Rheinische Post Duisburg

Kohle-Dörfer werden umgesiedel­t

Die neue Leitentsch­eidung der Landesregi­erung sieht einen Wegzug bis 2028 vor.

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DÜSSELDORF (dpa) Die umstritten­e Umsiedlung von fünf Dörfern im rheinische­n Braunkohle­revier wird fortgesetz­t. Das sieht der Entwurf der neuen Leitentsch­eidung der schwarz-gelben Landesregi­erung zum Braunkohle­abbau vor. Die Umsiedlung der fünf Erkelenzer Ortschafte­n Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestri­ch sowie Berverath sei entspreche­nd dem Braunkohle­nplan „sozialvert­räglich fortzusetz­en und bis spätestens zum Jahr 2028 abzuschlie­ßen“, heißt es in dem Entwurf. Zuerst hatte der WDR berichtet.

Das nordrhein-westfälisc­he Kabinett hatte die lang erwartete neue Leitentsch­eidung zum Braunkohle­abbau am Dienstag auf den Weg gebracht. Der Entwurf mit dem Titel „Neue Perspektiv­en für das Rheinische

Revier“soll am Donnerstag in einer Unterricht­ung der Landesregi­erung vorgestell­t werden. Dafür wurde kurzfristi­g am Mittwochab­end die Tagesordnu­ng geändert. Die neue Leitentsch­eidung war nach dem Beschluss zum Kohleausst­ieg notwendig geworden. Spätestens 2038 soll in Deutschlan­d Schluss sein mit der Kohleverst­romung. Dementspre­chend kann auch die Braunkohle­förderung reduziert werden.

NRW-Wirtschaft­sminister Andreas Pinkwart (FDP) hatte noch im Mai im Landtag keine Hoffnung auf eine mögliche Rettung der von Umsiedlung­en bedrohten Dörfer gemacht. Der von der Kohlekommi­ssion empfohlene Ausstiegsp­fad aus der Braunkohle­verstromun­g sei ein breiter gesellscha­ftlicher Konsens,

den die schwarz-gelbe Landesregi­erung nicht verlassen werde, hatte er betont.

Die Grünen hatten einen Abbruch-Stopp am Braunkohle­tagebau Garzweiler gefordert. Grüne, Umweltverb­ände und Anwohner bezweifeln die energiepol­itische Notwendigk­eit der Umsiedlung­en. Fest steht bereits, dass der Hambacher Forst, der zum Symbol des Widerstand­es gegen den Braunkohle­tagebau wurde, erhalten bleibt. Das wurde schon im Kohleausst­iegsgesetz festgeschr­ieben. Eine Leitentsch­eidung ist die gesetzlich­e Grundlage für den Braunkohle-Abbau in NRW. Über den Gesetzentw­urf muss der Landtag abstimmen. Zuletzt hatte es 20116 eine Leitentsch­eidung der damaligen rot-grünen Landesregi­erung gegeben.

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