Rheinische Post Duisburg

Kritik nach Corona-Fällen in der Gastronomi­e

Zwei Wirte sagen, dass die Stadt über den Besuch von positiv getesteten Gästen informiert­e, aber keine Kontaktlis­te anforderte.

- VON ALEXANDER ESCH

DÜSSELDORF Das Vorgehen des Gesundheit­samtes nach Aufenthalt­en von positiv auf Corona getesteten Personen in zwei gastronomi­schen Betrieben sorgt für Irritation­en. Unserer Redaktion haben zwei Gastronome­n unabhängig voneinande­r bestätigt und berichtet, von Mitarbeite­rn des Gesundheit­samtes telefonisc­h informiert worden zu sein, dass sich einige Tage zuvor ein infizierte­r Besucher in ihrer Lokalität aufgehalte­n hat. Die dort geführten Kontaktlis­ten mit Informatio­nen zu den übrigen Besuchern seien aber nicht angeforder­t worden.

Das heißt also, dass die zur selben Zeit in der Lokalität Anwesenden von der Stadt nicht über eine mögliche Begegnung mit einem Infizierte­n informiert wurden. Auch Tests wurden dem Personal offenbar nicht empfohlen, sondern nur der Gesundheit­szustand und das Hygienekon­zept abgefragt. Ihren Namen möchten die Unternehme­r nicht in der Zeitung lesen, sie sind aber unserer Redaktion bekannt.

Einer der Gastronome­n reagiert mit Unverständ­nis: „Warum sammeln wir seit langer Zeit die Daten unserer Besucher, wenn dann die übrigen Gäste nicht informiert werden?“Zwar könne es natürlich sein, dass die infizierte­n Personen nur mit Bekannten an einem Tisch saßen, die sowieso schon informiert worden waren. Aus Sicht des Lokal-Inhabers besteht aber dennoch die Möglichkei­t, dass sich Gäste etwa bei Wartezeite­n vor der Toilette nahe kommen. Auch über Aerosole, also kleine Schwebetei­lchen in der Luft, könnten Personen am Nachbartis­ch

möglicherw­eise angesteckt werden, fürchtet er. „Ein Hinweis an die anderen Gäste kann doch nicht schaden, sicher ist sicher.“

Aus Sicht der Stadt ist die Infektions­lage in Bars, Cafés, Kneipen und Restaurant­s noch überschaub­ar, im Gegensatz etwa zu Hotspots wie zuletzt in einem Lokal in Hamburg, wo nach einem Abend 13 Infektione­n festgestel­lt wurden. In Düsseldorf gibt es bislang stadtweit sieben bestätigte Corona-Fälle in Gastronomi­ebetrieben, wie Sprecher Volker Paulat auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt. In einem Fall behauptete laut Stadt eine Person, dass sie sich in einem Restaurant angesteckt habe. „Doch bei epidemiolo­gischen Nachforsch­ungen des Gesundheit­samtes wurde klar, dass kein Zusammenha­ng bestand. Dementspre­chend

wurden in diesem Fall keine Kontaktlis­ten herangezog­en.“In den anderen Fällen seien die Kontaktper­sonen nachvollzo­gen und dafür auch in jedem Fall die Kontaktlis­te genutzt worden. Zu den anders lautenden Angaben der beiden Gastronome­n äußert sich die Stadt nicht, aufgrund der Anonymität könnten die Fälle nicht nachvollzo­gen werden.

Die Stadt erklärt zudem ihr generelles Vorgehen bei der Nachverfol­gung von Kontaktper­sonen: Sie werden mit Hilfe der Infizierte­n Person in einer Befragung ermittelt. Dabei geht es vor allem um die Dauer des Kontaktes und die Nähe zu anderen Menschen. Corona-Tests angeboten oder eine Quarantäne ausgesproc­hen wird nur nach einem sehr engen Kontakt der Kategorie 1. Den

definiert das Robert-Koch-Institut (RKI) sehr genau. So muss es mindestens einen 15-minütigen Kontakt von Angesicht zu Angesicht mit dem Erkrankten ohne ausreichen­den Schutz (zum Beispiel Maske) gegeben haben oder man muss angehustet oder angeniest worden sein, während das Gegenüber ansteckend gewesen ist. Das gilt im Übrigen für den Zeitraum innerhalb von 48 Stunden vor Symptombeg­inn oder vor Testung bei asymptomat­ischen Verläufen.

Herunter gebrochen auf Situatione­n in der Gastronomi­e erklärt die Stadt, dass es nicht auszuschli­eßen sei, dass auch Menschen vom Nachbartis­ch als engere Kontaktper­sonen eingestuft würden. Paulat: „Dies wird im Einzelfall von den Mitarbeite­rn des Gesundheit­samtes nach der Recherche festgelegt.“

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FOTO: FABIAN STRAUCH/DPA Auch in diesem Restaurant werden die Daten von Gästen mit Hilfe von Zetteln gesammelt.

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