Rheinische Post Duisburg

Sex mit Minderjähr­igen: Moerser vor Gericht

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MOERS (got) Sexueller Missbrauch von Kindern wird einem Moerser vorgeworfe­n, der seit Mittwoch vor Gericht steht. Wenn seine Lebensgefä­hrtin unterwegs war, soll er abwechseln­d mit ihren beiden Töchtern aus einer früheren Beziehung Pornovideo­s geschaut und dabei masturbier­t haben. Er soll damit 2007 begonnen haben, als das ältere Mädchen elf Jahre alt war und das jüngere drei. Eines der Mädchen habe er unsittlich berührt, den Gehl ht kt ll b i ht ll zogen haben. 2015 endete der Missbrauch der beiden Minderjähr­igen, als der Moerser sich von seiner Lebensgefä­hrtin trennte und wegzog.

41 Fälle des sexuellen Missbrauch­s von Kindern wirft die Anklage dem Mann vor. Er bestritt vor der auswärtige­n Jugendkamm­er des Landgerich­ts Kleve allerdings die Vorwürfe. „Das ist gelogen“, sagte der einstige Servicemit­arbeiter eines Moerser Eiscafés und einer Moerser Pizzeria während der erstk P tbh

Johannes Huismann als Vorsitzend­er Richter hatte damit gerechnet, der Moerser und sein Rechtsanaw­alt Bertil Jakobsen würden die Glaubhafti­gkeit der Aussagen der beiden Mädchen in Frage stellen. Deshalb hatte er vorsorglic­h die Diplom-Psychologi­n Ingeborg Grieshaber aus Bochum als Sachverstä­ndige zur Glaubwürdi­gkeit der Aussagen der beiden Zeuginnen eingebunde­n. Die Richter hören die Aussagen der beiden Gehädi t di h t 24 d 16

Jahren sind, beim zweiten Prozesstag am Mittwoch in zwei Wochen, 2. Dezember. Weitere Termine hat das Gericht für den 9. und 16. Dezember angesetzt. Am ersten Prozesstag sagten die Söhne des Moersers aus erster Ehe aus, die heute zusammen mit ihm in Köln leben.

Beim Strafmaß spielt der Kontakt eine entscheide­nde Rolle, berücksich­tigt wird dabei zum Beispiel die Berührung von Geschlecht­steilen. Ebenso spielt eine Rolle, ob di K d t idi d

Rechtsanwa­lt folgt, alle Taten, die nicht auf den Tag genau festzulege­n sind und inzwischen sechs bis 14 Jahre zurücklieg­en, im Detail zu beweisen. Da das nicht möglich ist, kann die Kammer die Summe der sexuellen Missbrauch­staten sowie die psychische­n Folgen für die Mädchen im Auge haben.

Der Strafrahme­n für sexuellen Missbrauch ohne penetrativ­en Kontakt ist von der Schwere der Tat abhängig. Er reicht von drei Monaten bi fü fJ h

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