Betrunkener Randalierer zieht Berufung zurück
ALTSTADT (wuk) Ein Spargelessen samt begleitender alkoholischer Getränke hat am Montag erneut die Justiz beschäftigt. In zweiter Instanz befasste sich jetzt das Landgericht mit den Auftritten eines Seniorenpaares und seines Bekannten gegenüber Sanitätern und Polizisten. Denn buchstäblich sturzbetrunken war ein 71-Jähriger am 1. Mai 2018 aus einem Lokal an der Rethelstraße gestolpert, war an einer Treppenstufe gestürzt und hatte sich eine Kopfverletzung zugezogen. Doch erst das, was danach folgte, brachte das Rentnerpaar samt Begleiter wegen Widerstands gegen Polizeibeamte und wegen Beleidigung vor Gericht.
Als ein Rettungswagen eintraf, sollen die zwei unverletzten Begleiter des 71-Jährigen nämlich erst auf die Sanitäter, dann auch auf eilends alarmierte Polizeibeamte losgegangen sein. Im Ergebnis musste das Zecher-Trio im Herbst 2019 dafür vors Amtsgericht, die Senioren wurden dabei jedoch freigesprochen. Beide waren laut Gutachten bei dem Vorfall erheblich angetrunken gewesen, der 71-Jährige wurde aufgrund von rund 2,8 Promille sogar als schuldunfähig eingestuft. Nur der Begleiter der beiden, ein 45-Jähriger, wurde wegen seines Auftritts zu 8000 Euro Strafe auf Bewährung verurteilt – weil er im Rausch die Rettungskräfte übel beschimpft und sie als „Penner“beleidigt haben soll. Doch sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch der Anwalt des Mitzechers legten dagegen Berufung ein, brachten den Fall dadurch jetzt vors Landgericht.
Die damals ebenfalls freigesprochene Gattin des 71-Jährigen hielt sich dafür nun als Zeugin bereit. Doch nach einem „Rechtsgespräch“hinter verschlossenen Türen zogen beide Seiten ihre Berufungen jeweils wieder zurück. Das damals gefällte Urteil des Amtsgerichts bleibt damit bestehen.