Von Mann geschlagen? Frau schweigt
HOCHFELD (bm) Wegen gefährlicher Körperverletzung musste sich jetzt ein mehrfach vorbestrafter 36-Jähriger aus Duisburg vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz verantworten. Laut der Anklageschrift hatte er am 12. November des vergangenen Jahres eine 37-Jährige in deren Wohnung in Hochfeld mit einem Gürtel geschlagen. Doch die Verhandlung vor der Strafrichterin nahm einen unerwarteten Verlauf.
Bei der Polizei hatte die vermeintliche Geschädigte noch in der Tatnacht angegeben, sie sei nach einem Lokalbesuch angetrunken nach Hause gekommen. Da habe der Angeklagte seinen Gürtel aus der Hose gezogen und damit so fest zugeschlagen, dass sie Striemen davon trug. Der Angeklagte schwieg zu dem Vorwurf. Möglicherweise wusste der Familienvater ja schon, was nun kommen würde. Denn die Hauptbelastungszeugin, die angab, der Angeklagte sei „nur ein guter Freund“, eröffnete ihre Aussage mit den Worten: „Nein, er hat mich nicht geschlagen.“
Obwohl man der Frau zu erklären versuchte, dass sie gerade dabei sei, eine falsche Beschuldigung zu gestehen, sich vor Gericht aber nicht selbst belasten müsse, blieb sie bei ihrer Version. Am Tatabend sei sie mit ihrem Bruder in einem Lokal gewesen und habe Alkohol getrunken. „Als ich nach Hause kam, hat mir der Angeklagte deshalb Vorhaltungen gemacht. Er fand mein Verhalten nicht angemessen, zumal ich mich ja kurz danach in Bulgarien verheiraten wollte.“
Aber es habe nur Streit gegeben. Zu Gewalttätigkeiten sei es nicht gekommen. Dafür, dass sie genau das aber bei der Polizei aussagte, hatte die 37-Jährige eine einfache Erklärung: „Ich stand noch unter dem Eindruck des Streits. Und unter dem Einfluss von Alkohol.“Sie habe auch nicht damit gerechnet, dass der Fall überhaupt zu Gericht komme, fügte sie irritierenderweise noch hinzu.
Da die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den 36-Jährigen nicht einstellen wollte, sprach die Strafrichterin den Angeklagten frei. Erleichtert verließ er die Anklagebank. Auf der wird wohl in einigen Monaten die Zeugin sitzen.