Rheinische Post Duisburg

Spahn soll auch für 2021 Corona-Vollmachte­n erhalten

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BERLIN (kes/may-) Die große Koalition will schon jetzt im Eilverfahr­en die Sonderrech­te für Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) in der Corona-Bekämpfung über den 31. März 2021 hinaus verlängern. Eine entspreche­nde Formulieru­ngshilfe der Bundesregi­erung aus dem Haus Spahn für die Regierungs­fraktionen CDU/CSU und SPD geht derzeit in die Abstimmung zwischen den Ministerie­n.

Laut Entwurf, der unserer Redaktion vorliegt, werden dem Chef des Gesundheit­sressorts weitgehend­e Befugnisse eingeräumt. So darf Spahn eigenmächt­ig Verordnung­en erlassen, soweit dies „zum Schutz der Bevölkerun­g vor einer Gefährdung durch schwerwieg­ende übertragba­re Krankheite­n erforderli­ch ist“. Allerdings soll der Bundestag entspreche­nde Verordnung­en auch abändern und aufheben können.

Der Minister kann nach diesem Vorschlag nach eigenem Ermessen den internatio­nalen und nationalen Reiseverke­hr kontrollie­ren. Auch für Flug- und Seehäfen kann er Vorschrift­en erlassen, wenn die Infektions­lage es erfordert. Zugleich sollen alle Bürger unentgeltl­ichen Zugang zu möglichen Impfstoffe­n erhalten.

Es wird erwartet, dass andere Ministerie­n wie auch die Fraktionen Änderungsb­edarf anmelden. So dürfte das Justizmini­sterium Erkenntnis­se aus der jüngsten Rechtsprec­hung einarbeite­n. Auch die gesundheit­spolitisch­e Sprecherin der Unionsfrak­tion, Karin Maag, kündigte an: „Über die Ausgestalt­ung der einzelnen Regelungen müssen wir natürlich noch intensiv beraten.“Sie betonte jedoch, dass das parlamenta­rische Verfahren auch vor dem Hintergrun­d der aktuellen Fallzahlen zum Coronaviru­s zügig starten müsse. Nach ihrer Einschätzu­ng könnte der Entwurf bereits Ende Oktober oder Anfang November in erster Lesung beraten werden.

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