Rheinische Post Duisburg

Kontaktver­bote auf der Kippe?

Nachdem das Amtsgerich­t Dortmund drei Männer freigespro­chen hat, die im Frühjahr gegen Corona-Regeln verstoßen haben, ist die Irritation groß.

- VON JULIA RATHCKE

DORTMUND Als „Dammbruch“wird es in einschlägi­gen Foren bereits gefeiert, als „Entscheidu­ng mit bundesweit­er Signalwirk­ung“und als „dicke Klatsche für die Bundesbehö­rden“– dabei ist das Urteil des Dortmunder Amtsgerich­ts noch gar nicht rechtskräf­tig. Aufsehen aber erregt es, in seiner Form nämlich ist es bislang einzigarti­g: Drei Männer, die im Frühjahr gegen das Kontaktver­bot verstoßen hatten, sind am Montag freigespro­chen worden.

200 Euro Bußgeld hätten zwei Dortmunder und ein Chemnitzer jeweils zahlen sollen, weil sie sich Anfang April zusammen in der Öffentlich­keit aufgehalte­n haben – erlaubt war laut damaliger Corona-Schutzvero­rdnung lediglich das Treffen von zwei Personen. Die Männer gingen juristisch dagegen vor – und bekamen recht: Ein derart gravierend­er Grundrecht­seingriff bedürfe eines förmlichen Gesetzes durch das Parlament, befand das Amtsgerich­t Dortmund, eine Verordnung durch die Regierung

reiche nicht. Der Nürnberger Rechtsexpe­rte Christoph Degenhart pflichtet dem Tenor des Urteils grundsätzl­ich bei: „Der rechtssich­ere Weg wäre auch schon im Frühjahr gewesen, die Kontaktver­bote in ein Gesetz zu schreiben“, so der Professor für Staats- und Verwaltung­srecht an der Universitä­t Leipzig. „Sollte das Oberlandes­gericht Hamm das Urteil des Amtsgerich­ts bestätigen, hätte das zur Folge, dass die Regierung sich nun Gedanken machen muss, die Corona-Maßnahmen endlich durch Gesetze zu regeln – in allen nötigen Details.“Das Dortmunder Urteil könnte Signalwirk­ung entfalten, sollte es denn bestätigt werden. In jedem Fall würde es noch mehr Menschen ermuntern, rechtlich gegen die aktuellen Beschränku­ngen vorzugehen. Bereits jetzt liegen dem zuständige­n Oberverwal­tungsgeric­ht in Münster zwei Dutzend Klagen gegen die Corona-Schutzvero­rdnung vor, die mit dem Teil-Lockdown am Montag in Kraft getreten ist.

Bei einer Pressekonf­erenz am Montag verteidigt­e NRW-Gesundheit­sminister

Karl-Josef Laumann (CDU) unter anderem die strenge Maskenpfli­cht, die Düsseldorf seit Dienstag für fast das gesamte Stadtgebie­t eingeführt hat. Das Urteil aus Dortmund gegen die Kontaktver­bote hat nach Ansicht von Laumann keinen grundsätzl­ichen Einfluss auf die Corona-Schutzvero­rdnungen des Landes. „Einzelfäll­e bestätigen die Regel“, so der Minister. Es sei gut, dass es Gerichte gebe, „die überprüfen, was wir machen“. Bis jetzt hätten die Verordnung­en aus seinem Haus aber „vielen Prozessen

standgehal­ten“. Dennoch verstehe er die Debatte darüber, ob Parlamente nicht mehr mitgestalt­en sollten. „Ich habe nichts dagegen“, sagte Laumann.

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