Weiterer Einkaufssonntag im Advent?
Geschäfte in NRW dürfen laut aktueller Corona-Schutzverordnung in der Adventszeit an allen Sonntagen öffnen. Die Landesregierung will damit das Weihnachtsgeschäft entzerren. In Moers steht der 13. Dezember zur Debatte.
MOERS Nach dem 4. Oktober könnten die Geschäfte in der Moerser Innenstadt erneut an einem Sonntag öffnen. Bereits im August hat das Stadtmarketing einen weiteren verkaufsoffenen Sonntag für den 13. Dezember beantragt. Würde der Handel den Wunsch äußern, wären nach derzeitigem Stand der Dinge in der Adventszeit sogar mehrere sonntägliche Einkaufstage möglich. Um das Weihnachtsgeschäft zu entzerren, sind diese laut Landesregierung am 29. November, am 6., 13. und 20. Dezember sowie am 3. Januar 2021 erlaubt. Der Stadtrat müsste noch nicht einmal zustimmen. Entscheidend ist die rechtliche Lage und das, was der Einzelhandel sagt.
„Die Abfrage bei den Moerser Händlern läuft gerade“, sagt Stadtmarketingchef Michael Birr. „Im Moment sieht es aber danach aus, dass es in Moers – wenn überhaupt – nur einen verkaufsoffenen Sonntag im Advent geben wird; gegebenenfalls flankiert von einem Lichterfest mit winterlicher Illumination, Musikund Walkacts.“
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat erneut Klagen angekündigt, falls Städte ohne Anlass Sonntagsöffnungen planen. Allerdings handelt es sich bei dem aktuellen Vorstoß zur Sonntagsöffnung nicht – wie zuletzt – um einen Erlass mit Bezug auf das Ladenöffnungsgesetz NRW, sondern um einen Teil der Corona-Schutzverordnung, die zunächst bis zum 31. Oktober verlängert wurde. Die Regelung der verkaufsoffenen Sonntage soll nach jetzigem Stand auch in die ab 1. November geltende Fortschreibung übernommen werden. Laut Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) soll die helfen, überfüllte Innenstädte ohne Abstand im Dezember zu vermeiden.
Dominik Kofent, Geschäftsführer des Bezirks Linker Niederrhein bei Verdi, hält die Argumentation der Landesregierung derweil für kontraproduktiv. Die rechtliche Prüfung sei zwar intern noch nicht abgeschlossen, sagt er. Inhaltlich habe sich aber an der Ablehnung nichts geändert. Verdi bestreite, dass die Ansteckungsgefahr im Weihnachtsgeschäft durch die Hinzunahme von Sonntagsverkäufen verringert wird.
„Vielmehr wird sie verschärft, weil ein weiterer Tag hinzukommt“, sagt Kofent.
Doris Lewitzky, Geschäftsführerin des Handelsverbandes NRW Niederrhein, hingegen begrüßt die grundsätzlich geschaffene Möglichkeit und plädiert für eine Sonntagsöffnung im Advent mit Augenmaß. „Der Handel hat diese Unterstützung dringend nötig“, sagt sie. Am Ende gehe es auch darum, die Innenstädte zu stärken und vor dem Abzug der Kunden in den Online-Handel zu schützen.
Das sieht auch Achim Reps, Vorsitzender der Immobilien- und Standortgemeinschaft Moers Innenstadt (ISG), so. Einen verkaufsoffenen Sonntag in der Vorweihnachtszeit hält er für sinnvoll. „Mehr wären für viele kleinere Geschäfte wahrscheinlich ohnehin nicht stemmbar“, sagt er.
Um die Besucherströme zusätzlich zu entzerren und die Menschen so früh wie möglich in die Innenstadt zu locken, soll die Weihnachtsbeleuchtung in diesem Jahr bereits am 5. November eingeschaltet werden. Geplant ist unter anderem auch, die Bäume am Altmarkt mit Lichterketten zu illuminieren. Dazu werden, wie im vergangenen Jahr, rund 120 geschmückte Tannen vor den Ladenlokalen stehen. „Wir wollen eine gemütliche, einladende Atmosphäre schaffen“, sagt Reps.
Ob in diesem Jahr auch der Weihnachtsmarkt, der bislang vom 19. November bis 22. Dezember geplant ist, stattfinden wird, ist derweil mehr als ungewiss. Zwar lässt die aktuelle, bis zum 31. Oktober geltende Corona-Schutzverordnung einen solchen unter Auflagen zu. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hatte aber bereits am Sonntag angekündigt, dass öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 500 Menschen bei einem Überschreiten der 50er Marke bei der Sieben-Tage-Inzidenz ab dem 1. November verboten werden.
„Das birgt natürlich ein großes finanzielles Risiko“, sagt Birr. „Am Freitag wird es deshalb eine Sondersitzung mit den Schaustellern geben. Die Lage muss jetzt neu bewertet werden.“