Länder für Corona-Hotelverbot
Wer aus Risikogebieten kommt, soll nicht mehr ohne negativen Test in Beherbergungsbetrieben absteigen dürfen. In NRW tritt das erst in Kraft, wenn das Land diese Regionen ausweist.
DÜSSELDORF/BERLIN Die Bundesländer haben ein grundsätzliches Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen beschlossen. Nach Angaben von Nathanael Liminski (CDU), dem Chef der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei, müssen Reisende aus innerdeutschen Corona-Hotspots künftig bei ihrer Ankunft in Hotels einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Andernfalls greift das neue Beherbergungsverbot.
Im Gegenzug entfällt für Reisende die mancherorts obligatorische zweiwöchige Quarantäne. Die Regelung gilt nur für touristische Reisen. Familienbesuche sind ausgenommen, ebenso Pendelverkehr.
Letztlich entscheiden die Länder, ob sie das Verbot umsetzen. NRW betonte, es handele sich bei dem Beherbergungsverbot nicht um einen Automatismus. Das Instrument könne genutzt werden, wenn das Landesgesundheitsministerium bestimmte Regionen entsprechend ausweise. Dafür müsse es ein „anhaltend diffuses Infektionsgeschehen geben“, sagte Liminski. „Dieses Instrument erscheint uns erst verhältnismäßig, wenn wir von einer Gefahr sprechen können.“Werde die Marke von mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen erreicht, sei das nicht zwingend Auslöser für ein Beherbergungsverbot.
Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen legten eigene Erklärungen zu dem Beschluss vor; Berlin und Thüringen wollen sich dem allgemeinen Verbot nicht anschließen.
Tags zuvor war Kritik an den unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer laut geworden. So durften Berliner aus Corona-Hotspot-Stadtteilen wie Neukölln nicht mehr ohne Quarantäne nach Schleswig-Holstein einreisen.
Landtagskreistags-Präsident Reinhard Sager lehnte aber auch das nun beschlossene Übernachtungsverbot ab: Innerdeutsche Reisebeschränkungen
seien „schwer zu begründen, nicht leicht vermittelbar und – wie sich im Falle der Kreise Gütersloh und Warendorf gezeigt hat – auch rechtlich anfechtbar. Das dürfte auch entsprechend für Beherbergungsverbote gelten“, sagte Sager unserer Redaktion. Die Situation in den Kommunen sei sehr unterschiedlich. Ähnlich äußerte sich der Städte- und Gemeindebund in NRW: „Wenn die Infektionszahlen in die Höhe schnellen, wird eine Kommune genau prüfen, mit welchen Instrumenten sie die Lage wieder unter Kontrolle bringen will.“Das könne im Einzelfall auch auf drastische Einschränkungen wie eine Sperrstunde oder ein Alkoholverbot hinauslaufen.
Von einer Sperrstunde wird in NRW bisher abgesehen. „Bei uns ist das kein Thema. Wir haben auch nicht so eine Kneipen- und Restaurantmeile wie in Berlin“, sagte Jürgen Beckmann, Leiter des Ordnungsamtes in Remscheid. In Wuppertal will man eine Sperrstunde nicht gänzlich ausschließen.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hält nichts von einer landesweiten Sperrstunde: „Da das Ausbruchsgeschehen in den Kommunen von unterschiedlichsten Faktoren begünstigt beziehungsweise beeinflusst wird, kann derzeit kein genereller Nutzen von Sperrstunden erkannt werden.“Leitartikel, Politik