Sporttreiben mit neuen Regeln
Das Land NRW und die Sportverbände haben einen Leitfaden für Vereine erstellt.
DÜSSELDORF (gic/maxi/rent) Der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport ist von der Politik am Mittwoch teilweise wieder erlaubt worden. Die geänderte Rechtsverordnung des Landes NRW zum Schutz vor dem Coronavirus sieht vor, dass Sportarten an der freien Luft wieder stattfinden dürfen. Erlaubt wird ein Sport- und Trainingsbetrieb „auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum, wenn dieser kontaktfrei durchgeführt wird, geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sichergestellt sind“.
Die Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) fordern zudem konkret, dass in Zweikampfsportarten nur Individualtraining stattfinden darf und dass gemeinsam genutzte Sportgeräte desinfiziert werden müssen. Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Sportvereinen müssen ebenso geschlossen bleiben wie die Gastronomiebereiche und Gemeinschaftsräume. Der DOSB empfiehlt kleine Trainingsgruppen von bis zu fünf
Personen, die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen. Risikogruppen dürfen durch das Training keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden. Auf Fahrgemeinschaften zum Training und zu Wettkämpfen, die in NRW ab dem 30. Mai wieder erlaubt sind, soll zunächst verzichtet werden. Zuschauer sind ohnehin nicht zugelassen. „Zudem ist auf touristische Sportreisen zu verzichten“, schreibt der DOSB.
Die Spitzensportverbände können die Regeln und Leitplanken des DOSB für ihre Sportarten noch spezifizieren und Vereine auch schärfere
Regeln für ihren Bereich anordnen. Der Deutsche Golf Verband hält seine Vereine zum Beispiel dazu an, den Zutritt zum Golfplatz über eine feste Startzeitenvergabe zu regeln. Zudem sollen nur eigene Schläger benutzt werden und Rangebälle nicht mehr von den Besuchern aufgehoben werden.
Unklar bleibt indes, ob Kontaktsportarten wie etwa der Amateurfußball tatsächlich am 30. Mai den Betrieb wieder aufnehmen dürfen. Staatssekretärin Andrea Milz (CDU) sagte, es handele sich um eine Zielgröße: „Klammern Sie sich bitte bei keiner dieser Möglichkeiten, die wir dann eröffnen wollen, an das Datum.“Das Infektionsgeschehen müsse dann neu betrachtet werden. „Wenn wir merken, wir können mehr machen, dann tun wir das sehr gerne. Wenn die Kontaktbeschränkungen vielleicht gelöst werden – an dem Tag oder drei Tage später –, können wir das alles passend machen.“Milz verteidigte, dass der Profisport früher in den Genuss von Öffnungen komme als der Amateursport. Bei den Profis im Bereich Fußball, Basketball, Eishockey und Handball gehe es um Berufssport und um wirtschaftliche Unternehmen, sagte sie.