Rheinische Post Duisburg

Corona-Auflagen: Gerichte sind auf Klagen vorbereite­t

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BERLIN (may-) Die deutschen Verwaltung­sgerichte stellen sich auf eine Überprüfun­g der neuen Corona-Schutzvero­rdnungen ein. „In welchem Umfang es wegen der geplanten Grundrecht­seingriffe zu Rechtsschu­tzverfahre­n kommen wird, kann derzeit nicht verlässlic­h prognostiz­iert werden“, sagte der Vorsitzend­e des Bundes Deutscher Verwaltung­srichter und Verwaltung­srichterin­nen, Robert Seegmüller, unserer Redaktion. Er sagte auch zu, dass die Verwaltung­sgerichte nach einer Anrufung „in jedem Einzelfall zeitnah effektiven Rechtsschu­tz gewähren“können.

Die 51 Verwaltung­sgerichte und 15 Oberverwal­tungsgeric­hte und Verwaltung­sgerichtsh­öfe hätten die Maßstäbe für die Kontrolle von Grundrecht­seinschrän­kungen zur Corona-Eindämmung in den vergangene­n Monaten „immer weiter präzisiert“. Danach müsse „jede Eindämmung­smaßnahme für sich genommen notwendig sein“, betonte Seegmüller. Es reiche nicht, dass sie lediglich als nützlich angesehen werde. Vielmehr dürften Behörden „nur solche Maßnahmen verbindlic­h anordnen, die zur Erreichung infektions­schutzrech­tlich legitimer Ziele objektiv notwendig“seien.

In dem Beschluss der Regierungc­hefs würden „massive Grundrecht­seingriffe angekündig­t“, stellte Seegmüller heraus. Allerdings sei hier auch zu berücksich­tigen, dass die geplanten Beschränku­ngen der Berufsfrei­heit in viel größerem Umfang durch Ausgleichs­zahlungen an die betroffene­n Betriebe kompensier­t werden sollen als im Frühjahr.

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