Rheinische Post Duisburg

Inzidenz 50,1 – Duisburg ist Risikogebi­et

- VON MIKE MICHEL

Mit dem Überschrei­ten des Schwellenw­ertes gelten in Duisburg ab Dienstag weitere Einschränk­ungen. Das gilt für Feiern, Sportveran­staltungen und Gruppen im öffentlich­en Raum. Die Maskenpfli­cht wird verschärft.

Die Wocheninzi­denz der laborbestä­tigten COVID-19-Fälle hat in Duisburg den Wert 50,1 erreicht. Das teilte die Stadt am Montag mit. Es bedeutet, dass sich in den vergangene­n sieben Tagen mehr als 50 Menschen – gerechnet auf 100.000 Einwohner – neu infiziert haben. Der Krisenstab der Stadt Duisburg hat deshalb in seiner Sitzung unter Leitung von Dezernent Paul Bischof beschlosse­n, dass zur Eindämmung der Verbreitun­g des Coronaviru­s weitere Einschränk­ungen erforderli­ch sind. Die Allgemeinv­erfügung der Stadt Duisburg ist ab dem morgigen Dienstag wirksam.

Die wesentlich­en Änderungen im Einzelnen:

Feiern Die maximale Größe für Feiern außerhalb privater Wohnungen wird ohne Ausnahme auf 25 Personen festgelegt. Die Feiern müssen drei Tage vorher beim Ordnungsam­t angemeldet werden. Wer gegen diese Vorgaben als Teilnehmer verstößt, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro belegt. Derjenige, der Räume vermietet oder eine Feier veranstalt­et, die nicht den aktuellen Coronarege­ln entspricht, muss sogar mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro rechnen.

Maskenpfli­cht Es gilt eine Maskenpfli­cht in öffentlich­en Gebäuden sowie auf Märkten – soweit nicht durch andere Maßnahmen ausreichen­der Abstand erzielt werden kann.

Gruppen Die maximale Gruppengrö­ße im öffentlich­en Raum beträgt fünf Personen. Dies gilt nicht nur im Freien, sondern zum Beispiel auch in Gaststätte­n und Restaurant­s. Eine größere Anzahl an Personen darf nur zusammenko­mmen, wenn sie einem gemeinsame­n Haushalt zuzuordnen.

Sportveran­staltungen Bei sportliche­n Veranstalt­ungen wird die Anzahl der Zuschauer auf die Hälfte, also von 300 auf 150, begrenzt.

Beherbergu­ngsverbot Duisburger dürfen nun bei Reisen innerhalb von Deutschlan­d in vielen Bundesländ­ern nur dann beherbergt werden, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen können. Dies gilt für Bayern, Baden-Württember­g, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Saarland, Brandenbur­g, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersach­sen.

Paul Bischof, der zurzeit als Leiter des städtische­n Krisenstab­es fungiert, erklärte außerdem, dass die Einhaltung der neuen Vorgaben intensiv kontrollie­rt und Verstöße geahndet würden. Die Polizei werde das städtische Bürger- und Ordnungsam­t bei den Kontrollen weitreiche­nd unterstütz­en.

Auf den Intensivst­ationen in den Duisburger Krankenhäu­sern befinden sich derzeit sieben Patienten. Vier von ihnen werden künstlich beatmet. Insgesamt sind 182 Betten auf den Intensivst­ationen belegt, so dass 32 Prozent derzeit noch verfügbar sind.

Mit insgesamt 3251 insgesamt Infizierte­n liegt Duisburg nach den Zahlen des Robert-Robert-Koch-Instituts (RKI) bundesweit an achter Stelle. Die Zahlen des RKI geben den Stand von 0 Uhr wieder und liegen daher höher als die von der Stadt Duisburg gemeldeten (siehe Box). Mehr insgesamt Infizierte als in Duisburg gibt es in Deutschlan­d nur noch in München (12.592), Hamburg (8963), Köln (6065), Hannover (4748), Frankfurt am Main (4229), Stuttgart (3319) und im Kreis Esslingen (Baden-Württember­g, 3288).

Die Einhaltung soll intensiv kontrollie­rt, Verstöße sollen geahndet werden. Die Polizei wird das städtische Ordnungsam­t unterstütz­en.

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FOTOS: REICHWEIN, KOEPPEN Das Testzentru­m im Theater am Marientor war in den vergangene­n Tagen meist gut frequentie­rt.
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