Geldstrafen für Angeklagte nach Schiedsrichter-Hetzjagd
KÖLN (dpa) Zwei Kreisliga-D-Spieler vom Amateurverein SC Germania Ossendorf sind nach einer „Hetzjagd auf den Schiedsrichter“zu Geldstrafen verurteilt worden. Ein Mann wurde im Anschluss an das Amateurspiel am 3. November vom Amtsgericht Köln wegen gefährlicher Körperverletzung sowie versuchter gefährlicher Körperverletzung zu 130 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt, ein weiterer wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 10 Euro. Die Tagesatzhöhe richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Angeklagten.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vor Gericht geständigen und reuigen Männer den
Schiedsrichter nach Abpfiff zunächst verbal angegangen waren. Dafür hatte der härter Bestrafte die Rote Karte gesehen. Anschließend warf der andere Angeklagte den Ball nach dem Referee und sah dafür ebenfalls Rot. Daraufhin entwickelte sich eine „regelrechte Hetzjagd auf den Schiedsrichter“, wie die Staatsanwältin nach dem Studium eines Videos sagte. Bei einer abschließenden Rudelbildung hatte der ältere Angeklagte noch mit einer Plastiktrinkflasche in Richtung Kopf des Schiedsrichters geworfen, ihn aber nicht getroffen.
Als Reaktion auf den Vorfall waren Schiedsrichter in den Kölner Kreisligen A bis D am 17. November 2019 in den Streik getreten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.