Es gibt kein Recht auf Homeoffice
Mobiles Arbeiten ist sinnvoll. Der Staat sollte das Firmen aber nicht vorschreiben.
Die Corona-Pandemie hat den Arbeitsalltag revolutioniert. Banken und Versicherungen, Medienhäuser und Werbeagenturen, Behörden und Konzerne haben erfahren, dass ein großer Teil der Büroarbeit zu Hause erledigt werden kann. Manche sprechen schon von der künftigen Homeoffice-Ökonomie.
Der sozialdemokratische Arbeitsminister Hubertus Heil ist auf diesen Zug schnell aufgesprungen und hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Beschäftigten das Recht auf mindestens 24 Tage mobiles Arbeiten – wohl überwiegend im Homeoffice – einräumen soll. Gut an diesem Vorstoß ist die breite Diskussion, die Heil damit angestoßen hat. Richtig ist auch, dass der Gesetzgeber Unfallversicherung und Arbeitsschutz im Homeoffice regeln muss.
Doch den Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Zahl von mobilen Tagen zu gewähren, ist nicht Sache des Gesetzgebers. Der Staat kann in die Arbeitsverhältnisse mit Kündigungsschutz, Elternzeit oder Höchstarbeitszeit eingreifen. Hier geht es um Rahmenbedingungen für eine humane Arbeitswelt. Aber die Frage, wie hoch der Lohn ausfällt, wie viel Urlaub oder Homeoffice-Tage vereinbart werden, gehört in die Sphäre der direkten Arbeitsbeziehungen.
Für die Gestaltung der Arbeitsverträge
sind entweder individuell die jeweiligen Arbeitgeber und Beschäftigten verantwortlich oder im System der Tarifautonomie die Tarifpartner. Das betrifft auch die Frage nach der Zahl der Homeoffice-Tage. Für Christian Kullmann, den Präsidenten der chemischen Industrie, legt Heil damit die „Axt an die Sozialpartnerschaft“. Das ist drastisch, aber nicht ganz falsch. Denn der Gesetzgeber höhlt die Tarifpartnerschaft ohnehin mit Mindestlohn, Teilzeitgesetzen und dem Anspruch auf Pflegetage kräftig aus. Allerdings müssen die Arbeitgeber auch mehr Flexibilität zeigen, denn sonst dürfen sie sich nicht über staatlichen Interventionismus beklagen.