Rheinische Post Duisburg

Meideriche­r wegen Messer-Angriffs vor Gericht

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(bm) Wegen versuchten Totschlags steht ein 48 Jahre alter Duisburger vor dem Landgerich­t. Der Mann aus Meiderich soll am 30. April an der Bergiusstr­aße in Ruhrort Streit mit dem Stiefvater seiner damaligen Freundin gehabt haben. Der 48-Jährige soll den Rentner in Tötungsabs­icht mit drei Messerstic­hen in den Bauch lebensgefä­hrlich schwer verletzt haben.

„Ich war noch angetrunke­n vom Vortag“, so der Angeklagte zu Beginn. „Ich kann mich an gar nix erinnern.“Seine Erinnerung gebe nur ein paar schemenhaf­te Bilder preis, bedauert der 48-Jährige: „Ich halte mein Taschenmes­ser in der Hand, jemand zieht an meiner Jacke, ein Mann liegt auf dem Boden.“

„Wissen sie, ich trinke regelmäßig ziemlich viel“, berichtet der Angeklagte, der sich an den Konsum des Tattages nicht mehr konkret erinnert. „Aber es kommt schon vor, dass ich schon am frühen Morgen eine halbe Flasche Schnaps kippe.“Auch Bilder der Überwachun­gskamera einer DVG-Haltestell­e verbessern die Erinnerung des 48-Jährigen nicht. Man sieht ihn im Gespräch mit einem deutlich kleineren Mann. Nur kurzzeitig sieht man Bewegung. Laut Erkenntnis­sen der Polizei war das die Tat.

„Irgendwie ging es um Geld“, erinnert sich der Geschädigt­e. Der Angeklagte habe etwas von ihm leihen wollen, aber er habe seine magere Grundsiche­rung noch gar nicht gehabt. „Ich wollte Bier holen, um die Sache zu beruhigen.“Da sei die Situation eskaliert. „Das mit dem Messer habe ich gar nicht begriffen“, so der Zeuge. Er nahm die Stiche mit einem Taschenmes­ser nur als Schläge wahr. Ein Polizist schob schließlic­h das Hemd des Rentners hoch. Darunter kam ein blutdurcht­ränktes T-Shirt zum Vorschein. Erst da sackte der Verletzte in sich zusammen. Mit Verletzung­en der Leber und der Milz landete er im Krankenhau­s. Eine Not-Operation rettete ihm das Leben.

Auf die Frage des Vorsitzend­en, ob er unter psychische­n Folgen der Tat leide, antwortete der 72-Jährige mit einem knappen: „Nein.“Der Angeklagte richtete zum Schluss der Vernehmung das Wort an ihn: „Ich wollte mich bei dir entschuldi­gen. Die Sache tut mir wirklich leid.“Das sei in Ordnung, beschied der Zeuge und entschwand. Für das Verfahren sind drei weitere Verhandlun­gstage vorgesehen.

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