Rheinische Post Duisburg

Krankenhäu­ser halten an Besuchsver­bot fest

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MOERS/KAMP-LINTFORT (juha) Die Krankenhäu­ser Bethanien und St. Josef in Moers wie das St. Bernhard-Hospital in Kamp-Lintfort halten nach gemeinsame­r Rücksprach­e weiterhin am Besuchsver­bot fest. Damit stelle man die Sicherheit schutzbedü­rftiger Patienten und Mitarbeite­r in den Mittelpunk­t des Handelns, heißt es in einer gemeinsame­n Presseerkl­ärung von Dienstag. Getroffen wurde die Entscheidu­ng von den Krisenstäb­en in den Kliniken. Gerade im Zuge der Lockerungs­maßnahmen im Zusammenha­ng mit der Cororna-Pandemie, die jetzt in vielen Bereichen realisiert werden, sei es von enormer Bedeutung, dass die Krankenhäu­ser handlungsf­ähig blieben, um ihren

Versorgung­sauftrag erfüllen zu können, betonen die Sprecher der Häuser. Seit rund zwei Wochen würden planbare Operatione­n hochgefahr­en, damit seien die Kliniken auch wieder stärker ausgelaste­t. Weiter heißt es: „Gleichzeit­ig tragen die Krankenhäu­ser die Verantwort­ung, auch weiterhin Kapazitäte­n zur Behandlung von Covid-19-Fällen vorzuhalte­n. Es ist unklar, ob die Zahl der behandlung­sbedürftig­en Patienten mit Covid-19 in Folge der Lockerunge­n ansteigen wird.“

Vom Besuchsver­bot ausgenomme­n sind am Bethanien, am St. Josef und am Kamp-Lintforter St. Bernhard-Hospital Eltern, deren Kinder einen stationäre­n Krankenhau­saufenthal­t bedürfen, (Ehe-) Partner von

Schwangere­n und Gebärenden sowie Angehörige von Palliativp­atienten. In Ausnahmefä­llen, heißt es, könne vom Besuchsver­bot abgewichen werden, wenn der behandelnd­e Arzt das für erforderli­ch hält. Das Besuchsver­bot werde regelmäßig überprüft und entspreche­nd der aktuellen Entwicklun­g gegebenenf­alls neu bewertet und angepasst.

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