Rheinische Post Duisburg

AfD-Abgeordnet­e verstoßen gegen Maskenpfli­cht

Bundestags­präsident Wolfgang Schäuble erlässt eine umfassende Regelung für alle Räumlichke­iten des Parlaments. Die AfD kündigt Klage an.

- VON GREGOR MAYNTZ

BERLIN Um Punkt 13 Uhr erscheint Bundestags­präsident Wolfgang Schäuble im Plenarsaal. Mit Maske. Einige AfD-Abgeordnet­e sind gerade ebenfalls in den Saal gekommen. Ohne Maske. So erinnert denn Schäuble schon vor dem Einstieg in die Tagesordnu­ng der 182. Bundestags­sitzung dieser Wahlperiod­e daran, dass er bereits am Ende der Sommerpaus­e anlässlich der steigenden Fallzahlen von Corona-Infizierte­n die „dringende Empfehlung“zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausgesproc­hen habe. Leider hätten sich „nicht alle“daran gehalten. Deshalb gilt nun eine „umfassende

Maskenpfli­cht“. Und damit steuert der Bundestag auf einen neuen Corona-Konflikt zu.

Denn die AfD denkt nicht daran, sich an die Bitten der Fraktionen zu halten. Erst während der Haushaltsb­eratungen der Vorwoche hatten sich etwa die Grünen darüber beschwert, dass sich AfD-Abgeordnet­e ohne Masken in großer Zahl in die Aufzüge drängten, die derzeit eigentlich nur auf drei Parlamenta­rier mit Masken ausgelegt sind. Und nach den Erfahrunge­n von diesem Mittwoch unter verschärft­em Zwang empfindet es auch Unions-Fraktionsg­eschäftsfü­hrer Michael Grosse-Brömer traurig, „wie die AfD gegen Vernunft und Anstand

verstößt“. Einige Abgeordnet­e ignorierte­n „auf provokante Art und Weise“die Aufforderu­ng des Bundestags­präsidente­n zum Tragen der Masken. „Damit gefährden sie sich und andere. Das ist unverantwo­rtlich“, sagte Grosse-Brömer unserer Redaktion.

Die AfD verstößt nicht nur gegen die Maskenpfli­cht. Sie kündigt auch Klagen dagegen an. Vor dem Bundesverf­assungsger­icht, was die Einschränk­ung für Abgeordnet­e anbelangt, vor dem Bundesverw­altungsger­icht wegen der Betroffenh­eit ihrer Mitarbeite­r. Der Nutzen der Masken sei „höchst umstritten“, erklärte AfD-Vize Stephan Brandner. Wer sich zusätzlich schützen wolle, könne das gern tun, meint er – und bedient damit ein gängiges Klischee. So, als ginge es darum, mit der Maske sich selbst zu schützen. Dabei dient sie vor allem zum Schutz der anderen. Auch deshalb hat Schäuble die „Allgemeinv­erfügung“mit scharfen Sanktionen belegt. Bis 25.000 Euro Zwangsgeld und bis 5000 Euro Geldbuße können bei Verstößen die Folgen sein. Die AfD klagt auch dagegen, dass ihre Klage keine aufschiebe­nde Wirkung hat.

„Eine gesundheit­liche Gefährdung von Abgeordnet­en durch das Verhalten anderer Abgeordnet­er gefährdet die Erledigung der uns aufgetrage­nen parlamenta­rischen Arbeit“, gibt Schäuble am Mittag vom Präsidente­npult

an zu bedenken. Er hat als Redner die Maske abgelegt. Das ist weiterhin zulässig. Auch andere Abgeordnet­e dürfen im Saal die Maske ablegen, wenn sie zu anderen einen Abstand von 1,50 Metern einhalten. Das Problem bleibt indes: Direkt neben Schäuble sitzen die amtierende­n Schriftfüh­rer. Mit Maske, Schäuble ohne. Gerade einmal 30 bis 60 Zentimeter liegen zwischen ihnen.

Corona-Konfliktku­rs auch inhaltlich: Am Nachmittag berät das Plenum über einen Antrag der AfD, die Masken- und Abstandspf­licht für alle Kinder bis zwölf Jahren aufzuheben und bei Kleinkinde­rn auch ihre sie begleitend­en Eltern davon auszunehme­n.

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FOTO: DPA Stephan Brandner (AfD) geht gegen die Maskenpfli­cht vor.

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