Sozialhilfeempfänger mietete dicke Limousine
(bm) Wegen Betruges stand ein 57-jähriger Mann am Dienstag vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Laut Anklage hatte er im März 2018 bei einem Autohaus in Paderborn für ein halbes Jahr eine dicke Limousine gemietet, obwohl er sich das ganz und gar nicht leisten konnte: Nur zwei Monate zuvor hatte er gegenüber einem Gerichtsvollzieher die Versicherung abgegeben, er lebe von Hartz IV und habe kein Vermögen.
Die Versuche des Angeklagten und seines Verteidigers, die Anklage zu entkräften, endeten jedoch in einem Fiasko für den Beschuldigten.
„Das klingt so, als wäre mein Mandant in dem Autohaus aufgeschlagen und hätte erstmals einen Wagen gemietet“, so der Verteidiger zu Beginn des Verfahrens. In Wahrheit sei der Mann schon seit zwei Jahren Stammkunde gewesen. Im März habe er eine zuvor gefahrene, noch dickere Limousine, lediglich gegen ein bescheideneres Modell getauscht. „Aus der Zeit davor existieren auch noch Guthaben auf dem Kundenkonto des Autohauses, die durch Überzahlungen meines Mandanten zustande kamen“, trumpfte der Anwalt auf.
Doch der Strafrichter stutzte auf diese Bemerkung hin. „Wie konnte er sich denn einen so teuren Mietwagen leisten?“, wunderte sich der Jurist. Das sei möglich gewesen, weil er Fahrdienste für einen Bekannten geleistet habe, erklärte der Angeklagte, trotz mehrfachen Hinweises seines Anwaltes, dass er dazu nichts sagen müsse. Sein Auftraggeber, dem er auch Immobiliengeschäfte vermittelt habe, so der 57-Jährige weiter, habe den Wagen in Wahrheit bezahlt. Und er habe das Fahrzeug auch privat nutzen dürfen.
„Sagen sie mal: Wie lange bezieht der Angeklagte doch gleich Hartz IV?“wollte der Richter dann wissen. Verblüffende Antwort des 57-Jährigen: „Mindestens seit fünf Jahren.“Der Richter machte aus seinem Herzen keine Mördergrube. „Sie wollen mich wohl veralbern?“schnaubte er. „Das heißt also: Sie hatten einen Job, haben Hartz IV kassiert, sind mit einem dicken Wagen durch die Gegend gefahren und haben obendrein den Gerichtsvollzieher angelogen.“
In einigen Monaten wird es eine Neuauflage des Verfahrens geben. Dann werden auch Zeugen des Autohauses gehört. Und möglicherweise gibt es bis dahin schon einen weiteren Anklagepunkt: falsche eidesstattliche Versicherung.