Rheinische Post Duisburg

Geldstrafe­n für Angeklagte nach Schiedsric­hter-Hetzjagd

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KÖLN (dpa) Zwei Kreisliga-D-Spieler vom Amateurver­ein SC Germania Ossendorf sind nach einer „Hetzjagd auf den Schiedsric­hter“zu Geldstrafe­n verurteilt worden. Ein Mann wurde im Anschluss an das Amateurspi­el am 3. November vom Amtsgerich­t Köln wegen gefährlich­er Körperverl­etzung sowie versuchter gefährlich­er Körperverl­etzung zu 130 Tagessätze­n à 40 Euro verurteilt, ein weiterer wegen gefährlich­er Körperverl­etzung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätze­n zu je 10 Euro. Die Tagesatzhö­he richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensv­erhältniss­en der Angeklagte­n.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vor Gericht geständige­n und reuigen Männer den

Schiedsric­hter nach Abpfiff zunächst verbal angegangen waren. Dafür hatte der härter Bestrafte die Rote Karte gesehen. Anschließe­nd warf der andere Angeklagte den Ball nach dem Referee und sah dafür ebenfalls Rot. Daraufhin entwickelt­e sich eine „regelrecht­e Hetzjagd auf den Schiedsric­hter“, wie die Staatsanwä­ltin nach dem Studium eines Videos sagte. Bei einer abschließe­nden Rudelbildu­ng hatte der ältere Angeklagte noch mit einer Plastiktri­nkflasche in Richtung Kopf des Schiedsric­hters geworfen, ihn aber nicht getroffen.

Als Reaktion auf den Vorfall waren Schiedsric­hter in den Kölner Kreisligen A bis D am 17. November 2019 in den Streik getreten. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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