Frau besprühte Geliebten vor Raub mit Reizgas
(bm) Ein 32-Jähriger aus Walsum hatte in der Nacht zum 8. Juni 2019 nicht mehr viel Zeit, sich die Frau, die gegen 5 Uhr morgens überraschend in seinem Schlafzimmer auftauchte, genauer anzusehen. Denn die sprühte ihm Reizgas in die Augen, bevor sie mit seiner Geldbörse und dem Schlüssel seiner Limousine das Weite suchte. Für diese Tat stand die 42 Jahre alte Duisburgerin nun vor dem Landgericht.
„Wir haben eine schwierige Beziehung geführt“, gestand die Angeklagte. Kaum war man zusammen, habe sie herausgefunden, dass der Mann verheiratet war. „Ich wollte nicht mehr.“Aber der 32-Jährige habe sie verfolgt, sie angefleht. Man versöhnte sich. Man hatte Streit. Man trennte sich. Immer und immer wieder. „Er hat mich, wenn er getrunken hatte, auch mehrfach geschlagen und gewürgt“, berichtete die 42-Jährige. Was sie aber mittelfristig nicht davon abhielt, sich wieder mit ihm einzulassen. Und das, obwohl ihr klar gewesen sei, dass er auch viele weitere Geliebte gehabt habe. „Am Tatabend war ich bei ihm“, erzählte die Angeklagte. „Er hat getrunken. Ich bin irgendwann eingeschlafen. Er hat mich geweckt und mich rausgeworfen. Mehr war nicht.“
Allerdings habe sich der 32-Jährige einige Zeit später bei ihr dafür entschuldigt, sie zu Unrecht des Raubes und der gefährlichen Körperverletzung beschuldigt zu haben. „Er hat gesagt, er wisse, wer die wahre Täterin sei.“Die Befürchtung der Juristen, dass der 32-Jährige vielleicht gar nicht erst auftauchen würde, erfüllte sich nicht. Der Zeuge erschien nicht nur, er bestätigte auch die Angaben der Angeklagten. „Ich habe die Täterin doch gar nicht erkannt“, versuchte er zu erklären. „Ich habe nur fest geglaubt, dass es die Angeklagte war, weil wir doch kurz zuvor wieder Streit hatten.“
Einige Zeit nach seiner Anzeige habe sich eine andere Frau bei ihm gemeldet und den Überfall zugegeben. „Ich hatte damals mehrere Geliebte“, so der Zeuge. Die Frau, von der allerdings nur den Vornamen kenne, habe ihm die Sachen wieder zurückgegeben. „Für mich war der Fall damit erledigt.“
Für das Landgericht auch. Nach der Vernehmung des 32-Jährigen dauerte es bis zum Richterspruch nur wenige Minuten. Und der lautete, wenig überraschend, auf Freispruch.