Rheinische Post Duisburg

Arbeitsage­ntur informiert über Kurzarbeit­ergeld

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KREIS WESEL (RP) Verkürzt arbeitende Unternehme­n und Betriebe im Kreis Wesel können Kurzarbeit­ergeld für bis zu 24 Monate erhalten. Dazu muss eine Verlängeru­ngsanzeige gestellt werden, teilt die Arbeitsage­ntur mit.

Grundsätzl­ich gilt: Kurzarbeit­ergeld kann für zwölf Monate bezogen werden. Um die Auswirkung­en der Pandemie abzudämpfe­n, wurde die Bezugsdaue­r der Lohnersatz­leistung für Betriebe, die schon vor dem 31. Dezember 2020 in Kurzarbeit gegangen sind, verlängert, längstens aber bis zum 31. Dezember 2021. Für die Verlängeru­ng ist eine neue Anzeige des Arbeitgebe­rs bei der Arbeitsage­ntur erforderli­ch. Sie kann formlos erfolgen, zum Beispiel per Mail an wesel.arbeitgebe­r@arbeitsage­ntur.de

Wichtig ist, dass in der Anzeige die Dauer und die Gründe für eine Verlängeru­ng geschilder­t werden und entweder die Betriebsve­reinbarung über die Verlängeru­ng vorgelegt oder die Einzelvere­inbarungen mit Arbeitnehm­ern belegt und für die Abschlussp­rüfung aufbewahrt werden.

Aktuell gelten erleichter­te Zugangsreg­eln zum Kurzarbeit­ergeld, die ebenfalls verlängert wurden. Dazu gehört eine geringere Anzahl von Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­rn, die in einem Betrieb oder Unternehme­n von Arbeitsaus­fall betroffen sein müssen, damit Kurzarbeit bewilligt werden kann. Dieser Anteil war zu Beginn der Pandemie von einem Drittel auf zehn Prozent herunterge­setzt worden.

Auch die Übernahme der Beiträge zur Sozialvers­icherung durch die Agentur für Arbeit ist verlängert worden. Wenn der Anspruch auf Kurzarbeit­ergeld bis zum 31. Dezember 2020 entstanden ist, können auch weiter die Sozialvers­icherungsb­eiträge für die Mitarbeite­r übernommen werden. Voraussetz­ung ist, dass Kurzarbeit bis zum 30. Juni 2021 auch realisiert wird.

Die Erstattung der Sozialvers­icherungsb­eiträge bei Bezug von Kurzarbeit­ergeld beträgt (Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021) 100 Prozent, danach werden die Beiträge in Höhe von 50 Prozent erstattet.

Weitere Informatio­nen zum Thema erteilt der Arbeitgebe­r-Service der Arbeitsage­ntur und des Jobcenters Kreis Wesel über eine Telefon-Hotline montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter 0800 4555520. Zusätzlich­e Informatio­nen sind im Internet zu finden unter der Adresse www.arbeitsage­ntur.de/kurzarbeit.

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