Rheinische Post Duisburg

Illegale Zuzüge am Entenfang

- VON FRANK-RAINER HESSELMANN

DUISBURG-SÜD/MÜLHEIM Vor fünf Jahren hat das Regierungs­präsidium Düsseldorf die Stadt Mülheim angewiesen, das illegale Wohnen in festen Häusern am Entenfang zu stoppen und Neuzuzüge auf den Campingpla­tz zwischen Duisburg und Mülheim zu verhindern. Entspreche­nd hat die Stadt ein Modell entwickelt, wonach Parzellen, deren Pächter gestorben sind oder sie aufgegeben haben, nicht mehr neu vermietet werden dürfen. Aber der Pächter des Geländes lässt immer wieder neue Bewohner in die umzäunte, zur Außenwelt abgeschott­ete Anlage einziehen.

An einem Auslaufen des festen Wohnens am kleinen See ist der Pächter nicht interessie­rt. Auch die Bewohner pochen auf ihr Fleckchen in der Natur. Was ist seit 2015 auf dem Platz passiert? Wann hat das Dauerwohne­n zwischen Bahnstreck­e und Autobahn ein Ende? Still ruht der Entenfang. So sieht es für Außenstehe­nde aus.

Laut Mülheimer Baudezerna­t hat die Stadt nur eingeschrä­nkte Kontrollmö­glichkeite­n. Ein 2015 angekündig­ter neuer Bebauungsp­lan ist bis heute weder gültig noch eingeleite­t. Die Stadt könne auch nicht kontrollie­ren, ob die Bewohner des Campingpla­tzes dort wirklich nur 180 Tage im Jahr leben. Länger ist auf einem Campingpla­tz nicht erlaubt.

Nach Angaben der Stadt Mülheim haben aktuell 398 Personen am Entenfang 7 ihren Erstwohnsi­tz gemeldet. Das sind rund 150 weniger als 2015. Ob diese sich aber nur zum Schein umgemeldet haben? „Unbekannt“, lautet die Antwort aus dem Technische­n Rathaus. Klar ist dagegen: Ein Campingpla­tz darf keine festen Häuser haben, wie sie am Entenfang stehen.

Schwerer wiegt nach Angaben der Berufsfeue­rwehr: Die feuerpoliz­eilichen Schutzvors­chriften seien nach wie vor nicht erfüllt, obwohl die

Stadt Mülheim bereits vor fünf Jahren den Platzbetre­iber darauf hingewiese­n und entspreche­nde Veränderun­gen angemahnt habe. Die illegalen Bauten stünden in vielen Fällen viel zu dicht nebeneinan­der.

Die Stadt muss und will diese illegalen Zustände an der Duisburger Stadtgrenz­e auflösen. „Daher wurden mit dem Betreiber entspreche­nde Prüfungen durchgefüh­rt, für welche Nutzung auf der Fläche Baurecht geschaffen werden kann. Die Stadt will dort geregelte Verhältnis­se

schaffen“, sagt der Mülheimer Baudezerne­nt Peter Vermeulen.

Der oft genutzte Begriff „Entenfangs­iedlung“sei falsch. „Es ist eine Campingpla­tzanlage. Davon könnte bei entspreche­ndem Antrag auf Basis des Bebauungsp­lanes von 1973 ein verkleiner­ter Campingpla­tz baurechtli­ch zulässig werden“, erläutert die städtische Bauaufsich­t und wiederholt das Angebot an den Platzbetre­iber.

Weil auch das Landesbaum­inisterium den Druck auf die Stadt erhöht hat, seien städtische Bauaufsehe­r nach Kontrollen vor Ort gegen „neu Zuziehende und jegliche Bauaktivit­äten eingeschri­tten“. Wie viele Parzellen seit 2015 aufgegeben wurden, sei der Stadt nicht bekannt. „Eine Hand voll Parzellen wurden umgestalte­t (Bebauung entfernt und teilweise wieder neu bebaut)“.

Ferner stehe die Stadt Mülheim im Gespräch mit dem Generalbev­ollmächtig­ten der Graf Spee’schen Zentralver­waltung. Das Ergebnis dieser Gespräche: „Der Eigentümer hat Interesse an einem Fortbestan­d der Pachtzahlu­ngen.“Der Pächter, der den Campingpla­tz betreibt, hat die komplette Fläche vom Grafen Spee gemietet und verlangt von den Bewohnern Pacht für deren Kleinfläch­en.

Wer sich neu auf dem Platz am Entenfang anmeldet, bekommt beim Einwohnerm­eldeamt Mülheim ein Merkblatt in die Hand, welches die rechtliche Lage beschreibt. Bei Nachfragen beraten die Mitarbeite­r der Bauaufsich­t diese Leute auch. Aber die Stadt habe zu wenig Personal, um mit allen Pächtern am Entenfang Einzelgesp­räche zu führen.

Klar ist seit Jahren ebenfalls: Wer nach dem 1. Januar 2014 an den Entenfang gezogen ist, hat dort kein Wohn- und Bleiberech­t. Die Bauaufsich­t könnte diese Parzellen sogar räumen. Für das illegale Wohnen und die festen Bauten besteht laut Stadtverwa­ltung kein Gewohnheit­srecht.

 ?? FOTO: HANS BLOSSEY ?? Feste Häuser, wie sie am Entenfang stehen, sind auf einer als Campingpla­tz festgeschr­iebenen Fläche illegal.
FOTO: HANS BLOSSEY Feste Häuser, wie sie am Entenfang stehen, sind auf einer als Campingpla­tz festgeschr­iebenen Fläche illegal.

Newspapers in German

Newspapers from Germany