Rocker missachtet Corona-Auf lagen am Muttertag
(bm) Ausgerechnet am Muttertag gedachten Angehörige des Motorradclubs „Bandidos“auf dem Waldfriedhof an der Düsseldorfer Straße eines verstorbenen Vereinsmitglieds. Den zahlreichen Besuchern blieben die Kuttenträger nicht verborgen. Und auch nicht, dass einige sich nicht an die Corona-Schutzbestimmung hielten, nach der damals nicht mehr als zwei Personen zusammen stehen durften. Zwei Männer standen in diesem Zusammenhang nun vor dem Amtsgericht. Der Vorsitzende ordnete an, dass ausnahmsweise alle im Saal während des gesamten Prozesses eine Gesichtsmaske tragen mussten. Weil es in dem kleinen Sitzungssaal so voll war. Die beiden Betroffenen – ein 27-jähriger Dortmunder und ein 35-jähriger Dinslakener – hatten Einspruch gegen ihre Bußgeldbescheide eingelegt. Vor Gericht erzählten sie übereinstimmend die gleiche Geschichte: Der Gang zum Friedhof sei Tradition. Dazu habe man sich nicht eigens verabreden müssen. Zudem beteuerten beide, die nach dem ersten Prozess die Rollen als Betroffener und Zeuge vertauschten, sie hätten bei keiner Gruppe gestanden. „Ich habe die anderen nur aus der Ferne gegrüßt“, hieß es. Der Richter kam im Falle des 27-Jährigen aufgrund von Zeugenaussagen – die Polizei war am Tattag gleich mit einem Großaufgebot zum Friedhof gerauscht – zu einem anderen Schluss. Angesichts der Aussichtslosigkeit nahm der Betroffene seinen Einspruch zurück. Er muss nun ein Bußgeld von 250 Euro zahlen. Anders sah das Ergebnis für den 35-Jährigen aus: In sprach der Amtsrichter frei.