Arbeitsagentur informiert über Kurzarbeitergeld
KREIS WESEL (RP) Verkürzt arbeitende Unternehmen und Betriebe im Kreis Wesel können Kurzarbeitergeld für bis zu 24 Monate erhalten. Dazu muss eine Verlängerungsanzeige gestellt werden, teilt die Arbeitsagentur mit.
Grundsätzlich gilt: Kurzarbeitergeld kann für zwölf Monate bezogen werden. Um die Auswirkungen der Pandemie abzudämpfen, wurde die Bezugsdauer der Lohnersatzleistung für Betriebe, die schon vor dem 31. Dezember 2020 in Kurzarbeit gegangen sind, verlängert, längstens aber bis zum 31. Dezember 2021. Für die Verlängerung ist eine neue Anzeige des Arbeitgebers bei der Arbeitsagentur erforderlich. Sie kann formlos erfolgen, zum Beispiel per Mail an wesel.arbeitgeber@arbeitsagentur.de
Wichtig ist, dass in der Anzeige die Dauer und die Gründe für eine Verlängerung geschildert werden und entweder die Betriebsvereinbarung über die Verlängerung vorgelegt oder die Einzelvereinbarungen mit Arbeitnehmern belegt und für die Abschlussprüfung aufbewahrt werden.
Aktuell gelten erleichterte Zugangsregeln zum Kurzarbeitergeld, die ebenfalls verlängert wurden. Dazu gehört eine geringere Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in einem Betrieb oder Unternehmen von Arbeitsausfall betroffen sein müssen, damit Kurzarbeit bewilligt werden kann. Dieser Anteil war zu Beginn der Pandemie von einem Drittel auf zehn Prozent heruntergesetzt worden.
Auch die Übernahme der Beiträge zur Sozialversicherung durch die Agentur für Arbeit ist verlängert worden. Wenn der Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2020 entstanden ist, können auch weiter die Sozialversicherungsbeiträge für die Mitarbeiter übernommen werden. Voraussetzung ist, dass Kurzarbeit bis zum 30. Juni 2021 auch realisiert wird.
Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Bezug von Kurzarbeitergeld beträgt (Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021) 100 Prozent, danach werden die Beiträge in Höhe von 50 Prozent erstattet.
Weitere Informationen zum Thema erteilt der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur und des Jobcenters Kreis Wesel über eine Telefon-Hotline montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter 0800 4555520. Zusätzliche Informationen sind im Internet zu finden unter der Adresse www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.