Steuerberater sollen Hilfe prüfen
Restaurants, Gaststätten oder Fitnessstudios müssen schließen. Wie es Beistand gibt.
DÜSSELDORF/BERLIN Am Mittwoch einigten sich Bundesregierung und Länder auf den einmonatigen Lockdown für die Gastronomie und eine Reihe von Freizeitbranchen ab dem 2. November. Langsam zeichnen sich Details des Hilfspakets für die betroffenen Unternehmen ab. Allerdings wird es endgültige Festlegungen erst am Wochenende oder danach geben, weil der Beschluss über den Teil-Lockdown plötzlich gefällt wurde. „Wir warten auf viele Details aus Berlin“, sagt ein Sprecher des NRW-Wirtschaftsministeriums. „Wir brauchen schnelle Entscheidungen“, sagt Ministeriumschef Andreas Pinkwart (FDP), „und wir brauchen unbürokratische Abläufe.“
Branchen Antragsberechtigt sind laut Bund „Firmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund der staatlichen Anordnung das Geschäft untersagt wird beziehungsweise aufgrund bestehender Anordnung bereits untersagt ist“. Das sind Restaurants, Kneipen, Fitnessstudios, Theater, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoostudios, Schimmbäder und Sportvereine. Außerdem haben Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erklärt, es werde geprüft, auch Unternehmen zu unterstützen, die indirekt durch den Lockdown betroffen seien.
Anträge Betroffene müssen ihre Anträge ebenso online einreichen wie bei bisherigen Corona-Hilfsprogrammen. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sollen laut NRW-Wirtschaftsministerium voraussichtlich den Antragstellern helfen, ihre Anträge auszufüllen, und diese dann vorprüfen. „Steuerberater werden sich mit ihren Mandanten auch hierzu austauschen“, sagt Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer. Die Experten müssen ausrechnen, wie hoch der Umsatz im November des vergangenen Jahres war; von der Summe
gibt es 75 Prozent als Zuschuss. Abgezogen werden Kurzarbeitergeld inklusive der vom Staat gezahlten Sozialbeiträge und anderen Corona-Hilfen, um Doppelzahlungen zu vermeiden. Weil aber Restaurants beispielsweise keine Waren mehr bezahlen müssen, könnten sie mit den Zuschüssen halbwegs gut über den November kommen. „Wenn wir nicht wüssten, dass der ganze Winter wegen Corona schwer wird“, sagt ein Brancheninsider, „könnten wir diesen erzwungenen Ruhemonat wohl halbwegs gut verkraften.“
Diskussion Der Deutsche Hotelund Gaststättenverband (Dehoga) in NRW fordert, dass auch Hotels die Novemberhilfe bekommen sollen. Außerdem sollte die Möglichkeit eröffnet werden, dass nicht unbedingt der November-Umsatz 2019 als Berechnungsgrundlage für die 75-prozentige Bezahlung genommen wird, sondern eventuell ein monatlicher Durchschnittsumsatz des Jahres. Für Solo-Selbstständige ist dies schon vorgesehen.