Wem von jetzt auf gleich eine größere Summe Geld zur Verfügung steht, setzt in der Regel viel daran, dass das Vermögen weiterwächst. Der unabhängige Vermögensverwalter VZ VermögensZentrum begleitet Menschen, die nach Erbschaft, Abfindung und Co. einen ser
Schenkung oder Erbschaft, Immobilien- oder Unternehmensverkauf, Abfindung oder Auszahlung einer Lebensversicherung: Durch besondere Ereignisse können Menschen größere Vermögen zufließen. Doch wie gehen sie mit dem Geldgeschenk „richtig“um? „Das ist eine ganz wichtige Frage, die sich viele Menschen stellen, die womöglich unerwartet zu einem gewissen Vermögen gekommen sind. Im Mittelpunkt steht dann die Frage, wofür das Geld gebraucht wird. Soll es für die Kinder und Enkelkinder erhalten werden, als Zuschuss zum Ruhestandseinkommen dienen, oder wird es vielleicht in einer beruflichen Sondersituation benötigt?“, fragt Michael Huber, Mitglied der Geschäftsleitung des VZ VermögensZentrum mit Standorten unter anderem in Düsseldorf und Frankfurt.
Vor allem durch die ökonomischen Auswirkungen der Corona-Pandemie nehme derzeit die Anzahl der Menschen zu, die eine Abfindung nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen erhielten, berichtet der Anlageexperte aus einer steigenden Zahl an Kundengesprächen. Dieses Geld werde dann natürlich häufig zu einem gewissen Teil benötigt, um die laufenden Ausgaben zu bestreiten, da nicht immer direkt neues Einkommen zur Verfügung stehe. „Aber wir sehen auch, dass Menschen einen Teil dieser Abfindungen oder sogar die ganze Summe anlegen möchten, um das Geld für sich arbeiten zu lassen. Da gilt es, tragfähige Lösungen zu finden, um das Optimum im Sinne des Anlegers herauszuholen.“
Dabei können mit einer Abfindung verschiedene Ziele erreicht werden. Ältere können zum Beispiel einen vorgezogenen Ruhestand avisieren, Jüngere die Abfindung für einen Vermögensaufbau, die Altersvorsorge oder die Tilgung eines Darlehens, etwa fürs Eigenheim, verwenden. Dabei kommt es beim Renteneintritt vor dem gesetzlichen Rentenalter
darauf an, ob die Höhe der Abfindung das gewünschte Ruhestandseinkommen deckt und den gewohnten Lebensstandard im Alter langfristig absichert. Dabei sei laut Michael Huber wichtig, die Auswirkungen eines vorzeitigen Ruhestands auf die gesetzlichen und betrieblichen Rentenansprüche auszuloten. Ebenso gilt: „Abfindungen unterliegen der Steuerpflicht, unabhängig von der Höhe. Je größer die Abfindung ausfällt, desto höher ist die Steuerlast. Dies lässt sich verhindern, indem die Abfindung nicht auf einen Schlag, sondern gestaffelt über eine längere Zeit versteuert wird. Die steuerliche Gestaltung hängt von der individuellen Situation ab und sollte von einem Steuerberater vorgenommen werden.“
Wichtig sei, sich nicht auf gute Tipps von Freunden oder aus dem Internet zu verlassen oder auf Einzelanlagen mit einer vermeintlich hohen Rendite anzuspringen. Diese Wette auf sehr risikoreiche Anlagen führe oft zu erheblichen Verlusten, warnt Huber. Nichts tun sei jedoch auch der falsche Weg. Die anhaltende Nullzinspolitik entwerte die Kaufkraft verzinster Geldanlagen laufend – und je nach Höhe der Einlage und Bank kämen noch Strafgebühren hinzu. Im Mittelpunkt der Beratung beim VZ VermögensZentrum stehe daher die Ermittlung einer soliden, individuellen Anlagestrategie. Denn nur diese führt langfristig zum Erfolg.
Besonderen Einfluss auf die Anlagestrategie haben laut Huber die Risikofähigkeit und die Risikobereitschaft des Anlegers. Die Risikofähigkeit wird über den Entnahmebedarf und den Anlagehorizont definiert, die Risikobereitschaft als der Umgang mit Wertschwankungen. Diese Klärung steht am
Anfang aller Gespräche über die Geldanlage. Nur wer weiß, wann er welchen Teil seines Vermögens benötigt und wie er mit den Schwankungen bei seinen Vermögenswerten umgehen kann, kann über eine Strategie entscheiden. „Die Experten beim VZ helfen, die richtigen Fragen zu stellen und diese zu beantworten.“
Ein weiterer wichtiger Punkt in der Anlagestrategie: verschiedene Töpfe für unterschiedliche Ziele anlegen. Im Mittelpunkt steht die sogenannte Etappenstrategie. Dabei wird das Kapital in einen Verbrauchs- und in einen Wachstumsteil unterteilt. Während der Verbrauchsteil sehr sicherheitsorientiert angelegt und als Zusatzrente nach zehn Jahren aufgebraucht wird, fließt das Geld, das nicht zum Leben benötigt wird, in den Wachstumsteil: Dieser wird langfristig und zugunsten einer höheren Rendite etwas offensiver angelegt. Dabei setzt das VZ besonders auf ETFs, also passive Wertpapiere, die Indizes nachbilden. Diese verwalten die Experten mit einem aktiven Ansatz und generieren auf diese Weise laufende Renditen zu günstigen Konditionen.
Daher zielt die VZ-Strategie darauf ab, unnötige Kosten zu vermeiden. Michael Huber weiß aus der Praxis, dass viele Anleger sich der Fülle der Kosten, die sie bei ihrer Hausbank zahlen, überhaupt nicht bewusst seien. Die Arbeit des VZ VermögensZentrums wird deshalb mit einem festen, pauschalen Honorar vergütet, mit dem alles abgegolten ist. Diese Vergütungsstruktur ohne Vertriebsprovisionen führe auch zu mehr Unabhängigkeit in der Beratung und der Vermeidung von Interessenskonflikten. „‚Plötzlich Geld‘ bedeutet oftmals auch ‚plötzlich Verantwortung‘. Ein Gefühl, mit dem man ungerne alleine dasteht. Wie alles im Leben geht mit dem richtigen Partner vieles einfacher von der Hand. Nur wer die gleichen Ziele wie der Kunde verfolgt, berät auch rein im Sinne des Kunden. Und dann wird aus dem Glück ‚plötzlich Geld‘ auch nicht das Unglück ‚plötzlich kein Geld‘.“
„Tragfähige Lösungen
finden“