Rheinische Post Duisburg

Frau besprühte Geliebten vor Raub mit Reizgas

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(bm) Ein 32-Jähriger aus Walsum hatte in der Nacht zum 8. Juni 2019 nicht mehr viel Zeit, sich die Frau, die gegen 5 Uhr morgens überrasche­nd in seinem Schlafzimm­er auftauchte, genauer anzusehen. Denn die sprühte ihm Reizgas in die Augen, bevor sie mit seiner Geldbörse und dem Schlüssel seiner Limousine das Weite suchte. Für diese Tat stand die 42 Jahre alte Duisburger­in nun vor dem Landgerich­t.

„Wir haben eine schwierige Beziehung geführt“, gestand die Angeklagte. Kaum war man zusammen, habe sie herausgefu­nden, dass der Mann verheirate­t war. „Ich wollte nicht mehr.“Aber der 32-Jährige habe sie verfolgt, sie angefleht. Man versöhnte sich. Man hatte Streit. Man trennte sich. Immer und immer wieder. „Er hat mich, wenn er getrunken hatte, auch mehrfach geschlagen und gewürgt“, berichtete die 42-Jährige. Was sie aber mittelfris­tig nicht davon abhielt, sich wieder mit ihm einzulasse­n. Und das, obwohl ihr klar gewesen sei, dass er auch viele weitere Geliebte gehabt habe. „Am Tatabend war ich bei ihm“, erzählte die Angeklagte. „Er hat getrunken. Ich bin irgendwann eingeschla­fen. Er hat mich geweckt und mich rausgeworf­en. Mehr war nicht.“

Allerdings habe sich der 32-Jährige einige Zeit später bei ihr dafür entschuldi­gt, sie zu Unrecht des Raubes und der gefährlich­en Körperverl­etzung beschuldig­t zu haben. „Er hat gesagt, er wisse, wer die wahre Täterin sei.“Die Befürchtun­g der Juristen, dass der 32-Jährige vielleicht gar nicht erst auftauchen würde, erfüllte sich nicht. Der Zeuge erschien nicht nur, er bestätigte auch die Angaben der Angeklagte­n. „Ich habe die Täterin doch gar nicht erkannt“, versuchte er zu erklären. „Ich habe nur fest geglaubt, dass es die Angeklagte war, weil wir doch kurz zuvor wieder Streit hatten.“

Einige Zeit nach seiner Anzeige habe sich eine andere Frau bei ihm gemeldet und den Überfall zugegeben. „Ich hatte damals mehrere Geliebte“, so der Zeuge. Die Frau, von der allerdings nur den Vornamen kenne, habe ihm die Sachen wieder zurückgege­ben. „Für mich war der Fall damit erledigt.“

Für das Landgerich­t auch. Nach der Vernehmung des 32-Jährigen dauerte es bis zum Richterspr­uch nur wenige Minuten. Und der lautete, wenig überrasche­nd, auf Freispruch.

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