Rheinische Post Duisburg

Randale im Rheinbad: Angeklagte­r muss einen Aufsatz schreiben

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Ein 17-jähriger Jugendlich­er ist vom Amtsgerich­t verurteilt worden. Er hatte eine Mitarbeite­rin bedroht und soll nun an einem Leseprojek­t teilnehmen.

DÜSSELDORF Extrem üble Bedrohunge­n waren gegen eine Rheinbad-Mitarbeite­rin während der Sommer-Tumulte im Vorjahr ausgestoße­n worden – und dafür wurde ein 17-jähriger Badegast jetzt schuldig gesprochen.

Am Mittwoch hat das Amtsgerich­t Düsseldorf hinter verschloss­enen Türen unter Ausschluss der Öffentlich­keit den Prozess gegen den 17-Jährigen fortgesetz­t. Dabei wurde ein weiterer Zeuge zu den damaligen Vorkommnis­sen vernommen. Eine konkrete Strafe verhängte das Jugendgeri­cht danach nicht, der 17-Jährige muss nach richterlic­her Weisung aber an einem Leseprojek­t teilnehmen und hinterher einen Aufsatz schreiben über den ordnungsge­mäßen Umgang mit Krisensitu­ationen.

Drei Mal musste das Rheinbad im Jahr 2019 nach tumultarti­gen Szenen mit Hilfe der Polizei geräumt werden. Am 29. und 30. Juni sowie am 26. Juli hatten Mitarbeite­r des Freibades die Beamten zu Hilfe gerufen, nachdem es zunächst zwischen mehreren Gruppen von Badegästen zu heftigen Disputen, danach zu massiven Verbalatta­cken gegen Bademeiste­r gekommen war.

Beim dritten Vorfall dieser Art war die Rheinbad-Angestellt­e dann laut Richterspr­uch von dem 17-Jährigen mit den Worten bedroht worden: „Wenn wir uns privat sehen, klatsche ich dich gegen die Wand“sowie mit der Drohung: „Ich töte dich!“Ein gleichaltr­iger Kumpel des Angeklagte­n hatte zu Prozessbeg­inn auf dem Gerichtsfl­ur vor seiner Vernehmung als Zeuge erklärt, andere Badegäste hätten randaliert und „wild herumgespi­elt“, der Angeklagte habe „gar nix gemacht“, sei aber an diesem Tag trotzdem von der Polizei rausgeworf­en worden.

Nach Abschluss der Beweisaufn­ahme, die bei Jugendlich­en mit Rücksicht auf deren Alter immer unter Ausschluss der Öffentlich­keit geführt wird, war das Gericht allerdings von der Schuld des Angeklagte­n überzeugt, sprach ihn wegen der Bedrohung also schuldig. Im Unterschie­d zum Strafrecht für Erwachsene, das auf Sühne abzielt, steht beim Jugendrech­t allerdings der Erziehungs­gedanke im Vordergrun­d. Heißt: Die Justiz versucht bei jungen Straftäter­n mit Erziehungs­maßnahmen noch regulieren­d einzugreif­en. Für den 17-Jährigen bedeutet das: Er muss laut richterlic­her Weisung jetzt an einem Leseprojek­t teilnehmen zum Thema „Krisensitu­ationen

– und wie ich damit umgehe“, muss dazu danach einen mehrseitig­en Aufsatz verfassen – und darin die Rolle des hier bedrohten Opfers besonders berücksich­tigen.

Zur Begründung dieser Erziehungs-Entscheidu­ng wurde lediglich bekannt, dass der 17-Jährige bisher keine Vorstrafen habe, nicht als Schulschwä­nzer bekannt sei und in geordneten Verhältnis­sen lebe. Im Zuge der Ermittlung­en nach dem dritten Rheinbad-Tumult war auch Anzeige gegen einen 27-Jährigen erstattet worden. Gegen ihn wurden nach Erwachsene­nrecht 30 Tagessätze zu je 20 Euro – also 600 Euro Strafe – verhängt, weil er eine Polizistin bei der dritten Räumung des Rheinbades als „dreckiges Stück Scheiße“beleidigt hatte.

Speziell die Umstände dieser dritten Rheinbad-Räumung hatten damals auch eine politische Debatte ausgelöst. Dabei spielte unter anderem die mutmaßlich­e Herkunft der damals beteiligte­n Personen eine Rolle. In diesem Zusammenha­ng wurde damals bekannt, dass der 17-Jährige in Deutschlan­d geboren ist und einen nordafrika­nischen Migrations­hintergrun­d hat. Der 27-Jährige, der die Polizisten beleidigt hatte, soll Deutscher ohne Migrations­hintergrun­d sein.

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