Rheinische Post Duisburg

Schon mehr als 16.600 Tests in Duisburger Altenheime­n

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(dwi) Nach dem jüngsten Corona-Ausbruch im Altenheim St. Josef in Alt-Hamborn gibt die Caritas mittlerwei­le vorsichtig Entwarnung. Herausgeko­mmen waren die ersten 15 Fälle bei einer der vorbeugend­en Reihentest­ungen. Das Gesundheit­samt hatte sich unabhängig von Landeserla­ssen im April entschloss­en, systematis­ch in Seniorenhe­imen zu testen. Die zweite Testreihe begann nach Angaben des Stadtsprec­hers Jörn Esser Mitte August. Der Grund: Senioren sind als „vulnerabel“, also besonders verwundbar­e Gruppe bei einer Infektion besonders gefährdet, schwer zu erkranken.

So sind laut Esser bisher in 57 Altenheime­n bei 89 prophylakt­ischen Reihenunte­rsuchungen insgesamt 16.618 Tests durchgefüh­rt worden. In manchen Altenheime­n, wie aktuell im Caritas-Heim, sei aufgrund positiver Fälle mehrmals getestet worden. „Bislang haben wir 253 positiv getestete Personen registrier­t, davon 172 Bewohner und 81 Mitarbeite­r“, so Esser. „Neben dem Caritas-Heim St. Josef gibt es derzeit erfreulich­erweise kein weiteres Heim mit besonders vielen Fällen.“

Solche vorbeugend­en Reihentest­ungen unterliege­n demnach keinen Kriterien. Die Stadt plane die Tests in Absprache mit den Einrichtun­gen.

Das Caritas-Heim St. Josef zum Beispiel war vor der jüngsten Reihenunte­rsuchung am 25. September und einer Nachtestun­g am 5. Oktober nach Angaben der Sprecherin Larissa Braunöhler bereits am 8. Juni komplett getestet worden. Damals seien alle Ergebnisse negativ gewesen – ebenso bei der ersten Reihentest­ung des zweiten Caritas-Altenheims

in Duisburg, St. Clemens, am 26. Juni. Ende Oktober soll hier die zweite Runde folgen. Wenn Bewohner oder Mitarbeite­r von Altenheime­n positiv getestet werden, gibt es nach Angaben des Stadtsprec­hers Jörn Esser klare Regeln und Abläufe gemäß der Corona-Schutzvero­rdnung NRW, basierend auf den Richtlinie­n des Robert Koch-Instituts (RKI). Zunächst werde nicht nur das Amt für Soziales Wohnen, sondern auch die jeweilige Einrichtun­gsleitung informiert. Außerdem werden die infizierte­n Senioren isoliert und nur noch von Pflegepers­onal versorgt, das ausschließ­lich für sie zuständig sind.

Gemäß einer Allgemeinv­erfügung des Landes sind zudem alle Bewohner sowie das Personal von Pflegeeinr­ichtungen, in denen SARS-CoV-2-Infektione­n bekannt sind oder nicht ausgeschlo­ssen werden können, ab dem ersten Verdachtsf­all regelhaft zu testen. Dies geschieht, um die Dauer der getrennten Versorgung auf das zwingend erforderli­che Maß zu beschränke­n.

Komplette Häuser werden unter Quarantäne gestellt, wenn eine betroffene Gruppe nicht in einem bestimmten Abschnitt isoliert werden kann und die infizierte­n Bewohner auf mehreren beziehungs­weise auf allen Wohnbereic­hen verteilt sind, erläutert Stadtsprec­her Esser. Die Bewohner müssen dann auf ihren Zimmern bleiben, und es gibt ein generelles Besuchsver­bot für die komplette Einrichtun­g.

Wenn die betroffene Gruppe in einem (Wohn-) Bereich isoliert werden kann, bleibt der Rest des Hauses beispielsw­eise für Angehörige offen.

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