Gastronomie kämpft mit Problemen
Der Betrieb ist vielerorts eher schleppend angelaufen. Ärger gibt es auch, weil nicht alle Gäste die Namenslisten korrekt ausfüllen.
DÜSSELDORF
Einige wenige Mitarbeiter reichen, um den Laden am Laufen zu halten, die Speisekarte wurde verkürzt. Erschwert habe die Lage, dass mancher Gast das Lokal mit dem namensähnlichen Restaurant in Kaiswerswerth verwechsele, um das es gerade viel Ärger gibt. „Wir werden deswegen angerufen und angesprochen, dabei haben wir nichts damit zu tun.“In der Brauerei „Zum Schlüssel“ist ebenfalls spürbar weniger los als sonst: „Rein wirtschaftlich betrachtet lohnt es sich nicht“, sagt Chef Karl-Heinz Gatzweiler.
Giuseppe Saitta glaubt, dass in dieser Situation Terrassen und Außenplätze für viele Gastronomen besonders wichtig sind. In einem bisher nicht verhandelten Ratsantrag hat der CDU-Politiker daher vorgeschlagen, die Stadt möge die bisherigen Nutzungsrechte kostenlos erweitern, „damit zumindest ein
Teil der entfallenden Umsätze ausgeglichen werden kann“. Weil durch den vorgeschriebenen Abstand Tische wegfallen, sollen die Lokale demnach einfach mehr Außenfläche nutzen dürfen. Auch Lokale, die bisher keine Außengastronomie hatten, sollten profitieren, heißt es in dem Antrag: Dafür kämen Bürgersteige und Plätze in Frage.
Unterdessen arbeitet das städtische Ordnungsamt an der Frage, wie Falschangaben in den Namenslisten zu ahnden sind. Das Problem tauchte auf, als am Wochenende eine Shisha-Bar aufflog. Hintergrund: Ein Schankbetrieb ist so lange erlaubt, bis er verbotenerweise Shisha-Pfeifen ausgibt. Als der städtische Ordnungs- und Servicedienst (OSD) eine solche Bar kontrollierte, stellte er fest, dass der Gastronom gegen viele Vorschriften verstieß. Als die Namenslisten mit den anwesenden Gästen abgeglichen wurden, fielen viele falsche Einträge auf.
Die Kritik trifft hier nicht den Wirt, sondern den Gast. Das Vergehen ist aber keine Kleinigkeit, denn die Falschangaben verhindern die Aufklärung von Infektionsketten. Laut Ordnungsdezernent Christian Zaum konnte weder der Deutsche Städtetag noch das NRW-Gesundheitsministerium am Dienstag sagen, ob die Gäste nach normalem Ordnungsrecht oder dem Bußgeldkatalog der Corona-Schutzverordnung zu bestrafen sind. Im einen Fall sind es 35 oder 55 Euro, im anderen beginnen die Bußgelder bei 200 Euro. „Das ist eine Lücke“, sagt Zaum, der das Ministerium um Klärung gebeten hat, wie zu verfahren ist.