Kritik nach Corona-Fällen in der Gastronomie
Zwei Wirte sagen, dass die Stadt über den Besuch von positiv getesteten Gästen informierte, aber keine Kontaktliste anforderte.
DÜSSELDORF Das Vorgehen des Gesundheitsamtes nach Aufenthalten von positiv auf Corona getesteten Personen in zwei gastronomischen Betrieben sorgt für Irritationen. Unserer Redaktion haben zwei Gastronomen unabhängig voneinander bestätigt und berichtet, von Mitarbeitern des Gesundheitsamtes telefonisch informiert worden zu sein, dass sich einige Tage zuvor ein infizierter Besucher in ihrer Lokalität aufgehalten hat. Die dort geführten Kontaktlisten mit Informationen zu den übrigen Besuchern seien aber nicht angefordert worden.
Das heißt also, dass die zur selben Zeit in der Lokalität Anwesenden von der Stadt nicht über eine mögliche Begegnung mit einem Infizierten informiert wurden. Auch Tests wurden dem Personal offenbar nicht empfohlen, sondern nur der Gesundheitszustand und das Hygienekonzept abgefragt. Ihren Namen möchten die Unternehmer nicht in der Zeitung lesen, sie sind aber unserer Redaktion bekannt.
Einer der Gastronomen reagiert mit Unverständnis: „Warum sammeln wir seit langer Zeit die Daten unserer Besucher, wenn dann die übrigen Gäste nicht informiert werden?“Zwar könne es natürlich sein, dass die infizierten Personen nur mit Bekannten an einem Tisch saßen, die sowieso schon informiert worden waren. Aus Sicht des Lokal-Inhabers besteht aber dennoch die Möglichkeit, dass sich Gäste etwa bei Wartezeiten vor der Toilette nahe kommen. Auch über Aerosole, also kleine Schwebeteilchen in der Luft, könnten Personen am Nachbartisch
möglicherweise angesteckt werden, fürchtet er. „Ein Hinweis an die anderen Gäste kann doch nicht schaden, sicher ist sicher.“
Aus Sicht der Stadt ist die Infektionslage in Bars, Cafés, Kneipen und Restaurants noch überschaubar, im Gegensatz etwa zu Hotspots wie zuletzt in einem Lokal in Hamburg, wo nach einem Abend 13 Infektionen festgestellt wurden. In Düsseldorf gibt es bislang stadtweit sieben bestätigte Corona-Fälle in Gastronomiebetrieben, wie Sprecher Volker Paulat auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt. In einem Fall behauptete laut Stadt eine Person, dass sie sich in einem Restaurant angesteckt habe. „Doch bei epidemiologischen Nachforschungen des Gesundheitsamtes wurde klar, dass kein Zusammenhang bestand. Dementsprechend
wurden in diesem Fall keine Kontaktlisten herangezogen.“In den anderen Fällen seien die Kontaktpersonen nachvollzogen und dafür auch in jedem Fall die Kontaktliste genutzt worden. Zu den anders lautenden Angaben der beiden Gastronomen äußert sich die Stadt nicht, aufgrund der Anonymität könnten die Fälle nicht nachvollzogen werden.
Die Stadt erklärt zudem ihr generelles Vorgehen bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen: Sie werden mit Hilfe der Infizierten Person in einer Befragung ermittelt. Dabei geht es vor allem um die Dauer des Kontaktes und die Nähe zu anderen Menschen. Corona-Tests angeboten oder eine Quarantäne ausgesprochen wird nur nach einem sehr engen Kontakt der Kategorie 1. Den
definiert das Robert-Koch-Institut (RKI) sehr genau. So muss es mindestens einen 15-minütigen Kontakt von Angesicht zu Angesicht mit dem Erkrankten ohne ausreichenden Schutz (zum Beispiel Maske) gegeben haben oder man muss angehustet oder angeniest worden sein, während das Gegenüber ansteckend gewesen ist. Das gilt im Übrigen für den Zeitraum innerhalb von 48 Stunden vor Symptombeginn oder vor Testung bei asymptomatischen Verläufen.
Herunter gebrochen auf Situationen in der Gastronomie erklärt die Stadt, dass es nicht auszuschließen sei, dass auch Menschen vom Nachbartisch als engere Kontaktpersonen eingestuft würden. Paulat: „Dies wird im Einzelfall von den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes nach der Recherche festgelegt.“