Rheinische Post Duisburg

Keine Hilfe von der Bundeswehr angeforder­t

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Der Kreis Wesel erreicht die Gefährdung­sstufe 2: Weil die Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstag erstmals kreisweit offiziell oberhalb des kritischen Werts von 50 lag, gilt der zehntgrößt­e Kreis Deutschlan­ds nun als Risikogebi­et. Das Landeszent­rum Gesundheit vermeldete einen Wert von 50,9. Dieser gibt an, wie viele von 100.000 Einwohnern sich in den vergangene­n sieben Tagen mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert haben.

Dienstagmi­ttag tagte der Krisenstab des Kreises, um die Lage zu besprechen. Kurz darauf, gegen 17 Uhr, veröffentl­ichte der Kreis eine Allgemeinv­erfügung. In dieser wurde nach der Coronaschu­tzverordnu­ng die Gefährdung­sstufe 2 festgestel­lt. Ab Mittwoch, 0 Uhr, greifen daher neue, schärfere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie.

Die Coronaschu­tzverordnu­ng legt unter anderem fest, dass sich ab einem Inzidenzwe­rt von über 50 in der Öffentlich­keit nur noch fünf Personen oder Angehörige zweier Haushalte treffen dürfen. Das gilt nicht, wenn es sich ausschließ­lich um Verwandte gerader Linie, Ehe- oder Lebenspart­ner sowie Geschwiste­r handelt. Auch die Begleitung Minderjähr­iger und unterstütz­ungsbedürf­tiger Personen ist davon ausgenomme­n.

Außerdem gilt ab Mittwoch eine Sperrstund­e im Kreis Wesel. Das bedeutet, dass alle gastronomi­schen Betriebe zwischen 23 und 6 Uhr schließen müssen. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen auch Tankstelle­n, Supermärkt­e oder Kioske keinen Alkohol verkaufen.

Veranstalt­ungen werden auf eine maximale Besucherza­hl von 100 Personen begrenzt. Steigt die Teilnehmer­zahl einer Veranstalt­ung auf maximal 250 im Innenraum und maximal 500 im Freien, muss drei Tage vorher ein Hygienesch­utzkonzept vorgelegt werden. Veranstalt­ungen oberhalb dieser Grenzen sind unzulässig. Die Einschränk­ungen für Veranstalt­ungen gelten laut Allgemeinv­erfügung des Kreises ab Samstag, 24. Oktober.

An Festen zu herausrage­nden Anlässen dürfen außerhalb von Wohnungen nur noch höchstens zehn Personen teilnehmen – etwa an

KREIS WESEL (her/fws) Nach einem ersten Einsatz von Soldaten im Gesundheit­samt im Sommer schließt der Kreis Wesel eine weitere Unterstütz­ungsanfrag­e an die Bundeswehr nicht aus. Wie ein Sprecher des Kreises auf Anfrage mitteilte, halte man sich diese Option wie in anderen Kreisen und Städten offen. Wenn sich die Situation weiter zuspitze oder eine Aufstockun­g des Personals nicht mehr anders möglich sei, werde man die Bundeswehr um Hilfe bitten, so der Sprecher.

Der Kreis teilte mit, dass die Bundeswehr­soldaten keine hoheitlich­en Aufgaben übernehmen, also keine Quarantäne­anordnunge­n ausspreche­n dürften. Deshalb sei der Einsatz der Bundeswehr immer nur eine kurzfristi­ge, aber sehr hilfreiche Maßnahme zur Abarbeitun­g von besonderen Notsituati­onen. Deshalb stocke das Gesundheit­samt die Kernbelegs­chaft vorrangig mit bereits qualifizie­rten Fachkräfte­n aus dem Hause auf – und mit neu einzustell­endem Personal.

Der Einsatz der Bundeswehr im Sommer fand zwischen dem 29. Juni und dem 4. Juli statt, wie Oberstleut­nant Stefan Heydt vom Landeskomm­ando Nordrhein-Westfalen auf Anfrage mitteilte. Acht Soldaten (drei aus Münster und fünf aus Hannover) haben als sogenannte helfende Hände bei der Kontaktnac­hverfolgun­g des Gesundheit­samtes mitgearbei­tet. Aktuell liege kein neuer Antrag auf Amtshilfe vor, sagte Heydt.

Bundesweit stehen rund 15.000

Frauen und Männer der Bundeswehr als schnelle Unterstütz­ungskräfte bereit. Bislang waren dazu 1055 Anträge gestellt worden, rund 120 davon kamen seit Beginn der Pandemie im März aus NRW. Zurzeit sind hier 19 Anträge aktenkundi­g. Davon betreffen zwölf die Kontaktnac­hverfolgun­g. 153 Soldaten sind laut Heydt in NRW im Einsatz. „Das wird mehr werden“, sagte der Oberstleut­nant. Bei der Antragsste­llung helfe das Kreisverbi­ndungskomm­ando den Behörden.

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