Rheinische Post Duisburg

IHK Nord-Westfalen muss aus dem Dachverban­d austreten

Gericht sieht „Kompetenzü­berschreit­ung“der DIHK.

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LEIPZIG (RP) Die Industrie- und Handelskam­mer (IHK) Nord-Westfalen muss aus dem Dachverban­d Deutscher Industrie- und Handelskam­mertag (DIHK) austreten. Dazu hat sie das Bundesverw­altungsger­icht verurteilt, weil der DIHK regelmäßig seine Kompetenze­n überschrit­ten habe und Wiederholu­ngsgefahr bestehe. Auf die Austrittsp­flicht geklagt hatte ein Windkraftu­nternehmer aus Münster, der Mitglied der IHK Nord-Westfalen ist und dem das Bundesverw­altungsger­icht nun zum zweiten Mal Recht gab (Az.: 8 C 23.19).

Der Münsterane­r war 2007 erstmals vor Gericht gezogen, um den Austritt seiner IHK aus dem Dachverban­d zu erwirken. Seiner Meinung nach überschrit­t dieser seine Kompetenze­n, indem er sich regelmäßig und einseitig zu allgemeine­n politische­n Fragen wie etwa dem Klimaschut­z äußerte. Das Verwaltung­sgericht und das Oberverwal­tungsgeric­ht Münster wiesen die Klage jeweils ab. Der Windkraftu­nternehmer legte Revision beim Bundesverw­altungsger­icht

ein. Dieses entschied 2016 im Sinne des Klägers und verwies den Fall ans Oberverwal­tungsgeric­ht zurück, das die Berufung im April des vergangene­n Jahres erneut ablehnte. Daraufhin legte der Kläger noch einmal beim Bundesverw­altungsger­icht Revision ein, der dieses nun stattgab.

DIHK-Hauptgesch­äftsführer Martin Wansleben erklärte in einer ersten Reaktion, der Verband werde das Urteil sorgfältig prüfen und alles dafür tun, um der IHK Nord Westfalen den Wiedereint­ritt zu ermögliche­n. „Insbesonde­re werden wir weitere Vorkehrung­en treffen, um die Wiederholu­ng von Kompetenzv­erstößen zuverlässi­g zu verhindern.“Ein Sprecher der IHK Düsseldorf sagte auf Anfrage unserer Redaktion, man müsse erst die Urteilsbeg­ründung abwarten, ehe man eine Stellungna­hme abgeben könne. „Wir sehen aktuell keinen Handlungsb­edarf“, sagte der Sprecher. Es gebe derzeit keine Mitglieder, die sich gemeldet hätten und von ihrer IHK einen Austritt aus dem DIHK verlangt hätten.

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