Rheinische Post Duisburg

Verwunderu­ng über DVG-Fahrer ohne Masken

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(dwi) Karin Wendt-Bachmann aus Neudorf ärgert sich hinsichtli­ch der Maskenpfli­cht in Bussen und Bahnen über die Duisburger Verkehrsge­sellschaft (DVG). Immer wieder appelliere die DVG in der aktuellen Corona-Krise an ihre Fahrgäste, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Aber die eigenen Fahrer kümmere dies häufig überhaupt nicht. „Meine Tochter, mein Mann und auch ich selbst haben dies auf der Buslinie 928 von Neudorf in die City feststelle­n müssen“, sagt Karin Wendt-Bachmann. „Das kann doch nicht sein, das ist doch inkonseque­nt.“

Mehrmals habe sie beim Duisburger Verkehrsun­ternehmen deswegen angerufen. „Auf den versproche­nen Rückruf warte ich bis heute“, sagt sie. Auf Nachfrage bestätigt DVG-Sprecher Thomas Kehler, dass die Fahrer mit Mund-Nasen-Schutz-Masken ausgestatt­et worden seien. „Wir stellen es ihnen allerdings frei, sie auch zu benutzen“, so Kehler. „Das Tragen über einen längeren Zeitraum kann nämlich die Konzentrat­ionsfähigk­eit beeinträch­tigen und damit zu einer Beeinträch­tigung der Fahrtüchti­gkeit führen.“

Der Gesundheit­sschutz sei oder so gewährleis­tet. Da Passagiere in den Bussen zurzeit ohnehin nur hinten ein- und aussteigen dürfen und die vordere Sitzreihe abgesperrt ist, sei genügend Abstand zu den Fahrgästen vorhanden. Gleiches gelte für die Fahrer von Bahnen, die sich alleine in einer Kabine aufhalten. Andere Verkehrsun­ternehmen in der Region wie etwa die Rheinbahn oder Bogestra argumentie­ren genauso. Wenn das Fahrperson­al aber laut DVG-Sprecher die abgeschirm­ten Bereiche verlässt, um etwa mobilitäts­beeinträch­tigten Menschen beim Einstieg zu helfen oder um eine Störung zu beheben, müsse es zwingend eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Für Fahrgäste sei es oft grundsätzl­ich schwierige­r, den notwendige­n Abstand von 1,5 bis zwei Metern einzuhalte­n. Deshalb müssen laut Kehler alle, die Bus und Bahn nutzen wollen, durch die Verfügung des Landes NRW eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ausnahmen gelten nur für Kinder unter sechs Jahren und für Personen, denen die notwendige Einsichtsf­ähigkeit fehle oder denen es aus medizinisc­hen Gründen nicht möglich ist. Ansonsten seien neben OP-Masken auch selbstgenä­hte oder gebastelte Behelfsmas­ken sowie über das Gesicht gezogene Schals und Tücher in Ordnung.

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