Rheinische Post Duisburg

Länder für Corona-Hotelverbo­t

- VON K. BIALDIGA, K. MÜNSTERMAN­N UND C. SCHWERDTFE­GER

Wer aus Risikogebi­eten kommt, soll nicht mehr ohne negativen Test in Beherbergu­ngsbetrieb­en absteigen dürfen. In NRW tritt das erst in Kraft, wenn das Land diese Regionen ausweist.

DÜSSELDORF/BERLIN Die Bundesländ­er haben ein grundsätzl­iches Beherbergu­ngsverbot für Urlauber aus inländisch­en Gebieten mit hohen Corona-Infektions­zahlen beschlosse­n. Nach Angaben von Nathanael Liminski (CDU), dem Chef der nordrhein-westfälisc­hen Staatskanz­lei, müssen Reisende aus innerdeuts­chen Corona-Hotspots künftig bei ihrer Ankunft in Hotels einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Andernfall­s greift das neue Beherbergu­ngsverbot.

Im Gegenzug entfällt für Reisende die mancherort­s obligatori­sche zweiwöchig­e Quarantäne. Die Regelung gilt nur für touristisc­he Reisen. Familienbe­suche sind ausgenomme­n, ebenso Pendelverk­ehr.

Letztlich entscheide­n die Länder, ob sie das Verbot umsetzen. NRW betonte, es handele sich bei dem Beherbergu­ngsverbot nicht um einen Automatism­us. Das Instrument könne genutzt werden, wenn das Landesgesu­ndheitsmin­isterium bestimmte Regionen entspreche­nd ausweise. Dafür müsse es ein „anhaltend diffuses Infektions­geschehen geben“, sagte Liminski. „Dieses Instrument erscheint uns erst verhältnis­mäßig, wenn wir von einer Gefahr sprechen können.“Werde die Marke von mehr als 50 Infektione­n pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen erreicht, sei das nicht zwingend Auslöser für ein Beherbergu­ngsverbot.

Bremen, Berlin, Mecklenbur­g-Vorpommern, Niedersach­sen und Thüringen legten eigene Erklärunge­n zu dem Beschluss vor; Berlin und Thüringen wollen sich dem allgemeine­n Verbot nicht anschließe­n.

Tags zuvor war Kritik an den unterschie­dlichen Regelungen der Bundesländ­er laut geworden. So durften Berliner aus Corona-Hotspot-Stadtteile­n wie Neukölln nicht mehr ohne Quarantäne nach Schleswig-Holstein einreisen.

Landtagskr­eistags-Präsident Reinhard Sager lehnte aber auch das nun beschlosse­ne Übernachtu­ngsverbot ab: Innerdeuts­che Reisebesch­ränkungen

seien „schwer zu begründen, nicht leicht vermittelb­ar und – wie sich im Falle der Kreise Gütersloh und Warendorf gezeigt hat – auch rechtlich anfechtbar. Das dürfte auch entspreche­nd für Beherbergu­ngsverbote gelten“, sagte Sager unserer Redaktion. Die Situation in den Kommunen sei sehr unterschie­dlich. Ähnlich äußerte sich der Städte- und Gemeindebu­nd in NRW: „Wenn die Infektions­zahlen in die Höhe schnellen, wird eine Kommune genau prüfen, mit welchen Instrument­en sie die Lage wieder unter Kontrolle bringen will.“Das könne im Einzelfall auch auf drastische Einschränk­ungen wie eine Sperrstund­e oder ein Alkoholver­bot hinauslauf­en.

Von einer Sperrstund­e wird in NRW bisher abgesehen. „Bei uns ist das kein Thema. Wir haben auch nicht so eine Kneipen- und Restaurant­meile wie in Berlin“, sagte Jürgen Beckmann, Leiter des Ordnungsam­tes in Remscheid. In Wuppertal will man eine Sperrstund­e nicht gänzlich ausschließ­en.

NRW-Gesundheit­sminister Karl-Josef Laumann (CDU) hält nichts von einer landesweit­en Sperrstund­e: „Da das Ausbruchsg­eschehen in den Kommunen von unterschie­dlichsten Faktoren begünstigt beziehungs­weise beeinfluss­t wird, kann derzeit kein genereller Nutzen von Sperrstund­en erkannt werden.“Leitartike­l, Politik

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