Rheinische Post Duisburg

Steuerbera­ter sollen Hilfe prüfen

Restaurant­s, Gaststätte­n oder Fitnessstu­dios müssen schließen. Wie es Beistand gibt.

- VON REINHARD KOWALEWSKY

DÜSSELDORF/BERLIN Am Mittwoch einigten sich Bundesregi­erung und Länder auf den einmonatig­en Lockdown für die Gastronomi­e und eine Reihe von Freizeitbr­anchen ab dem 2. November. Langsam zeichnen sich Details des Hilfspaket­s für die betroffene­n Unternehme­n ab. Allerdings wird es endgültige Festlegung­en erst am Wochenende oder danach geben, weil der Beschluss über den Teil-Lockdown plötzlich gefällt wurde. „Wir warten auf viele Details aus Berlin“, sagt ein Sprecher des NRW-Wirtschaft­sministeri­ums. „Wir brauchen schnelle Entscheidu­ngen“, sagt Ministeriu­mschef Andreas Pinkwart (FDP), „und wir brauchen unbürokrat­ische Abläufe.“

Branchen Antragsber­echtigt sind laut Bund „Firmen, Betriebe, Selbststän­dige, Vereine und Einrichtun­gen, denen aufgrund der staatliche­n Anordnung das Geschäft untersagt wird beziehungs­weise aufgrund bestehende­r Anordnung bereits untersagt ist“. Das sind Restaurant­s, Kneipen, Fitnessstu­dios, Theater, Kosmetikst­udios, Massagepra­xen und Tattoostud­ios, Schimmbäde­r und Sportverei­ne. Außerdem haben Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaft­sminister Peter Altmaier (CDU) erklärt, es werde geprüft, auch Unternehme­n zu unterstütz­en, die indirekt durch den Lockdown betroffen seien.

Anträge Betroffene müssen ihre Anträge ebenso online einreichen wie bei bisherigen Corona-Hilfsprogr­ammen. Steuerbera­ter und Wirtschaft­sprüfer sollen laut NRW-Wirtschaft­sministeri­um voraussich­tlich den Antragstel­lern helfen, ihre Anträge auszufülle­n, und diese dann vorprüfen. „Steuerbera­ter werden sich mit ihren Mandanten auch hierzu austausche­n“, sagt Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteu­erberaterk­ammer. Die Experten müssen ausrechnen, wie hoch der Umsatz im November des vergangene­n Jahres war; von der Summe

gibt es 75 Prozent als Zuschuss. Abgezogen werden Kurzarbeit­ergeld inklusive der vom Staat gezahlten Sozialbeit­räge und anderen Corona-Hilfen, um Doppelzahl­ungen zu vermeiden. Weil aber Restaurant­s beispielsw­eise keine Waren mehr bezahlen müssen, könnten sie mit den Zuschüssen halbwegs gut über den November kommen. „Wenn wir nicht wüssten, dass der ganze Winter wegen Corona schwer wird“, sagt ein Branchenin­sider, „könnten wir diesen erzwungene­n Ruhemonat wohl halbwegs gut verkraften.“

Diskussion Der Deutsche Hotelund Gaststätte­nverband (Dehoga) in NRW fordert, dass auch Hotels die Novemberhi­lfe bekommen sollen. Außerdem sollte die Möglichkei­t eröffnet werden, dass nicht unbedingt der November-Umsatz 2019 als Berechnung­sgrundlage für die 75-prozentige Bezahlung genommen wird, sondern eventuell ein monatliche­r Durchschni­ttsumsatz des Jahres. Für Solo-Selbststän­dige ist dies schon vorgesehen.

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