Mehr Rechte für intersexuelle Kinder
Pro Jahr kommen etwa 300 Kinder ohne eindeutiges Geschlecht zur Welt. Viele werden operiert.
BERLIN Im vergangenen Jahr kamen etwa 780.000 Kinder in Deutschland zur Welt. Die allermeisten von ihnen waren bei der Geburt klar als Jungen oder Mädchen erkennbar. Rund 300 Mal pro Jahr kommt es jedoch vor, dass die Ärzte das Geschlecht des Neugeborenen nicht eindeutig bestimmen können, beispielsweise weil äußere Geschlechtsmerkmale fehlen oder diese nicht richtig ausgeprägt sind. Bislang wurden viele dieser als intersexuell bezeichneten Kinder einer Operation unterzogen, bei der die Chirurgen die Genitalien zumeist dem weiblichen Geschlecht anpassen.
Die Bundesregierung will das künftig grundsätzlich verbieten und damit den Betroffenen im Jugendalter eine Wahl lassen, für welches Geschlecht sie sich entscheiden wollen. Dafür hat das Kabinett jüngst einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) verabschiedet, mit dem sich Ende Oktober zunächst der Familienausschuss des Bundesrates befassen wird. Wann das Gesetz in den Bundestag kommt, ist noch offen.
Der Entwurf sieht vor, dass alle Behandlungen verboten werden, die „das Recht des Kindes auf geschlechtliche Selbstbestimmung beeinträchtigen“. Bislang können Eltern in diese Eingriffe einwilligen.
Die Neugeborenen oder Kleinkinder werden operiert, um ihnen ein Aufwachsen ohne Unklarheit über das eigene Geschlecht zu ermöglichen. Die Operationen erfolgen daher, so argumentiert das Ministerium, zuerst aus gesellschaftlichen Gründen. Im Alltag dominieren männliches und weibliches Geschlecht, intersexuelle Kinder entsprechen nicht der Norm, sie könnten – das war bislang die Sorge vieler Eltern – deswegen benachteiligt werden.
Doch rechtlich handelt es sich um eine Grauzone, einige Juristen und
Verbände von Betroffenen halten die bisherige Praxis für Körperverletzung. Und die Rechtsprechung sieht das in weiten Teilen auch so. Denn das Grundrecht des Kindes auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und geschlechtlichen Identität wird mit einer solchen Operation massiv beeinträchtigt.
Künftig, so sieht es der Entwurf vor, sollen Eltern nur dann in Eingriffe „zur Beseitigung einer Gesundheitsgefahr, Eingriffe, die der Beseitigung einer Funktionsstörung dienen oder andere ethisch diskutable Eingriffe“einwilligen dürfen, wenn diese nicht bis zu einer späteren selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden können. Einzige Ausnahme: Wenn die Operation nötig ist, um Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Kindes abzuwenden und eine Entscheidung über die Genehmigung nicht abgewartet werden kann.
Denn, auch das sieht der Entwurf vor, es soll Voraussetzung für eine Operation sein, dass ein Familiengericht ebenso zustimmt wie eine interdisziplinäre Expertenkommission. Die Bundesregierung geht davon aus, dass das auf etwa 150 Operationen pro Jahr anzuwenden wäre. „Der Entwurf trägt der Vielfalt der Varianten der Geschlechtsentwicklung Rechnung, indem eine in ihrer Signalwirkung klare und zugleich sehr flexible Regelung vorgeschlagen wird“, teilte das Bundesjustizministerium mit.
Die Grünen sprechen von einer überfälligen Regelung, kritisieren den Gesetzesentwurf jedoch. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete und queer-politische Sprecher der Grünen-Fraktion, Sven Lehmann, sagte, das vorgelegte Gesetz missachte das Selbstbestimmungsrecht der Kinder und sehe etliche Schlupflöcher vor. „Die Entscheidung über den Körper von insbesondere intergeschlechtlichen Kindern soll nach dem Willen der Bundesregierung weiterhin bei den Erwachsenen liegen“, sagte Lehmann mit Blick auf die Experten.
Er kritisierte zudem, dass Ärzte zu leicht einen weiteren Grund für eine Operation finden könnten und diese dann laut Entwurf doch wieder erlaubt sei. „Zum Beispiel, wenn es heißt, es sei dem Kind psychologisch nicht zuzumuten, mit einem nicht eindeutig zuzuordnenden Geschlecht aufzuwachsen“, sagte Lehmann.
Das Verbot werde von vornherein schon wieder abgeschwächt. Es sei nicht automatisch ein Nachteil, wenn ein Kind nicht mit einem eindeutig zuzuordnenden Geschlecht aufwachse, so Lehmann. „Im Alter von 14 Jahren sollen Kinder selbst entscheiden können, ob sie sich operieren lassen wollen“, sagte der Grünen-Politiker.