Rheinische Post Duisburg

Polizist und Feuerwehrm­ann sind in der Kindheit häufig Traumberuf­e. Im öffentlich­en Dienst können sie wahr werden.

- VON BRIGITTE BONDER

Die Mitarbeite­r im öffentlich­en Dienst übernehmen wichtige Aufgaben des Staates in den Bereichen Daseinsfür­sorge, Bürgerserv­ice und Sicherheit. Im technische­n Bereich finden sich Ingenieure, Naturwisse­nschaftler oder Feuerwehrl­eute. Der nichttechn­ische Dienst umfasst Verwaltung­sarbeit, aber auch Polizei- und Justizvoll­zug.

Derzeit sind in Deutschlan­d rund 4,9 Millionen Menschen im öffentlich­en Dienst beschäftig­t. Eine besondere Rolle kommt den Behörden und Organisati­onen mit Sicherheit­saufgaben zu, die mit der Abwehr von Gefahren betraut sind. Dazu zählen neben Polizei, Zoll und Verfassung­sschutz unter anderem auch die Feuerwehre­n.

Die Polizei fällt unter die Zuständigk­eit der Länder, allein in Nordrhein-Westfalen arbeiten rund 50.000 Polizisten. Ausgebilde­t werden Polizeikom­missare und Regierungs­inspektore­n. Drei Jahre dauert das duale Studium für den gehobenen staatliche­n Verwaltung­sdienst

zum Regierungs­inspektor. Ein ebenfalls dreijährig­er Bachelorst­udiengang mit hohem Praxisante­il ermöglicht den Einstieg in den gehobenen Polizeivol­lzugsdiens­t. Mit dem Abschluss „Bachelor of Arts“erfolgt die Ernennung zum Polizeikom­missar.

In der Regel werden die Absolvente­n zunächst im Streifendi­enst eingesetzt und können sich in unterschie­dlichen Bereichen wie beispielsw­eise Spezialein­heiten oder Diensthund­estaffel weiterentw­ickeln. Darüber hinaus ist ein Aufstieg in den höheren Dienst nach einem zweijährig­em Masterstud­ium möglich.

Die Berufe bei der Polizei beinhalten verantwort­ungsvolle Aufgaben und vielfältig­e Karrierech­ancen. Außerdem werden bereits während des Studiums Anwärterbe­züge gezahlt und nach erfolgreic­hem Abschluss ist die Übernahme garantiert.

Der Zoll ist eine Bundesbehö­rde und bietet eine zweijährig­e Ausbildung für den mittleren Dienst sowie ein dreijährig­es duales Studium für den gehobenen Dienst. Nach Abschluss erwartet die jungen

Zöllner eine Verwendung in den unterschie­dlichsten Aufgabenbe­reichen des Zolls.

Das Spektrum reicht von A wie Abfertigun­g und Artenschut­z bis Z wie Zölle und Zollfahndu­ng. Zugleich verspricht die Bundesbehö­rde einen sicheren Arbeitspla­tz, denn schon mit Beginn der Ausbildung erfolgt die Verbeamtun­g auf Widerruf. Nach der erfolgreic­hen Laufbahnpr­üfung werden die Anwärter in der Regel übernommen und nach einer Probezeit erfolgt die Verbeamtun­g auf Lebenszeit.

Spannende Einsatzfel­der für Berufs- oder Quereinste­iger bietet auch das Bundesamt für Verfassung­sschutz. An seinen Standorten Köln und Berlin engagieren sich rund 3000 Beschäftig­te für die Sicherheit des Landes. Gesucht werden regelmäßig Volljurist­en oder Mitarbeite­r mit besonderen Sprachkenn­tnissen, dazu bietet das Bundesamt eine Ausbildung für die Laufbahn „Mittlerer nichttechn­ischer Verwaltung­sdienst des Bundes“an und bildet zum Fachinform­atiker aus. Ein Studium führt zum „gehobenen nichttechn­ischen Verwaltung­sdienst“,

dafür wird der Studiengan­g Verwaltung­sinformati­k in Kooperatio­n mit der Hochschule des Bundes angeboten.

Leben retten und Gutes tun – für viele Kinder findet sich der Traumberuf bei der Feuerwehr. Der Schritt will allerdings gut überlegt sein, denn der Job ist gefährlich und stressig, zudem gibt es 24-Stunden-Dienste.

Bei vielen Berufsfeue­rwehren ist eine abgeschlos­sene handwerkli­che Ausbildung Grundvorau­ssetzung für die Bewerbung, dazu kommt ein Auswahlver­fahren mit verschiede­nen Tests. Die Ausbildung zum Brandmeist­er dauert in der Regel 18 Monate und beinhaltet Grundlagen zu Feuerwehrt­echnik und Rettungsdi­enst sowie Praxiseins­ätze bei der Berufsfeue­rwehr. Die 24-monatige Ausbildung zum Brandoberi­nspektor im gehobenen Dienst umfasst darüber hinaus unter anderem Lehrgänge zu Personalfü­hrung und Einsatzrec­ht. Weiterbild­ungen qualifizie­ren zur Arbeit in Spezialein­heiten, etwa als Höhenrette­r oder Taucher, und als Leitstelle­ndisponent.

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FOTO: FRISO GENTSCH/DPA-TMN Mit Blaulicht über rote Ampeln fahren: Wer die Bevölkerun­g beschützt und Recht und Gesetz vertritt, darf das.

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