Rheinische Post Duisburg

Duo griff 34-Jährigen mit Axt und Machete an

- VON BODO MALSCH

HOCHEMMERI­CH Diese blutige Tat hat für Schlagzeil­en gesorgt: Ein 34-jähriger Mann soll nichts Böses geahnt haben, als er Abend des 23. Oktober 2019 in einer Spielhalle saß. Zwei junge Männer sollen sofort mit einer Axt zugeschlag­en haben, als sie das Lokal betraten. Nur Sekunden später sollen sie den Geschädigt­en schwer verletzt zurück gelassen haben. Wegen versuchten Mordes müssen sich die beiden 20 und 27 Jahre alten Angeklagte­n nun vor dem Landgerich­t am König-Heinrich-Platz verantwort­en.

Die Anklage geht davon aus, dass die beiden Männer heimtückis­ch handelten, als sie den an einem Spielautom­aten sitzenden 34-Jährigen ohne Vorwarnung attackiert­en. Die Schläge gegen Kopf und Rücken sollen dem Geschädigt­en schwere Schäden zugefügt haben: Der Kiefer soll aus seiner natürliche­n Position gerissen worden sein, die Haut wurde an mehreren Stellen des Schädels vom Knochen abgetrennt.

Die Staatsanwa­ltschaft Duisburg geht davon aus, dass die beiden Angeklagte­n zumindest mit einem bedingten Tötungsvor­satz handelten. Und die beiden jungen Männer sollen angenommen haben, dass der Geschädigt­e bereits tödlich verletzt gewesen sei, als sie den Schwerverl­etzten blutüberst­römt liegen ließen und vor den Augen entsetzter Zeugen die Spielhalle an der Krefelder Straße in Hochemmeri­ch wieder verließen.

Bereits einen Tag später wurden die Angeklagte­n festgenomm­en, sie sitzen seitdem in Untersuchu­ngshaft. Da einer der Männer zur Tatzeit noch Heranwachs­ender war, findet das Verfahren vor einer Jugendkamm­er statt, die als Schwurgeri­cht verhandelt.

Der Hintergrun­d der Tat ist bislang unklar. Nur so viel war zu Beginn des Prozesses zu vernehmen: Es soll bereits im Vorfeld des blutigen Angriffes zu Streitigke­iten zwischen den Angeklagte­n und dem

Geschädigt­en gekommen sein. Es soll schon einmal zu Handgreifl­ichkeiten gekommen sein, die möglicherw­eise vom Geschädigt­en ausgingen.

Aus Termingrün­den kam der Prozess am ersten Verhandlun­gstag nicht über die Verlesung der Anklagesch­rift hinaus. Die Verteidige­r der Angeklagte­n stellten eine Einlassung ihrer Mandanten bei der Fortsetzun­g am 12. Mai in Aussicht. Insgesamt sind vier weitere Sitzungsta­ge geplant.

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