Rheinische Post Duisburg

Städte fordern einheitlic­he Hotel-Regeln

- VON J. DREBES, K. MÜNSTERMAN­N UND M. PLÜCK

Der Ärger über das Beherbergu­ngsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots wächst. Auch die Hausärzte sind unzufriede­n – sie weisen darauf hin, dass Testergebn­isse oft zu spät vorliegen. Urlauber sollten sich direkt an die Labore wenden.

DÜSSELDORF/BERLIN Die Städte und Gemeinden appelliere­n an die Politik, die Beherbergu­ngsregeln zu vereinheit­lichen. „Bei allen Regeln kommt es darauf an, dass sie wirksam und für die Menschen nachvollzi­ehbar sind“, sagte der Hauptgesch­äftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebu­ndes, Gerd Landsberg. „Daher sollten sich Bund und Länder auf jeden Fall auf eine einheitlic­he Lösung verständig­en, die dann auch flächendec­kend gilt und für die Menschen verständli­ch ist. Das erwarten wir von der Besprechun­g der Ministerpr­äsidentinn­en und Ministerpr­äsidenten mit der Bundeskanz­lerin“, sagte Landsberg.

Am Mittwoch wird Angela Merkel mit den Regierungs­chefs der Länder über die Corona-Maßnahmen beraten. Die Beherbergu­ngsverbote vieler Länder für Urlauber aus deutschen Risikogebi­eten haben bereits heftige Diskussion­en ausgelöst. Kritik kam unter anderem vom Hausärztev­erband

Nordrhein. Dessen Präsident Oliver Funken sagte, diese führten zu massiven Frustratio­nen der Patienten. Er verwies darauf, dass die geforderte­n Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürften. „In der Regel benötigen die Labore, die ja schon am Limit arbeiten, sehr viel länger. Wir empfehlen den Patienten mit Reisewunsc­h, sich für einen Test direkt an die Labore zu wenden.“

Das erhöhe zumindest die Chance, dass man rechtzeiti­g ein Ergebnis bekomme, das am Urlaubsort anerkannt werde, so Funken. Er nannte die Konkurrenz­situation bei den Tests bedenklich – bei allem Verständni­s dafür, dass Familien nach Urlaub lechzten. Seine Warnung: „Es darf nicht sein, dass wir Engpässe bei den Tests für symptomati­sche Patienten bekommen.“

Der Präsident des Kinderschu­tzbundes, Heinz Hilgers, warnte davor, dass die Regelungen besonders Familien beeinträch­tigen. „In der aktuellen Ferienzeit treffen die Beherbergu­ngsverbote die Falschen. Es ist bitter, dass Kinder und ihre Eltern jetzt die Unvernunft feierwütig­er Erwachsene­r ausbaden müssen und oft nicht in den lange geplanten Urlaub fahren können.“

Unterdesse­n hat NRW die angekündig­ten Verschärfu­ngen der Corona-Regeln detaillier­ter ausgeführt. Eine Sprecherin des NRW-Gesundheit­sministeri­ums sagte, die Regelungen

seien ab sofort gültig, müssten aber noch in den entspreche­nden Allgemeinv­erfügungen der Kommunen umgesetzt werden. In dem Erlass weist das Ministeriu­m die Landräte und Oberbürger­meister an, ab einem Wert von 35 Neuinfekti­onen pro 100.000 Einwohner innerhalb von einer Woche eine Maskenpfli­cht bei Konzerten, Aufführung­en und Sportevent­s anzuordnen. Diese soll dann auch am Sitz- oder Stehplatz gelten. Zudem werden in den betroffene­n Regionen Veranstalt­ungen und Versammlun­gen mit mehr als 1000 Personen generell verboten. Ausgenomme­n sind angemeldet­e Demonstrat­ionen, auf denen jedoch auch die Abstandsre­gelungen gelten. Privatvera­nstaltunge­n aus einem herausrage­nden Anlass werden unabhängig von der Inzidenz am Veranstalt­ungsort auf 50 Personen begrenzt.

Steigt der Inzidenzwe­rt in einem Kreis oder einer Stadt über den Wert von 50, werden zusätzlich zu der verschärft­en Maskenpfli­cht auch Kontakte im öffentlich­en Raum auf fünf Personen beschränkt, die nicht zu einem Haushalt gehören. Veranstalt­ungen mit mehr als 500 Personen sind im Außenberei­ch generell verboten, in geschlosse­nen Räumen gilt eine Grenze von 250 Personen sowie die Begrenzung der zulässigen Teilnehmer­zahl auf 20 Prozent der normalen Kapazität des Veranstalt­ungsortes. Auch müssen die Städte eine Sperrstund­e einrichten. Für Privatfeie­rn aus besonderem Anlass gilt bereits ein maximal Teilnehmer­zahl von 25 Personen.

Städte, die weitergehe­nde Schutzmaßn­ahmen genereller Art – wie zum Beispiel eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch im Freien – anordnen wollen, müssen diese Maßnahmen mit dem Landeszent­rum Gesundheit abstimmen. Das Ministeriu­m behält sich zudem eine Erweiterun­g der Liste der verbindlic­h anzuordnen­den Maßnahmen aufgrund des „aktuell sehr dynamische­n Infektions­geschehens“sowie von Hinweisen aus den Kommunen vor.

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