Randale im Rheinbad: Angeklagter muss einen Aufsatz schreiben
Ein 17-jähriger Jugendlicher ist vom Amtsgericht verurteilt worden. Er hatte eine Mitarbeiterin bedroht und soll nun an einem Leseprojekt teilnehmen.
DÜSSELDORF Extrem üble Bedrohungen waren gegen eine Rheinbad-Mitarbeiterin während der Sommer-Tumulte im Vorjahr ausgestoßen worden – und dafür wurde ein 17-jähriger Badegast jetzt schuldig gesprochen.
Am Mittwoch hat das Amtsgericht Düsseldorf hinter verschlossenen Türen unter Ausschluss der Öffentlichkeit den Prozess gegen den 17-Jährigen fortgesetzt. Dabei wurde ein weiterer Zeuge zu den damaligen Vorkommnissen vernommen. Eine konkrete Strafe verhängte das Jugendgericht danach nicht, der 17-Jährige muss nach richterlicher Weisung aber an einem Leseprojekt teilnehmen und hinterher einen Aufsatz schreiben über den ordnungsgemäßen Umgang mit Krisensituationen.
Drei Mal musste das Rheinbad im Jahr 2019 nach tumultartigen Szenen mit Hilfe der Polizei geräumt werden. Am 29. und 30. Juni sowie am 26. Juli hatten Mitarbeiter des Freibades die Beamten zu Hilfe gerufen, nachdem es zunächst zwischen mehreren Gruppen von Badegästen zu heftigen Disputen, danach zu massiven Verbalattacken gegen Bademeister gekommen war.
Beim dritten Vorfall dieser Art war die Rheinbad-Angestellte dann laut Richterspruch von dem 17-Jährigen mit den Worten bedroht worden: „Wenn wir uns privat sehen, klatsche ich dich gegen die Wand“sowie mit der Drohung: „Ich töte dich!“Ein gleichaltriger Kumpel des Angeklagten hatte zu Prozessbeginn auf dem Gerichtsflur vor seiner Vernehmung als Zeuge erklärt, andere Badegäste hätten randaliert und „wild herumgespielt“, der Angeklagte habe „gar nix gemacht“, sei aber an diesem Tag trotzdem von der Polizei rausgeworfen worden.
Nach Abschluss der Beweisaufnahme, die bei Jugendlichen mit Rücksicht auf deren Alter immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wird, war das Gericht allerdings von der Schuld des Angeklagten überzeugt, sprach ihn wegen der Bedrohung also schuldig. Im Unterschied zum Strafrecht für Erwachsene, das auf Sühne abzielt, steht beim Jugendrecht allerdings der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Heißt: Die Justiz versucht bei jungen Straftätern mit Erziehungsmaßnahmen noch regulierend einzugreifen. Für den 17-Jährigen bedeutet das: Er muss laut richterlicher Weisung jetzt an einem Leseprojekt teilnehmen zum Thema „Krisensituationen
– und wie ich damit umgehe“, muss dazu danach einen mehrseitigen Aufsatz verfassen – und darin die Rolle des hier bedrohten Opfers besonders berücksichtigen.
Zur Begründung dieser Erziehungs-Entscheidung wurde lediglich bekannt, dass der 17-Jährige bisher keine Vorstrafen habe, nicht als Schulschwänzer bekannt sei und in geordneten Verhältnissen lebe. Im Zuge der Ermittlungen nach dem dritten Rheinbad-Tumult war auch Anzeige gegen einen 27-Jährigen erstattet worden. Gegen ihn wurden nach Erwachsenenrecht 30 Tagessätze zu je 20 Euro – also 600 Euro Strafe – verhängt, weil er eine Polizistin bei der dritten Räumung des Rheinbades als „dreckiges Stück Scheiße“beleidigt hatte.
Speziell die Umstände dieser dritten Rheinbad-Räumung hatten damals auch eine politische Debatte ausgelöst. Dabei spielte unter anderem die mutmaßliche Herkunft der damals beteiligten Personen eine Rolle. In diesem Zusammenhang wurde damals bekannt, dass der 17-Jährige in Deutschland geboren ist und einen nordafrikanischen Migrationshintergrund hat. Der 27-Jährige, der die Polizisten beleidigt hatte, soll Deutscher ohne Migrationshintergrund sein.