Mundschutz: Niag appelliert an Solidarität
Ärger über Bus-Fahrgäste ohne Mund-Nase-Schutz. Fahrer erklärte sich für nicht zuständig. Verstöße gegen die Maskenpflicht können teuer werden.
NEUKIRCHEN-VLUYN/MOERS Maskenpflicht ist in diesen Tagen ein großes Wort. Aber was tun, wenn jemand dieser Pflicht nicht nachkommt? Die Frage stellte sich jüngst eine Neukirchen-Vluynerin in einem Linienbus der Niag, der sie vom Königlichen Hof in Moers nach Hause bringen sollte. Auf dem „Vierersitz“auf der Fahrerseite saß ein Mann ohne Maske, ihm gegenüber eine Frau mit Maske, die aber die Nase frei ließ. Das Paar unterhielt sich. „Der Mann hustete dabei immer wieder“, erzählt die Neukirchen-Vluynerin. Durchsagen, dass im Bus Mundschutz zu tragen und auch die Nase zu bedecken sei, schienen das Paar nicht zu kümmern. „So eine Ignoranz“, ärgert sich die Neukirchen-Vluynerin. Den Mut, die beiden anzusprechen, hatte sie nicht. Und an den Busfahrer wandte sie sich erst, nachdem sie ausgestiegen waren. Dieser habe glaubhaft versichert, dass er nichts gesehen habe. Seine weitere Antwort überraschte die Neukirchen-Vluynerin allerdings: „Er sagte, es sei nicht seine Aufgabe, sich um solche Fälle zu kümmern. Außerdem müsse er Fahrgäste mit gültigem Fahrschein befördern, egal ob diese Mundschutz tragen oder nicht.“
Nach Angaben von Michael Block, Pressesprecher der Niag, trifft dies so aber nicht zu. Fahrerinnen und Fahrer seien aufgefordert, Fahrgäste, die sich nicht korrekt verhalten, zurechtzuweisen. „Allerdings setzen sie die Maskenpflicht nicht so durch, wie die Ordnungsbehörden dies könnten, sondern sie appellieren – manchmal auch deutlich – an die Solidarität unserer Fahrgäste untereinander.“Hinweise auf Passagiere ohne Mund-Nase-Schutz seien hilfreich, da Fahrer besonders in den großen Bussen nicht jeden Sitzplatz permanent im Blick haben könnten. „Aus deren Erfahrungen der letzten Tage lässt sich schließen, dass unsere Fahrgäste verständnisvoll sind und auf die Aufforderungen zum Tragen des Mundschutzes hin, einen solchen auch nutzen“, so Block weiter. „Das Hinzuziehen der Ordnungsbehörden liegt mit Blick auf die Gesamtzahl der Fahrgäste im
Bus im Ermessen der Fahrerinnen und Fahrer, war bisher nach den vorliegenden Informationen aber noch nicht erforderlich.“
Wie Thorsten Schröder, Pressesprecher der
Stadt Moers, erläutert, müssen
Betreiber von Läden, Restaurants,
Bus- oder Bahnlinien die Einhaltung der Maskenpflicht selbst sicherstellen.
Markthändler dürfen an Kunden ohne Mundschutz nicht verkaufen. „Der Verantwortliche muss das immer seinen Bediensteten/Angestellten (also hier auf den Busfahrer) übertragen“, so Schröder. „Wer das nicht durchsetzen kann, weil sich die Person weigert, müsste Polizei oder Ordnungsamt anrufen. Diese würden dann die Person auffordern, die Maske aufzusetzen.“Weigerte sich diese Person, würde ein „Platzverweis“ausgesprochen (in diesem Fall Verweis aus dem Bus), bei fortgesetzter Weigerung könnte ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro verhängt werden.
Schröder weiter: „Wird die Verletzung der Maskenpflicht bei einer zufälligen Kontrolle festgestellt, würde man mit der Person ähnlich verfahren und gleichzeitig den Mitarbeiter (hier: Busfahrer) anweisen, künftig darauf zu achten. Im Wiederholungsfall drohen Bußgelder zwischen 200 und 25.000 Euro.“Ähnlich würde das Ordnungsamt auch bei Anzeigen gegen einen Ladenbesitzer
oder Busbetreiber vorgehen. „Bisher haben wir keine Verstöße festgestellt, und es wurden uns auch keine gemeldet.“
Bundesweit gibt es immer wieder mal Polizeiberichte über Einsätze aufgrund von Verletzungen der Maskenpflicht. Bei der Kreispolizei Wesel sind solche Einsätze bisher nicht registriert. Ob dies daran liegt, dass diese Pflicht selten verletzt wird? Oder daran, dass pflichtgetreue Bürger sich Ärger ersparen wollen und auf eine Meldung verzichten? Das weiß niemand, möglicherweise trifft beides zu. Was den geschilderten Fall im Bus angeht, sagt Polizeisprecherin Andrea Graf: „Das geht gar nicht. Wenn jemand sich so ignorant verhält, sollte man die Polizei rufen.“Der Busfahrer könne nötigenfalls über seine Leitstelle die Polizei zur nächsten Haltestelle anfordern. „Dann ist das schnell erledigt, ohne dass der Fahrplan durcheinander kommt.“