Das gilt ab Montag in der Gastronomie
Sicherheitsabstand, Mundschutz beim Betreten und Verlassen eines Lokals, längere Wartezeiten vor Toiletten: Wer in nächster Zeit eine Gaststätte besucht, muss sich an veränderte Regeln gewöhnen. Fassbier soll es weiterhin geben.
DÜSSELDORF Es kam rüber wie der große Befreiungsschlag, aber nach der Erlaubnis zur Wiedereröffnung der Gastronomie herrschte erst einmal Verwirrung darüber, was erlaubt und nicht erlaubt sein soll. Über die ab Montag geltenden Regeln hat am Donnerstag NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) informiert. Eine offizielle Veordnung mit 16 Punkten soll folgen. Darüber hinaus haben die Gastronomen eigene Ideen für Vorkehrungen.
Welche gastronomischen Betriebe dürfen ab 11. Mai öffnen? Speisegaststätten, sofern im Innen- und/ oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots gewährleistet ist und ein Infektionsschutz- und Hygienekonzept der Betriebe vorliegt. Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitteln bleiben unzulässig – damit wäre ein Frühstücksbuffet nicht möglich, ein individuell zubereitetes Frühstück aber schon. Für Bars, Clubs, Diskotheken und Bordelle ist noch kein Öffnungstermin genannt. Thekenbetrieb in einer Kneipe ist damit ebenfalls noch nicht möglich.
Was ist der Unterschied zwischen einem Café, das auch Cocktails anbietet, und einer Bar? Entscheidend ist, dass es eine Sitzplatzpflicht gibt und feste Sitzplätze, die zugewiesen werden und eine Abstandsregelung ermöglichen. Außerdem muss sich jeder Gast namentlich registrieren lassen, damit Infektionsketten zurückverfolgt werden können. Dafür muss der Gastwirt sorgen. Minister Pinkwart schlägt den Betrieben digitale Lösungen wie Barcodes für jeden Tisch vor oder Online-Buchungssysteme, um den Zustrom zu steuern.
Ist eine Reservierung sinnvoll? Die meisten Restaurants arbeiten bereits erfolgreich mit Vorbestellungen und Reservierungen. Bei Burger-Ketten und anderen Schnellrestaurants ist das aber schwierig. „Die Einführung einer Reservierungspflicht ist für die Betriebe und den Charakter der Systemgastronomie kaum umsetzbar.
Aufgrund der Geschäftsmodelle ist dies von den Gästen (in Teilen) nicht eingeübt, zudem ist die nötige Infrastruktur zur Umsetzung nicht oder nur in Teilen gegeben“, erklärt der Bundesverband der Systemgastronomie.
Gibt es eine maximale Gruppengröße? Nein, aber es dürfen nur Menschen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten zusammenkommen. Zum Nachbartisch muss ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden. Warum in Schulen trotz Namensregistrierung nicht zwei unterschiedliche Gruppen nacheinander denselben Raum nutzen dürfen, in Kneipen aber schon, konnte Pinkwart nicht beantworten.
Wird am Montag jeder Gastronom öffnen? Mit Sicherheit nicht. Je kleiner der Betrieb, umso weniger lohnenswert könnte die Öffnung sein. Wer wegen der Abstandsregeln kaum mehr als ein Dutzend Gäste unterbringen kann, wird sich genau überlegen, ob Kosten und Nutzen noch in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Wie und wo wird Mundschutz getragen? Für Kellner und Küchenpersonal, die Gäste bedienen, gilt es meist uneingeschränkt. Gäste müssen Mund und Nase vielfach beim Betreten und Verlassen des Lokals bedecken. Regeln dazu wird es wohl in der Verordnung geben.
Soll ich im Lokal oder im Biergarten lieber auf Fassbier verzichten? Dafür gibt es aus Sicht von Gastronomen keinen Grund. „Im Spülmittel sind Tenside und Alkohol, da werden Viren sofort getötet“, sagt beispielsweise der Korschenbroicher
Biergarten-Betreiber Gerd Vennen. Fassbier sei also völlig unbedenklich. Das hatte zuvor bereits das Institut für Risikobewertung so beurteilt.
Was ist mit den Speisekarten? In der Regel werden Speisekarten nach jedem Gebrauch desinfiziert. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hat seinen Mitgliedsunternehmen empfohlen, die Karten einzuschweißen. Überdies haben viele Unternehmen schon vor der Corona-Krise zumindest einen Teil ihres Angebots auf ihrer Website veröffentlicht. Auch da können Kunden sich schon vorab informieren.
Wie halten die Gastronomen den Sicherheitsabstand ein? Viele haben Markierungen auf dem Boden angebracht, damit Kunden besser sehen können, wie nah sie dem anderen kommen dürfen. Das Gleiche gilt auf den Toiletten, wo Wartezeiten für Gäste deutlich länger werden könnten.
Was ist ab 11. Mai touristisch erlaubt? Die touristische Nutzung und der Aufenthalt in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen – unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen. Auch können Freizeitparks öffnen, Ausflugsschiffe (mit Hygienekonzept), Touristinformationen, Fahrrad- und Bootsverleihe. Pinkwart kündigte eine Werbekampagne an, um Nordrhein-Westfalen „touristisch in Szene zu setzen“.
Was ändert sich ab Montag im Handel? Geschäfte sollen unabhängig von ihrer Größe unter Beibehaltung der Abstands- und Hygieneregeln (eine Person pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche) öffnen dürfen. Für „körpernahe Dienstleistungen” wie von Kosmetikern, Massage- und Tattoo-Studios müssen noch Infektionsschutzkonzepte erarbeitet werden, um auch hier eine schrittweise Zulassung zu ermöglichen.
Was folgt danach? Ab 18. Mai sollen Hotels auch für Touristen wieder geöffnet werden. Ein verpflichtendes Hygieneschutzkonzept soll dafür jetzt erarbeitet werden. Auch sollen kleine Bus- und Gruppenreisen wieder möglich sein.
Wird es im Mai weitere Öffnungen geben? Ab Pfingsten (30. Mai) sollen auch Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen mit entsprechenden Hygieneschutzkonzepten wieder öffnen. Auch Fachmessen mit begrenzter Teilnehmerzahl soll es dann in NRW wieder geben.
Wie ist es möglich, einen solchen tagesgenauen Zeitplan aufzustellen, obwohl das Infektionsgeschehen nicht absehbar ist? NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) begründet den exakten Plan damit, dass die Menschen im Land eine Perspektive bräuchten. Falls die Infizierten-Zahlen stiegen, könnten die Öffnungen zurückgenommen werden.