Rheinische Post Duisburg

Sporttreib­en mit neuen Regeln

Das Land NRW und die Sportverbä­nde haben einen Leitfaden für Vereine erstellt.

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DÜSSELDORF (gic/maxi/rent) Der Trainingsb­etrieb im Breiten- und Freizeitsp­ort ist von der Politik am Mittwoch teilweise wieder erlaubt worden. Die geänderte Rechtsvero­rdnung des Landes NRW zum Schutz vor dem Coronaviru­s sieht vor, dass Sportarten an der freien Luft wieder stattfinde­n dürfen. Erlaubt wird ein Sport- und Trainingsb­etrieb „auf öffentlich­en oder privaten Freiluftsp­ortanlagen sowie im öffentlich­en Raum, wenn dieser kontaktfre­i durchgefüh­rt wird, geeignete Vorkehrung­en zur Hygiene, zum Infektions­schutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleis­tung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschla­ngen) sichergest­ellt sind“.

Die Leitplanke­n des Deutschen Olympische­n Sportbunds (DOSB) fordern zudem konkret, dass in Zweikampfs­portarten nur Individual­training stattfinde­n darf und dass gemeinsam genutzte Sportgerät­e desinfizie­rt werden müssen. Umkleiden und Duschen in Sporthalle­n und Sportverei­nen müssen ebenso geschlosse­n bleiben wie die Gastronomi­ebereiche und Gemeinscha­ftsräume. Der DOSB empfiehlt kleine Trainingsg­ruppen von bis zu fünf

Personen, die im Optimalfal­l dann auch stets in der gleichen Zusammense­tzung zusammenko­mmen. Risikogrup­pen dürfen durch das Training keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden. Auf Fahrgemein­schaften zum Training und zu Wettkämpfe­n, die in NRW ab dem 30. Mai wieder erlaubt sind, soll zunächst verzichtet werden. Zuschauer sind ohnehin nicht zugelassen. „Zudem ist auf touristisc­he Sportreise­n zu verzichten“, schreibt der DOSB.

Die Spitzenspo­rtverbände können die Regeln und Leitplanke­n des DOSB für ihre Sportarten noch spezifizie­ren und Vereine auch schärfere

Regeln für ihren Bereich anordnen. Der Deutsche Golf Verband hält seine Vereine zum Beispiel dazu an, den Zutritt zum Golfplatz über eine feste Startzeite­nvergabe zu regeln. Zudem sollen nur eigene Schläger benutzt werden und Rangebälle nicht mehr von den Besuchern aufgehoben werden.

Unklar bleibt indes, ob Kontaktspo­rtarten wie etwa der Amateurfuß­ball tatsächlic­h am 30. Mai den Betrieb wieder aufnehmen dürfen. Staatssekr­etärin Andrea Milz (CDU) sagte, es handele sich um eine Zielgröße: „Klammern Sie sich bitte bei keiner dieser Möglichkei­ten, die wir dann eröffnen wollen, an das Datum.“Das Infektions­geschehen müsse dann neu betrachtet werden. „Wenn wir merken, wir können mehr machen, dann tun wir das sehr gerne. Wenn die Kontaktbes­chränkunge­n vielleicht gelöst werden – an dem Tag oder drei Tage später –, können wir das alles passend machen.“Milz verteidigt­e, dass der Profisport früher in den Genuss von Öffnungen komme als der Amateurspo­rt. Bei den Profis im Bereich Fußball, Basketball, Eishockey und Handball gehe es um Berufsspor­t und um wirtschaft­liche Unternehme­n, sagte sie.

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FOTO: DPA Ein Golfer spielt auf dem Platz in Donaueschi­ngen den Ball.

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