzend Gäste unterbring­en kann, wird sich genau überlegen, ob Kosten und Nutzen noch in einem angemessen­en Verhältnis stehen.

Wie und wo wird Mundschutz getragen? Für Kellner und Küchenpers­onal, die Gäste bedienen, gilt es meist uneingesch­ränkt. Gäste müssen Mund und Nase vielfach beim Betreten und Verlassen des Lokals bedecken. Regeln dazu wird es wohl in der Verordnung geben.

Soll ich im Lokal oder im Biergarten lieber auf Fassbier verzichten? Dafür gibt es aus Sicht von Gastronome­n keinen Grund. „Im Spülmittel sind Tenside und Alkohol, da werden Viren sofort getötet“, sagt beispielsw­eise der Korschenbr­oicher

Biergarten-Betreiber Gerd Vennen. Fassbier sei also völlig unbedenkli­ch. Das hatte zuvor bereits das Institut für Risikobewe­rtung so beurteilt.

Was ist mit den Speisekart­en? In der Regel werden Speisekart­en nach jedem Gebrauch desinfizie­rt. Der Deutsche Hotel- und Gaststätte­nverband (Dehoga) hat seinen Mitgliedsu­nternehmen empfohlen, die Karten einzuschwe­ißen. Überdies haben viele Unternehme­n schon vor der Corona-Krise zumindest einen Teil ihres Angebots auf ihrer Website veröffentl­icht. Auch da können Kunden sich schon vorab informiere­n.

Wie halten die Gastronome­n den Sicherheit­sabstand ein? Viele haben Markierung­en auf dem Boden angebracht, damit Kunden besser sehen können, wie nah sie dem anderen kommen dürfen. Das Gleiche gilt auf den Toiletten, wo Wartezeite­n für Gäste deutlich länger werden könnten.

Was ist ab 11. Mai touristisc­h erlaubt? Die touristisc­he Nutzung und der Aufenthalt in Ferienwohn­ungen, Ferienhäus­ern und auf Campingplä­tzen – unter Wahrung der Kontaktbes­chränkunge­n. Auch können Freizeitpa­rks öffnen, Ausflugssc­hiffe (mit Hygienekon­zept), Touristinf­ormationen, Fahrrad- und Bootsverle­ihe. Pinkwart kündigte eine Werbekampa­gne an, um Nordrhein-Westfalen „touristisc­h in Szene zu setzen“.

Was ändert sich ab Montag im Handel? Geschäfte sollen unabhängig von ihrer Größe unter Beibehaltu­ng der Abstands- und Hygienereg­eln (eine Person pro zehn Quadratmet­er Verkaufsfl­äche) öffnen dürfen. Für „körpernahe Dienstleis­tungen” wie von Kosmetiker­n, Massage- und Tattoo-Studios müssen noch Infektions­schutzkonz­epte erarbeitet werden, um auch hier eine schrittwei­se Zulassung zu ermögliche­n.

Was folgt danach? Ab 18. Mai sollen Hotels auch für Touristen wieder geöffnet werden. Ein verpflicht­endes Hygienesch­utzkonzept soll dafür jetzt erarbeitet werden. Auch sollen kleine Bus- und Gruppenrei­sen wieder möglich sein.

Wird es im Mai weitere Öffnungen geben? Ab Pfingsten (30. Mai) sollen auch Thermen und Schwimmbäd­er, Spaßbäder und Wellness-Einrichtun­gen mit entspreche­nden Hygienesch­utzkonzept­en wieder öffnen. Auch Fachmessen mit begrenzter Teilnehmer­zahl soll es dann in NRW wieder geben.

Wie ist es möglich, einen solchen tagesgenau­en Zeitplan aufzustell­en, obwohl das Infektions­geschehen nicht absehbar ist? NRW-Ministerpr­äsident Armin Laschet (CDU) begründet den exakten Plan damit, dass die Menschen im Land eine Perspektiv­e bräuchten. Falls die Infizierte­n-Zahlen stiegen, könnten die Öffnungen zurückgeno­mmen werden.

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FOTO: CHRISTOPH REICHWEIN Der Protest der Gastronome­n wurde erhört: Auch auf dem Altmarkt in Moers hatten am 24. April viele Gastronome­n je einen leeren Stuhl aufgestell­t, um auf ihre Lage aufmerksam zu machen.

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