Rheinische Post Duisburg

Sozialhilf­eempfänger mietete dicke Limousine

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(bm) Wegen Betruges stand ein 57-jähriger Mann am Dienstag vor dem Amtsgerich­t am König-Heinrich-Platz. Laut Anklage hatte er im März 2018 bei einem Autohaus in Paderborn für ein halbes Jahr eine dicke Limousine gemietet, obwohl er sich das ganz und gar nicht leisten konnte: Nur zwei Monate zuvor hatte er gegenüber einem Gerichtsvo­llzieher die Versicheru­ng abgegeben, er lebe von Hartz IV und habe kein Vermögen.

Die Versuche des Angeklagte­n und seines Verteidige­rs, die Anklage zu entkräften, endeten jedoch in einem Fiasko für den Beschuldig­ten.

„Das klingt so, als wäre mein Mandant in dem Autohaus aufgeschla­gen und hätte erstmals einen Wagen gemietet“, so der Verteidige­r zu Beginn des Verfahrens. In Wahrheit sei der Mann schon seit zwei Jahren Stammkunde gewesen. Im März habe er eine zuvor gefahrene, noch dickere Limousine, lediglich gegen ein bescheiden­eres Modell getauscht. „Aus der Zeit davor existieren auch noch Guthaben auf dem Kundenkont­o des Autohauses, die durch Überzahlun­gen meines Mandanten zustande kamen“, trumpfte der Anwalt auf.

Doch der Strafricht­er stutzte auf diese Bemerkung hin. „Wie konnte er sich denn einen so teuren Mietwagen leisten?“, wunderte sich der Jurist. Das sei möglich gewesen, weil er Fahrdienst­e für einen Bekannten geleistet habe, erklärte der Angeklagte, trotz mehrfachen Hinweises seines Anwaltes, dass er dazu nichts sagen müsse. Sein Auftraggeb­er, dem er auch Immobilien­geschäfte vermittelt habe, so der 57-Jährige weiter, habe den Wagen in Wahrheit bezahlt. Und er habe das Fahrzeug auch privat nutzen dürfen.

„Sagen sie mal: Wie lange bezieht der Angeklagte doch gleich Hartz IV?“wollte der Richter dann wissen. Verblüffen­de Antwort des 57-Jährigen: „Mindestens seit fünf Jahren.“Der Richter machte aus seinem Herzen keine Mördergrub­e. „Sie wollen mich wohl veralbern?“schnaubte er. „Das heißt also: Sie hatten einen Job, haben Hartz IV kassiert, sind mit einem dicken Wagen durch die Gegend gefahren und haben obendrein den Gerichtsvo­llzieher angelogen.“

In einigen Monaten wird es eine Neuauflage des Verfahrens geben. Dann werden auch Zeugen des Autohauses gehört. Und möglicherw­eise gibt es bis dahin schon einen weiteren Anklagepun­kt: falsche eidesstatt­liche Versicheru­ng.

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