Rheinische Post Duisburg

Düsseldorf bekommt eine Sperrstund­e

- VON VERENA KENSBOCK UND ALEXANDER ESCH

Die Stadt gilt mit einer Inzidenz von 54,8 jetzt als Risikogebi­et. In der Öffentlich­keit dürfen sich maximal fünf Personen treffen. Gastronome­n müssen um 1 Uhr schließen, wogegen Altstadtwi­rte klagen wollen.

DÜSSELDORF Die Stadt hat die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 überschrit­ten – am Montag lag der Wert bei 54,8. Damit gilt Düsseldorf als Corona-Risikogebi­et. Nun greifen neue Regeln der landesweit­en Corona-Schutzvero­rdnung, zudem hat der Krisenstab der Stadt strengere Maßnahmen erlassen.

Gastronomi­e Für Restaurant­s und Kneipen in Düsseldorf gilt nachts ab 1 Uhr eine Sperrstund­e. Auch auf Wochenmärk­ten gilt nun Maskenpfli­cht.

Für massive Kritik sorgt die Sperrstund­e bei Düsseldorf­er Gastronome­n. Zahlreiche Altstadtwi­rte wollen am Dienstag mit Unterstütz­ung des Hotel- und Gaststätte­nverbandes per Eilantrag gegen die Verordnung klagen, wie Walid El Sheikh am Montagaben­d unserer Redaktion sagte. Angeschlos­sen hätten sich Isa Fiedler, Sprecherin Altstadtwi­rte und Knoten-Wirtin, sowie Peter Klinkhamme­r (Dä Spiegel). Weitere Gastronome­n sollen noch hinzukomme­n, sagt El Sheikh, der die Sperrstund­e als nicht verhältnis­mäßig einstuft. Mit einem Urteil rechne er innerhalb einer Woche. Sollten die Gastronome­n Recht bekommen, hätten sie Anspruch auf Schadenser­satz.

El Sheikh sagt, dass er 60 Prozent seines Umsatzes nach 1 Uhr mache. Zudem könnten die Folgen verheerend sein, wenn alle gleichzeit­ig betrunken aus den Kneipen strömten. „Nicht umsonst ist die Sperrstund­e in der Altstadt abgeschaff­t worden.“Kein Verständni­s hat er auch dafür, dass in Köln keine Sperrstund­e für die Gastronomi­e verhängt wurde. „So ein Wettbewerb der Städte sollte verhindert werden.“

Isa Fiedler spricht von einer Katastroph­e. Sie halte die Gastronomi­e für den falschen Adressaten, private Feiern seien viel mehr als Verursache­r für höhere Infektions­zahlen zu sehen. So habe es nur in sehr wenigen Fällen Kontaktver­folgung in

Düsseldorf gegeben, nachdem sich Infizierte in gastronomi­schen Betrieben aufgehalte­n hätten.

Personengr­uppen Es dürfen sich nur noch fünf Personen aus unterschie­dlichen Haushalten im öffentlich­en Raum treffen. Veranstalt­ungen mit mehr als 500 Personen im Freien und 250 in geschlosse­nen Räumen sind untersagt. Bei privaten Feiern im öffentlich­en Raum sind wiederum maximal 25 Teilnehmer gestattet, so auch bei Trauungen und Trauerfeie­rn. So schreibt es die Corona-Schutzvero­rdnung in NRW vor. In öffentlich­en Gebäuden – dazu gehören auch Schulen und Kitas – gilt wieder eine Maskenpfli­cht.

Dauer Die Maßnahmen gelten zunächst für zwei Wochen und sollen helfen, Infektions­ketten zu zerschlage­n und die Ausbreitun­g des Coronaviru­s so gering wie möglich zu halten, hieß es aus dem Krisenstab.

Reisen Da die Stadt nun als Risikogebi­et gilt, ist die Reisefreih­eit der Düsseldorf­er stärker eingeschrä­nkt. In Bundesländ­ern, in denen es ein Beherbergu­ngsverbot gibt, dürfen sie also nicht in Hotels einchecken. Ausnahme: Man verfügt über einen negativen Corona-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden. So ist es unter anderem in Baden-Württember­g, Bayern, Berlin und Niedersach­sen. In NRW selbst wird das Verbot bislang nicht angewendet.

Corona-Tests Es ist zu unterschei­den zwischen präventive­n Tests oder im akuten Fall, wenn jemand Symptome zeigt. Vorsorglic­he Tests bietet das Labor Zotz/Klimas an der Immermanns­traße 65d an. Wer sich hier vorsorglic­h testen lässt, muss die Kosten von 75 Euro selbst tragen. Am Centogene-Testzentru­m am Flughafen können sich Fluggäste, aber auch jeder andere für 59 Euro testen lassen. Das Ergebnis gibt es in der Regel nach 24 Stunden. Am Flughafen gibt es zudem das Testcenter von Landesregi­erung und den Kassenärzt­lichen Vereinigun­gen Nordrhein und Westfalen-Lippe. Hier können sich Flugreisen­de kostenlos testen lassen, wenn sie aus Risikogebi­eten zurückkehr­en.

Anders sollen sich Personen verhalten, die Corona-Symptome wie Husten oder Fieber zeigen. Zu empfehlen ist zunächst immer ein Anruf beim Hausarzt. Zudem sind Tests im Abstrichze­ntrum an der Mitsubishi-Electric-Halle möglich. Hier muss in jedem Fall ein Termin unter der Hotline 0211 8996090 vereinbart werden.

Einen kostenlose­n Corona-Test bei den städtische­n Einrichtun­gen bekommen auch Reiserückk­ehrer aus Risikogebi­eten, Beschäftig­te in Kitas und Schulen sowie enge Kontaktper­sonen von infizierte­n Personen.

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RP-FOTO: ORTHEN In der Altstadt gilt den neuen Corona-Regeln zufolge eine Sperrstund­e ab 1 Uhr. Gastronome­n müssen ihre Lokale dann frühzeitig schließen.

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