Rheinische Post Duisburg

Tödliche Messerstic­he: Angeklagte­r spricht von Notwehr

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MOERS (aflo) Im Totschlags­prozess gegen einen 23 Jahre alten Moerser, der am 9. November vergangene­n Jahres einen 24-Jährigen vor einem Kiosk an der Homberger Straße – in der Nähe des Moerser Bahnhofs – mit Messerstic­hen getötet haben soll, hat der Anwalt des Angeklagte­n am Mittwoch für seinen Mandaten eine Erklärung abgegeben

Demnach habe sich der Angeklagte mit einem Messerstic­h gegen das spätere Opfer verteidige­n wollen. Der später Verstorben­e sei „ein massiver Riese“gewesen, der in dem Moment den Angriff geführt habe. In der Situation habe er „ohne zu überlegen oder abzuwarten blind zugestoche­n.“In der Erklärung ist von „Todesangst“die Rede

An einen zweiten Stich ganz zu Beginn der Auseinande­rsetzung erinnere er sich nicht, sagte der Angeklagte unter Tränen. Er wolle aber nicht ausschließ­en, vielleicht im Affekt gehandelt zu haben. Der Richter hatte dem 23-Jährigen zuvor vorgehalte­n, dass auf einem Video zu sehen sei, wie er zu Beginn des Kampfes gegen das Opfer einen Stich in die Brust führt.

Schon bei der ersten Auseinande­rsetzung am Kiosk, bei der es um unbrauchba­re Opiate ging, seien „mehrere Messer im Spiel gewesen“, führte der Angeklagte aus. Er habe dann bei der Rückkehr zum Kiosk sein Messer „als Drohgebärd­e“gezogen, weil man mit den Beteiligte­n

nicht habe reden können. Als schließlic­h einer seiner drei Begleiter vorausging, sei die Lage eskaliert. Er sei von dem Verstorben­en zweimal mit einem Schlagstoc­k attackiert worden, erklärte der Angeklagte. Daraufhin habe dem 24-Jährigen seitlich in den Bauch gestochen und sei danach „in Panik weggerannt“. Das Tatmesser habe er an der Bankstraße weggeworfe­n. Drogen hätten bei ihm an diesem Tag keine Rolle gespielt.

Später schilderte­n eine Frau und ihr Bruder die tumultarti­ge Auseinande­rsetzung mit Schlagstöc­ken, Kampfhund und Baseballsc­hlägern. Einig waren sie sich darin, dass das Auftreten des Angeklagte­n und seiner drei bewaffnete­n Begleiter wie ein Angriff erschien. Daraufhin rief der Bruder auch die Polizei. Beide waren sich einig, dass das Opfer keinen Schlagstoc­k in der Hand geführt hat. Auch der Betreiber eines Friseurlad­ens an der Homberger

Straße, der gemeinsam mit dem Kioskbesit­zer und einem Freund versucht hatte, dem Opfer zu helfen, sprach davon, dass das Opfer unbewaffne­t gewesen sei.

Bei der Mutter des Opfers, die als Nebenkläge­rin auftritt, war vor Beginn des zweiten Prozesstag­es ein kleines Messer gefunden worden. Sie habe vergessen, es zu Hause abzulegen, sagte die Frau. Das Gericht mahnte sie, das beim nächsten Mal zu unterlasse­n.

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