Corona-Auflagen: Gerichte sind auf Klagen vorbereitet
BERLIN (may-) Die deutschen Verwaltungsgerichte stellen sich auf eine Überprüfung der neuen Corona-Schutzverordnungen ein. „In welchem Umfang es wegen der geplanten Grundrechtseingriffe zu Rechtsschutzverfahren kommen wird, kann derzeit nicht verlässlich prognostiziert werden“, sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen, Robert Seegmüller, unserer Redaktion. Er sagte auch zu, dass die Verwaltungsgerichte nach einer Anrufung „in jedem Einzelfall zeitnah effektiven Rechtsschutz gewähren“können.
Die 51 Verwaltungsgerichte und 15 Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe hätten die Maßstäbe für die Kontrolle von Grundrechtseinschränkungen zur Corona-Eindämmung in den vergangenen Monaten „immer weiter präzisiert“. Danach müsse „jede Eindämmungsmaßnahme für sich genommen notwendig sein“, betonte Seegmüller. Es reiche nicht, dass sie lediglich als nützlich angesehen werde. Vielmehr dürften Behörden „nur solche Maßnahmen verbindlich anordnen, die zur Erreichung infektionsschutzrechtlich legitimer Ziele objektiv notwendig“seien.
In dem Beschluss der Regierungchefs würden „massive Grundrechtseingriffe angekündigt“, stellte Seegmüller heraus. Allerdings sei hier auch zu berücksichtigen, dass die geplanten Beschränkungen der Berufsfreiheit in viel größerem Umfang durch Ausgleichszahlungen an die betroffenen Betriebe kompensiert werden sollen als im Frühjahr.