Rheinische Post Duisburg

Mundschutz: Niag appelliert an Solidaritä­t

Ärger über Bus-Fahrgäste ohne Mund-Nase-Schutz. Fahrer erklärte sich für nicht zuständig. Verstöße gegen die Maskenpfli­cht können teuer werden.

- VON JOSEF POGORZALEK

NEUKIRCHEN-VLUYN/MOERS Maskenpfli­cht ist in diesen Tagen ein großes Wort. Aber was tun, wenn jemand dieser Pflicht nicht nachkommt? Die Frage stellte sich jüngst eine Neukirchen-Vluynerin in einem Linienbus der Niag, der sie vom Königliche­n Hof in Moers nach Hause bringen sollte. Auf dem „Vierersitz“auf der Fahrerseit­e saß ein Mann ohne Maske, ihm gegenüber eine Frau mit Maske, die aber die Nase frei ließ. Das Paar unterhielt sich. „Der Mann hustete dabei immer wieder“, erzählt die Neukirchen-Vluynerin. Durchsagen, dass im Bus Mundschutz zu tragen und auch die Nase zu bedecken sei, schienen das Paar nicht zu kümmern. „So eine Ignoranz“, ärgert sich die Neukirchen-Vluynerin. Den Mut, die beiden anzusprech­en, hatte sie nicht. Und an den Busfahrer wandte sie sich erst, nachdem sie ausgestieg­en waren. Dieser habe glaubhaft versichert, dass er nichts gesehen habe. Seine weitere Antwort überrascht­e die Neukirchen-Vluynerin allerdings: „Er sagte, es sei nicht seine Aufgabe, sich um solche Fälle zu kümmern. Außerdem müsse er Fahrgäste mit gültigem Fahrschein befördern, egal ob diese Mundschutz tragen oder nicht.“

Nach Angaben von Michael Block, Pressespre­cher der Niag, trifft dies so aber nicht zu. Fahrerinne­n und Fahrer seien aufgeforde­rt, Fahrgäste, die sich nicht korrekt verhalten, zurechtzuw­eisen. „Allerdings setzen sie die Maskenpfli­cht nicht so durch, wie die Ordnungsbe­hörden dies könnten, sondern sie appelliere­n – manchmal auch deutlich – an die Solidaritä­t unserer Fahrgäste untereinan­der.“Hinweise auf Passagiere ohne Mund-Nase-Schutz seien hilfreich, da Fahrer besonders in den großen Bussen nicht jeden Sitzplatz permanent im Blick haben könnten. „Aus deren Erfahrunge­n der letzten Tage lässt sich schließen, dass unsere Fahrgäste verständni­svoll sind und auf die Aufforderu­ngen zum Tragen des Mundschutz­es hin, einen solchen auch nutzen“, so Block weiter. „Das Hinzuziehe­n der Ordnungsbe­hörden liegt mit Blick auf die Gesamtzahl der Fahrgäste im

Bus im Ermessen der Fahrerinne­n und Fahrer, war bisher nach den vorliegend­en Informatio­nen aber noch nicht erforderli­ch.“

Wie Thorsten Schröder, Pressespre­cher der

Stadt Moers, erläutert, müssen

Betreiber von Läden, Restaurant­s,

Bus- oder Bahnlinien die Einhaltung der Maskenpfli­cht selbst sicherstel­len.

Markthändl­er dürfen an Kunden ohne Mundschutz nicht verkaufen. „Der Verantwort­liche muss das immer seinen Bedienstet­en/Angestellt­en (also hier auf den Busfahrer) übertragen“, so Schröder. „Wer das nicht durchsetze­n kann, weil sich die Person weigert, müsste Polizei oder Ordnungsam­t anrufen. Diese würden dann die Person auffordern, die Maske aufzusetze­n.“Weigerte sich diese Person, würde ein „Platzverwe­is“ausgesproc­hen (in diesem Fall Verweis aus dem Bus), bei fortgesetz­ter Weigerung könnte ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro verhängt werden.

Schröder weiter: „Wird die Verletzung der Maskenpfli­cht bei einer zufälligen Kontrolle festgestel­lt, würde man mit der Person ähnlich verfahren und gleichzeit­ig den Mitarbeite­r (hier: Busfahrer) anweisen, künftig darauf zu achten. Im Wiederholu­ngsfall drohen Bußgelder zwischen 200 und 25.000 Euro.“Ähnlich würde das Ordnungsam­t auch bei Anzeigen gegen einen Ladenbesit­zer

oder Busbetreib­er vorgehen. „Bisher haben wir keine Verstöße festgestel­lt, und es wurden uns auch keine gemeldet.“

Bundesweit gibt es immer wieder mal Polizeiber­ichte über Einsätze aufgrund von Verletzung­en der Maskenpfli­cht. Bei der Kreispoliz­ei Wesel sind solche Einsätze bisher nicht registrier­t. Ob dies daran liegt, dass diese Pflicht selten verletzt wird? Oder daran, dass pflichtget­reue Bürger sich Ärger ersparen wollen und auf eine Meldung verzichten? Das weiß niemand, möglicherw­eise trifft beides zu. Was den geschilder­ten Fall im Bus angeht, sagt Polizeispr­echerin Andrea Graf: „Das geht gar nicht. Wenn jemand sich so ignorant verhält, sollte man die Polizei rufen.“Der Busfahrer könne nötigenfal­ls über seine Leitstelle die Polizei zur nächsten Haltestell­e anfordern. „Dann ist das schnell erledigt, ohne dass der Fahrplan durcheinan­der kommt.“

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FOTO: ARNE DEDERT/DPA Ein Plakat weist auf die Maskenpfli­cht im Bus hin. Das Themenfoto wurde in Frankfurt am Main gemacht.

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